
Du hast deine Traumwohnung gefunden, aber der Vormieter will Geld für seine Küche? Das ist mittlerweile fast schon der Normalfall auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Ein Ablösevertrag ist dabei nichts anderes als ein Kaufvertrag zwischen dir als Nachmieter und dem Vormieter. Dieser Deal läuft komplett getrennt vom eigentlichen Mietvertrag.
Was eine Ablösevereinbarung wirklich bedeutet

Stell dir die Situation vor: Du besichtigst eine Wohnung, alles ist perfekt. Der Schnitt, die Lage, das Licht. Dann der Haken: Der Vormieter hat eine schicke Einbauküche hinterlassen und hätte dafür gerne eine nette Summe. Genau hier kommt die Ablösevereinbarung ins Spiel. Sie schafft klare Verhältnisse und regelt den Kauf dieser Gegenstände.
Wichtig ist der Unterschied zur illegalen Abstandszahlung. Beim Abstand zahlst du jemandem Geld, nur damit er die Wohnung für dich freimacht. Bei einer echten Ablöse kaufst du hingegen handfeste Dinge und wirst deren Eigentümer. Typische Fälle sind:
- Die Einbauküche – der absolute Klassiker.
- Maßgefertigte Kleiderschränke im Schlafzimmer.
- Ein besonders hochwertiger Parkettboden, den der Vormieter hat verlegen lassen.
- Manchmal auch Besonderheiten wie eine eingebaute Sauna oder ein Kamin.
Der deutsche Wohnungsmarkt ist seit Jahren brutal umkämpft. Das heizt das Thema Ablöse natürlich an. In den 20 größten Städten kletterten die Mieten im Schnitt um 5,7 Prozent nach oben, gerade bei bestehenden Wohnungen. In so einem Umfeld sind viele bereit, für eine schöne Küche extra zu zahlen, um den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen. Wenn dich die Zahlen genauer interessieren, findest du weitere Einblicke in die Mietpreisentwicklung auf cbre.de.
Wer sind die Vertragspartner?
Viele denken, der Vermieter hätte hier was mitzureden. Das ist aber fast immer ein Irrtum. In 99 % der Fälle ist der Ablösevertrag eine Sache, die ausschließlich zwischen dir und dem Vormieter läuft. Der Vermieter muss vielleicht zustimmen, dass die Einbauten in der Wohnung bleiben, aber mit dem finanziellen Teil hat er nichts zu tun. Das verschafft dir eine ziemlich gute Position für Verhandlungen.
Praktischer Tipp: Selbst wenn der Vormieter dich als perfekten Nachfolger beim Vermieter vorschlägt – eine Garantie für den Mietvertrag ist das noch lange nicht. Knüpfe den Ablösevertrag deshalb unbedingt an eine Bedingung: Er wird nur dann wirksam, wenn du den Mietvertrag auch wirklich unterschreibst. Sonst hast du am Ende für eine teure Küche bezahlt, die in einer Wohnung steht, in die du niemals einziehen darfst.
Die rechtlichen Spielregeln für deine Ablöse
Okay, reden wir Klartext: Bei einer Ablöse reicht ein Handschlag oder eine schnelle Zusage im Chat einfach nicht. Damit du nicht in eine Falle tappst, gibt es ein paar rechtliche Spielregeln, die dich schützen. Das Wichtigste, was du dir merken solltest, ist das Verbot von Wucher.
Was heißt das jetzt genau für deinen Ablöse Wohnung Vertrag? Ganz einfach: Der Preis für die Küche oder die Möbel darf nicht aus der Luft gegriffen sein. Die Gerichte haben hier eine ziemlich klare Linie gezogen: Der Preis darf den tatsächlichen Zeitwert der Sachen nicht um mehr als 50 % übersteigen. Alles, was drüber liegt, ist rechtlich unwirksam – und du könntest zu viel gezahltes Geld sogar zurückfordern. Diese Regel ist quasi dein Joker gegen überzogene Forderungen.
Warum dein Mietvertrag alles entscheidet
Ein typischer Anfängerfehler: Du siehst den Ablösevertrag als komplett getrennt vom Mietvertrag. In Wahrheit hängen die beiden aber untrennbar zusammen. Mal dir das mal aus: Du zahlst die fette Ablöse für die Traumküche, aber aus irgendeinem Grund platzt der Mietvertrag mit dem Vermieter in letzter Sekunde. Tja, ohne die richtige Absicherung stehst du dann da – ohne Wohnung, aber dafür mit einer teuer bezahlten Küche, die du gar nicht nutzen kannst.
Genau deshalb ist eine ganz bestimmte Klausel im Ablösevertrag pures Gold wert:
Die auflösende Bedingung: Diese Klausel knüpft die Gültigkeit des Ablösevertrags direkt an den Mietvertrag. Heißt im Klartext: Der Ablösevertrag wird nur dann wirksam und das Geld fließt erst, wenn du den Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben in der Tasche hast. Kommt der Mietvertrag nicht zustande, ist der Ablösevertrag automatisch hinfällig.
Diese kleine Klausel ist deine finanzielle Lebensversicherung. Bestehe also unbedingt darauf, dass dieser Passus schwarz auf weiß im Vertrag steht!
Wann der Vermieter doch ein Wörtchen mitredet
Normalerweise ist der Ablösevertrag eine Sache zwischen dir und dem Vormieter. Der Vermieter hat damit meist wenig zu tun. Aber es gibt Ausnahmen. Nämlich immer dann, wenn es um fest eingebaute Dinge oder bauliche Veränderungen geht, die der Vormieter gemacht hat und die du jetzt übernehmen willst.
Was könnte das sein? Zum Beispiel:
- Ein schicker Dielenboden, den der Vormieter selbst verlegt hat.
- Eine eingezogene Trockenbauwand, um aus einem großen Raum zwei zu machen.
- Ein fest in die Decke und Wand verschraubtes Hochbett.
Für solche festen Umbauten braucht der Vormieter im Normalfall die Erlaubnis des Vermieters. Wenn du diese Dinge übernehmen willst, solltest du dir unbedingt vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass er damit einverstanden ist und du sie behalten darfst. Sonst kann es dir passieren, dass du bei deinem Auszug plötzlich für den Rückbau aufkommen musst.
Rechtliche Klarheit ist hier alles, wie Gerichtsurteile immer wieder zeigen. In einem Fall musste ein Eigentümer sogar per Gerichtsbeschluss ein verbindliches Ablöseangebot für ein Wohnrecht abgeben, das penibel nach dem Bewertungsgesetz berechnet wurde. Das zeigt, wie wichtig eine saubere vertragliche Basis ist, um teuren Ärger zu vermeiden. Mehr zu solchen Fällen kannst du zum Beispiel bei den Erläuterungen von Notar Dr. Kotz nachlesen.
Am Ende ist ein sauberer Ablösevertrag genauso wichtig wie der Mietvertrag selbst. Und wenn du schon dabei bist, Verträge zu wälzen: In unserem Ratgeber zeigen wir dir, wie du deinen Mietvertrag kostenlos prüfen lassen kannst, damit auch da alles mit rechten Dingen zugeht.
So berechnest du einen fairen Ablösepreis
Was ist die zehn Jahre alte Küche wirklich noch wert? Das ist die zentrale Frage bei fast jedem Ablöse Wohnung Vertrag. Die größte Hürde ist oft, einen realistischen Wert zu finden, denn hier prallen die Vorstellungen von Vormieter und Nachmieter oft hart aufeinander. Aber keine Sorge, du musst nicht einfach schätzen – den Wert kannst du ziemlich genau berechnen.
Dafür nutzt du den sogenannten Zeitwert. Das ist im Grunde der Wert, den eine Sache nach einer gewissen Zeit unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung noch hat.
Die Formel zur Zeitwertberechnung
Die Berechnung ist viel einfacher, als sie klingt. Du brauchst dafür eigentlich nur drei Infos: den Neupreis, das Alter und die übliche Lebensdauer der Sache. Die sogenannte lineare Abschreibung ist hier das fairste und gängigste Modell.
Und so gehst du vor:
- Neupreis rausfinden: Frag den Vormieter nach den Originalrechnungen. Wenn es keine mehr gibt, recherchiere, was ein vergleichbares neues Modell heute kosten würde. Das ist dein Startpunkt.
- Nutzungsdauer festlegen: Für Möbel und Einbauten gibt es ganz gute Richtwerte. Eine Einbauküche zum Beispiel hält im Schnitt so 20 bis 25 Jahre.
- Wertverlust berechnen: Teile den Neupreis durch die Nutzungsdauer in Jahren. Das Ergebnis ist der jährliche Wertverlust (die Abschreibung). Multipliziere diesen Betrag dann einfach mit dem Alter der Sache.
- Zeitwert ausrechnen: Ziehe den gesamten Wertverlust vom Neupreis ab. Und voilà – das Ergebnis ist der faire Zeitwert.
Diese Infografik fasst den Prozess nochmal schön knackig zusammen.

Man sieht hier gut: Die Wertermittlung ist der allererste, entscheidende Schritt – noch bevor du dich überhaupt mit dem Vertrag oder dem Vermieter auseinandersetzt.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
Lass uns das mal an einer Küche durchspielen. Nehmen wir an, die Einbauküche war vor sieben Jahren neu und hat damals 10.000 Euro gekostet. Wir gehen mal von einer üblichen Nutzungsdauer von 20 Jahren aus.
- Jährlicher Wertverlust: 10.000 € / 20 Jahre = 500 € pro Jahr
- Gesamter Wertverlust: 500 €/Jahr * 7 Jahre = 3.500 €
- Aktueller Zeitwert: 10.000 € – 3.500 € = 6.500 €
Dieser Betrag ist eine super realistische und faire Basis für eure Verhandlung. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Vormieter nicht einfach jeden Fantasiepreis verlangen darf. Es gibt Gerichtsurteile, wie das des BGH (Az. VIII ZR 212/96), die da klare Grenzen setzen. Preise, die mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegen, gelten schnell als Wucher. Auch auf Immowelt findest du mehr Details zu rechtlichen Grenzen bei der Ablöse, die das bestätigen.
Ein fairer Preis ist keine reine Gefühlssache, sondern das Ergebnis einer nachvollziehbaren Berechnung. Wenn du mit diesen Zahlen in die Verhandlung gehst, zeigst du dem Vormieter, dass du deine Hausaufgaben gemacht hast und nicht bereit bist, jeden Preis zu akzeptieren.
Natürlich spielen auch der Zustand und die Qualität eine Rolle. Eine top gepflegte Designerküche verliert eben langsamer an Wert als ein günstiges Standardmodell mit sichtbaren Macken. Diese Punkte kannst du super als Argumente in der Preisverhandlung nutzen.
Hier ist eine kleine Übersicht, die dir hilft, die typische Lebensdauer für verschiedene Gegenstände einzuschätzen.
Zeitwertberechnung für typische Einrichtungsgegenstände
Eine Übersicht zur typischen Nutzungsdauer und jährlichen Abschreibung, um den Zeitwert für deine Verhandlung fair zu berechnen.
| Gegenstand | Typische Nutzungsdauer | Jährliche Abschreibung (linear) |
|---|---|---|
| Einbauküche (einfach/mittel) | 20 Jahre | 5,0 % |
| Einbauküche (hochwertig) | 25 Jahre | 4,0 % |
| Kühlschrank / Gefrierschrank | 10 Jahre | 10,0 % |
| Geschirrspüler / Waschmaschine | 10 Jahre | 10,0 % |
| Sofa / Polstermöbel | 10 Jahre | 10,0 % |
| Einbauschrank (vom Tischler) | 20 Jahre | 5,0 % |
| Laminat-/Parkettboden | 15 Jahre | 6,7 % |
| Markise | 15 Jahre | 6,7 % |
Denk dran, das sind nur Richtwerte. Ein Markengerät, das super gepflegt wurde, kann auch mal länger halten – oder eben kürzer, wenn es schlecht behandelt wurde.
Es ist wirklich entscheidend, jedes einzelne Möbelstück genau aufzulisten und zu bewerten. In unserem weiterführenden Artikel zeigen wir dir, wie du einen sauberen Vertrag zur Übernahme von Möbeln aufsetzt, damit am Ende alles rechtssicher ist.
Deinen Ablösevertrag sicher aufsetzen
So, jetzt geht’s ans Eingemachte. Du hast dich mit dem Vormieter auf eine Summe für die Küche, die Einbauschränke oder andere Möbel geeinigt. Super! Aber verlass dich bloß nicht auf einen Händedruck oder eine schnelle WhatsApp-Nachricht. Das kann böse ins Auge gehen.
Ein schriftlicher Ablöse Wohnung Vertrag ist keine optionale Fleißaufgabe, sondern absolute Pflicht. Er ist dein Schutzschild gegen Missverständnisse, plötzliche Forderungen oder einen Vormieter, der sich an nichts mehr erinnern kann. Im Grunde ist das ein ganz normaler Kaufvertrag – nur eben für gebrauchte Dinge in deiner zukünftigen Wohnung.

Checkliste für einen wasserdichten Ablösevertrag
Ein guter Vertrag braucht ein stabiles Fundament. Es gibt ein paar Punkte, die du unbedingt festhalten musst, damit das Ganze Hand und Fuß hat und du im Ernstfall auf der sicheren Seite bist.
Diese Klauseln und Inhalte dürfen nicht fehlen, damit du bei deiner Ablösevereinbarung rechtlich auf der sicheren Seite bist.
| Inhaltspunkt | Warum das wichtig ist | Beispielformulierung |
|---|---|---|
| Parteien & Objekt | Klare Zuordnung, wer kauft, wer verkauft und worum es genau geht. So gibt es keine Verwechslungen. | Zwischen Max Mustermann (Verkäufer) und Erika Musterfrau (Käuferin) für die Wohnung in der Hauptstr. 123, 2. OG links. |
| Detaillierte Liste | Je genauer, desto besser! Das verhindert Streit darüber, ob der eine Kratzer schon da war oder nicht. | Einbauküche Marke Nobilia, 4 Jahre alt, inkl. Siemens-Herd (Modell XY), leichte Gebrauchsspuren an der Arbeitsplatte. |
| Preise (Einzeln & Gesamt) | Transparenz ist alles. So kann niemand behaupten, es ginge um eine „versteckte“ Maklergebühr. | Küche: 1.500 €, Kleiderschrank: 250 €, Gesamtpreis: 1.750 €. |
| Zahlungsmodalitäten | Schafft klare Verhältnisse. Wann fließt das Geld und wohin? | Der Gesamtbetrag von 1.750 € ist bis zum [Datum] auf das Konto [IBAN] des Verkäufers zu überweisen. |
| Übergabezeitpunkt | Definiert den Moment, ab dem die Sachen dir gehören und du die Verantwortung dafür trägst. | Die Übergabe der Gegenstände erfolgt zusammen mit der Wohnungsübergabe am [Datum]. |
| Auflösende Bedingung | Dein wichtigster Notausgang! Sichert dich ab, falls der Mietvertrag platzt. | Diese Vereinbarung wird nur wirksam, wenn ein gültiger Mietvertrag zwischen der Käuferin und dem Vermieter zustande kommt. |
| Gewährleistungsausschluss | Standard bei Privatverkäufen. Du kaufst „gekauft wie gesehen“. | Der Verkauf erfolgt von privat unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. |
Mit diesen Punkten baust du dir einen Vertrag, der dich wirklich absichert. Es geht darum, Klarheit für beide Seiten zu schaffen und späteren Ärger von vornherein auszuschließen.
Formulierungen, die dich ruhig schlafen lassen
Manchmal stehst du vor dem leeren Blatt und fragst dich: Wie schreibe ich das jetzt rechtssicher auf? Kein Problem, dafür gibt’s ja bewährte Formulierungen.
Der wichtigste Schutzmechanismus: Die auflösende Bedingung!
Ich kann es nicht oft genug betonen: Diese Klausel ist deine finanzielle Lebensversicherung. Sie koppelt den Ablösevertrag direkt an den Mietvertrag. Kommt der Mietvertrag aus irgendeinem Grund doch nicht zustande, musst du auch die Möbel nicht bezahlen. Ohne diesen Passus sitzt du im schlimmsten Fall auf einem Kaufvertrag für eine Küche, die in einer Wohnung steht, in die du niemals einziehen wirst.
Hier ein paar Textbausteine, die du direkt verwenden kannst:
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Für die auflösende Bedingung:
„Diese Vereinbarung tritt nur unter der auflösenden Bedingung in Kraft, dass zwischen dem Käufer (Nachmieter) und dem Vermieter [Name des Vermieters] ein rechtsgültiger Mietvertrag für die Wohnung [Adresse der Wohnung] zustande kommt. Sollte der Mietvertrag nicht unterzeichnet werden, gilt dieser Ablösevertrag als von Anfang an nichtig.“ -
Für den Gewährleistungsausschluss (ganz wichtig!):
„Der Verkauf der in der Anlage aufgelisteten Gegenstände erfolgt von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung. Der Verkäufer sichert jedoch zu, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.“ -
Für die Eigentumsübertragung:
„Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises auf den Käufer über.“
Mit diesen Formulierungen bist du schon mal sehr gut aufgestellt. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schnapp dir eine professionelle Vorlage. In unserem Guide findest du eine komplette und anpassbare Ablösevereinbarung für Nachmieter als Vorlage, damit du garantiert nichts übersiehst.
Clever verhandeln und häufige Fehler vermeiden
Eine gute Verhandlung startet nicht erst, wenn ihr euch gegenübersitzt. Sie beginnt mit deiner Vorbereitung. Wenn du genau weißt, was die Möbel und Einbauten wert sind und welche Rechte du hast, gehst du mit einem ganz anderen Selbstbewusstsein ins Gespräch. Dein größtes Ass im Ärmel ist der sauber berechnete Zeitwert.
Sollte der Vormieter also eine Summe aufrufen, die dir komisch vorkommt, bleib erst mal locker. Anstatt direkt abzublocken, legst du einfach deine eigene Berechnung auf den Tisch. Erkläre ihm ganz ruhig, wie du auf deinen Preis kommst: Neupreis, Alter, üblicher Wertverlust. Das holt die Diskussion sofort von der emotionalen auf eine sachliche Ebene.
Wann sich ein höherer Preis lohnen kann
Klar, der Wohnungsmarkt ist manchmal ein Haifischbecken. Und um die Traumwohnung zu bekommen, musst du hin und wieder Kompromisse eingehen. Sagen wir, du hast die Zusage für die perfekte Wohnung, aber der Vormieter verlangt für seine echt gut erhaltene Küche 10–20 % mehr, als sie eigentlich wert ist. In so einem Fall kann es strategisch klug sein, einfach zuzustimmen.
Sieh es als eine Art „Komfort-Zuschlag“. Du sparst dir den ganzen Stress mit der Planung einer neuen Küche, dem Kauf und das wochenlange Warten auf die Lieferung. Manchmal ist der schnelle, reibungslose Einzug diesen kleinen Aufpreis einfach wert.
Die häufigsten Fehler, die du vermeiden musst
Im Eifer des Gefechts und der Freude über die Zusage passieren schnell Fehler, die dich später richtig Geld und Nerven kosten können. Viele übersehen rote Flaggen, weil sie einfach nur glücklich sind, eine Wohnung gefunden zu haben. Sei schlauer und achte auf diese typischen Fallstricke, damit dein Ablöse Wohnung Vertrag wasserdicht ist.
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Zahlungen ohne schriftlichen Vertrag: Überweise niemals auch nur einen Cent aufgrund einer mündlichen Zusage. Ohne etwas Schriftliches in der Hand hast du im Streitfall so gut wie keine Chance. Jede Zahlung muss an einen von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag gekoppelt sein.
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Zustand und Mängel ignorieren: Schau dir jeden Gegenstand, den du übernehmen sollst, ganz genau an. Lass dir die Spülmaschine vorführen, teste die Herdplatten. Mach am besten Fotos von Kratzern oder anderen Macken und halte alles im Vertrag fest. Die Klausel „gekauft wie gesehen“ ist kein Freifahrtschein, aber sie macht spätere Reklamationen unheimlich schwer.
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Den Vermieter außen vor lassen: Auch wenn der Ablösevertrag nur zwischen dir und dem Vormieter geschlossen wird – sobald es um feste Einbauten wie einen verlegten Boden oder eine Einbauküche geht, hat der Vermieter ein Wörtchen mitzureden. Hol dir unbedingt seine schriftliche Zustimmung, dass die Sachen in der Wohnung bleiben dürfen. Sonst riskierst du, dass er bei deinem Auszug von dir den kompletten Rückbau fordert.
Wenn du diese Punkte im Hinterkopf behältst, navigierst du sicher durch die Verhandlung und landest am Ende bei einem fairen Deal, der dich vor bösen Überraschungen schützt.
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Häufige Fragen zur Ablöse – kurz und knackig erklärt
Das Thema Ablöse bei der Wohnungsübergabe sorgt oft für Stirnrunzeln und Unsicherheit. Verständlich, denn es geht ja meistens um eine ordentliche Stange Geld und niemand will dabei einen teuren Fehler machen. Damit du ganz entspannt bleibst, klären wir hier die vier wichtigsten Fragen, die uns immer wieder begegnen.
Was passiert, wenn ich die Ablöse zahle, aber der Vermieter mir einen Strich durch die Rechnung macht?
Das ist die absolute Horrorvorstellung für jeden, der eine Wohnung sucht. Du überweist das Geld für die Küche und am nächsten Tag kommt die Absage vom Vermieter. Genau deshalb gilt die goldene Regel: Niemals ohne einen wasserdichten Vertrag zahlen!
Klar, rein rechtlich hättest du auch ohne Vertrag einen Anspruch auf Rückzahlung. Aber wer will sich schon monatelang vor Gericht herumstreiten? Dein bester Freund in dieser Situation ist eine Klausel mit einer „auflösenden Bedingung“.
Diese Klausel stellt sicher: Der gesamte Ablösevertrag platzt automatisch, wenn dein Mietvertrag nicht zustande kommt. Sagt der Vermieter also Nein, ist die Sache vom Tisch und der Vormieter muss dir dein Geld sofort zurückgeben. Ohne Diskussion.
Kann der Vormieter mich zwingen, seine alten Möbel zu kaufen?
Ein ganz klares und lautes Nein. Ob du Möbel übernimmst oder nicht, ist allein deine Entscheidung. Es ist eine freiwillige Sache zwischen dir und dem Vormieter. Dich unter Druck zu setzen und den Möbelkauf zur Bedingung für die Wohnung zu machen, ist rechtlich nicht drin.
So ein Manöver nennt sich „unzulässige Kopplung“ und ist unwirksam. Du kannst also immer ablehnen. Sei dir aber bewusst, wie der Hase in der Praxis läuft: Auf einem heißen Wohnungsmarkt schlägt der Vormieter dem Vermieter natürlich lieber jemanden vor, der ihm die Einrichtung unkompliziert abnimmt.
Muss ich eine Ablöse beim Finanzamt melden?
Hier kann ich dich beruhigen: In 99 % der Fälle lautet die Antwort nein. Für dich als Käufer ist das Ganze ein rein privater Kauf von gebrauchten Gegenständen. Das interessiert das Finanzamt nicht die Bohne.
Und auch der Vormieter muss sich normalerweise keine Gedanken machen. Solange er seine privaten Sachen ohne die Absicht verkauft, Gewinn zu machen (was ja fast immer der Fall ist), muss er den Erlös auch nicht versteuern.
Beim Thema Geld und Umzug gibt es neben der Ablöse noch andere wichtige Punkte. Ein Klassiker sind zum Beispiel die Fristen zur Kautionsrückzahlung, die ebenfalls klaren Regeln folgen.
Was, wenn die übernommene Spülmaschine nach einer Woche den Geist aufgibt?
Das ist ärgerlich, aber bei Privatverkäufen gilt fast immer der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen“. In einem guten Ablösevertrag wird die Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt) explizit ausgeschlossen. Das heißt, der Vormieter haftet nicht für Macken, die erst nach der Übergabe auffallen.
Deine beste Absicherung ist daher eine gründliche Inspektion, bevor du deine Unterschrift setzt. Lass dir alle Geräte zeigen, mach die Herdplatten an, starte kurz die Spülmaschine. Wenn dir der Vormieter einen Defekt absichtlich verschwiegen hat, hättest du zwar eine Handhabe, aber das nachzuweisen ist in der Praxis verdammt schwer. Also: Augen auf beim Möbelkauf!
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