
Du bist auf Wohnungssuche und stolperst immer wieder über das Wort „Ablöse“? Kennen wir. Im Grunde ist es ganz einfach: Eine Ablöse für eine Wohnung ist eine Einmalzahlung an den Vormieter. Dafür übernimmst du Möbel oder andere Einbauten, die er in der Wohnung lässt – der Klassiker ist die Einbauküche.
Das Wichtigste vorab: Das Ganze ist freiwillig und muss immer einen realen Gegenwert haben. Niemand kann dich dazu zwingen.
Was eine Ablöse für die Wohnung wirklich bedeutet
Stell dir die Ablöse am besten wie einen ganz normalen Gebrauchtkauf vor, nur eben direkt in deiner zukünftigen Wohnung. Du kaufst dem Vormieter Sachen ab, die er nicht mitnehmen will oder kann.
Das kann für dich ein echter Glücksgriff sein. Statt wochenlang auf eine neue Küche zu warten oder teure, maßgefertigte Schränke anfertigen zu lassen, übernimmst du einfach die vorhandenen. So sparst du nicht nur Geld und Nerven, sondern kannst auch viel schneller einziehen, ohne den ersten Monat auf dem Boden zwischen Umzugskartons zu campieren.

Der feine Unterschied zwischen erlaubt und verboten
Hier musst du aufpassen, denn es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einer fairen Ablöse und einer verbotenen Abstandszahlung. Eine Abstandszahlung ist quasi "Schmiergeld", das du nur dafür zahlst, damit der Vormieter die Wohnung für dich freimacht. Solche Deals ohne echten Gegenwert sind illegal.
Eine echte Ablöse hingegen ist an konkrete Gegenstände gekoppelt. Du zahlst für eine Küche, einen Kleiderschrank oder einen schicken Parkettboden, den der Vormieter hat verlegen lassen. Der Preis muss dabei aber immer fair sein und dem Zeitwert der Sachen entsprechen. Eine zehn Jahre alte Küche kann man eben nicht zum Neupreis verkaufen.
Um das klarer zu machen, hier eine kleine Übersicht:
Ablösearten im schnellen Überblick
Diese Tabelle zeigt dir auf einen Blick den Unterschied zwischen erlaubten und illegalen Ablösezahlungen bei einem Wohnungswechsel.
| Art der Zahlung | Wofür wird bezahlt? | Ist das erlaubt? | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|
| Echte Ablöse | Möbel, Einbauküche, Bodenbeläge oder andere Investitionen des Vormieters. | Ja, wenn der Preis fair ist und dem Zeitwert entspricht. | Der Wert muss nachvollziehbar sein. Verlange immer eine detaillierte Liste und Belege! |
| Verbotene Abstandszahlung | Nur dafür, dass der Vormieter auszieht und du den Mietvertrag bekommst. | Nein, das ist gesetzlich verboten. | Lass dich niemals darauf ein! Solche Zahlungen kannst du später sogar zurückfordern. |
| Investitionsablöse an den Vermieter | Für Modernisierungen, die der Vermieter auf Wunsch des neuen Mieters durchführt (z. B. neues Bad). | Ja, wenn es vertraglich geregelt ist und die Modernisierung den Wohnwert steigert. | Muss klar im Mietvertrag oder einer separaten Vereinbarung festgehalten werden. |
Kurz gesagt: Wenn du für etwas Handfestes bezahlst und der Preis stimmt, ist alles im grünen Bereich. Wenn es nur darum geht, die Wohnung zu "sichern", solltest du die Finger davon lassen.
Wie oft kommt eine Ablöse in der Praxis vor?
Gerade in angesagten Städten mit knappem Wohnraum ist die Ablöse ein weit verbreitetes Thema. Es ist also gut, wenn du dich damit auskennst. Eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2023 hat ergeben, dass rund 12 Prozent der Mieter in deutschen Großstädten eine Ablöse gezahlt haben.
In extrem gefragten Märkten wie München, Hamburg oder Berlin lag der Anteil sogar bei etwa 18 Prozent. Mehr dazu findest du in den Details der Wohnstudie 2025.
Keine Sorge, dieser Guide macht dich fit für den Wohnungsmarkt. Wir zeigen dir, wie du die Spielregeln verstehst, faire Angebote von Abzocke unterscheidest und selbstbewusst verhandelst – damit du sicher in deiner Traumwohnung landest.
Die rechtlichen Spielregeln bei der Ablöse
Bevor du dich auf eine Ablöse für eine Wohnung einlässt und anfängst zu verhandeln, ist es super wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Aber keine Sorge, du musst dafür kein Jura-Studium absolviert haben. Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären dir ganz einfach, was geht und wo die roten Linien verlaufen.
Das deutsche Mietrecht hat da nämlich ein klares Wörtchen mitzureden, vor allem das Wohnungsvermittlungsgesetz (§ 4a WoVermRG). Dessen Hauptaufgabe? Mieter wie dich vor unfairen Deals zu schützen. Die goldene Regel ist ganz simpel: Eine Ablöse ist nur dann okay, wenn du dafür auch einen echten, angemessenen Gegenwert bekommst.
Echte Ablöse vs. verbotene Abstandszahlung
Hier musst du genau hinschauen, denn der Teufel steckt im Detail. Das Gesetz macht einen großen Unterschied zwischen zwei Arten von Zahlungen:
- Die "echte Ablöse": Das ist der Klassiker. Du kaufst dem Vormieter ganz konkrete Dinge ab – die Einbauküche, den passgenauen Kleiderschrank im Schlafzimmer oder den schicken Parkettboden, den er selbst verlegt hat. Eine solche Abmachung ist absolut legal, solange der Preis fair ist.
- Die "unechte Abstandszahlung": Hier wird's illegal. Du zahlst quasi eine "Prämie" nur dafür, dass der Vormieter seine Kisten packt und du den Mietvertrag bekommst. Einen echten Gegenwert gibt es nicht. Solche Deals sind streng verboten!
Wenn also jemand Geld von dir will, ohne dass dafür Möbel oder Einbauten den Besitzer wechseln, sollten bei dir sofort alle Alarmglocken schrillen. Das ist nicht nur dreist, sondern schlichtweg illegal.
Dein Schutzschild: Das Wucherverbot
Der wichtigste Punkt bei jeder legalen Ablöse ist das sogenannte Wucherverbot. Es bewahrt dich davor, über den Tisch gezogen zu werden. Die Regel ist einfach, aber extrem wirkungsvoll: Der Preis, den ihr für die Möbel vereinbart, darf deren tatsächlichen aktuellen Wert – den Zeitwert – nicht deutlich übersteigen.
Als Faustregel gilt: Eine Überschreitung von mehr als 50 % des Zeitwerts ist in der Regel Wucher. Liegt die Forderung darüber, ist die gesamte Vereinbarung hinfällig.
Was heißt das konkret? Stell dir vor, eine fünf Jahre alte Einbauküche ist objektiv noch 1.000 € wert. Dann darf der Vormieter dafür höchstens rund 1.500 € verlangen. Fordert er aber 2.000 €, ist der Deal sittenwidrig. Das krasse daran: Du könntest dann nicht nur die zu viel gezahlten 500 € zurückfordern, sondern den kompletten Betrag!
Was tun, wenn du in die Falle getappt bist?
Solltest du erst später merken, dass du viel zu viel bezahlt hast, ist dein Geld nicht weg. Eine Vereinbarung, die klar gegen das Wucherverbot verstößt, ist rechtlich unwirksam. Du hast also das Recht, die gesamte Summe zurückzuverlangen.
Dafür musst du natürlich beweisen, dass der Preis wucherisch war. Am besten geht das mit Belegen für den Neupreis, Fotos vom Zustand der Möbel oder im Zweifel sogar mit einem kleinen Gutachten.
Deshalb ist es immer klug, alles schriftlich festzuhalten. Eine detaillierte Liste der übernommenen Gegenstände mit Einzelpreisen und dem Gesamtbetrag ist dein bestes Beweismittel. Dieses Wissen verschafft dir eine starke Verhandlungsposition und schützt dich vor Abzocke. Noch mehr Infos zu deinen Rechten findest du übrigens in unserem Beitrag zum Wohnrecht für Mieter. So bist du für alles gewappnet und kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein neues Zuhause.
Typische Ablöse-Fälle: Was in der Praxis wirklich zählt
Wenn du auf Wohnungssuche bist, wirst du schnell merken: Das Thema Ablöse taucht immer wieder auf. Meistens geht es dabei um die gleichen paar Dinge. Klar, theoretisch könnte man für alles Mögliche eine Ablöse verlangen, aber in der Praxis kristallisieren sich ein paar klare Favoriten heraus, die Vormieter nur ungern mitnehmen wollen.
Schauen wir uns mal an, was dir bei Wohnungsbesichtigungen am häufigsten begegnen wird. So weißt du direkt, worauf du achten und welche Fragen du stellen solltest.
Der unangefochtene Klassiker: die Einbauküche
Die Einbauküche (oft als EBK abgekürzt) ist der absolute Spitzenreiter bei Ablösevereinbarungen. Das ist auch kein Wunder. Sie ist meistens passgenau für den Raum geplant, der Ausbau ist eine Heidenarbeit, und eine neue Küche kostet nicht nur ein Vermögen, sondern hat oft auch ewig lange Lieferzeiten. Für dich als Nachmieter kann die Übernahme also eine riesige Erleichterung sein.
Aber bevor du voreilig zusagst, spiel mal kurz Detektiv. Es reicht nicht, nur die Schranktüren aufzumachen – teste wirklich alles:
- Elektrogeräte: Schalte den Herd und jede einzelne Kochplatte an. Wird der Backofen heiß? Funktioniert die Dunstabzugshaube – sowohl das Licht als auch der Abzug? Und ganz wichtig: Laufen Kühlschrank und Gefrierfach? Fühl mal rein, ob sie wirklich kühlen.
- Spülmaschine: Lass sie, wenn es irgendwie geht, ein kurzes Programm durchlaufen. Hör auf komische Geräusche und schau, ob irgendwo Wasser austritt.
- Zustand der Oberflächen: Nimm die Arbeitsplatte genau unter die Lupe. Siehst du tiefe Kratzer, Brandflecken oder aufgequollene Stellen, vor allem rund um die Spüle?
- Schubladen und Scharniere: Einmal alles auf und wieder zu. Laufen die Schubladen geschmeidig oder klemmen sie? Sitzen die Scharniere fest oder hängen die Türen schon auf halb acht?
Frag den Vormieter ganz direkt, wie alt die Küche ist und ob es noch Rechnungen oder sogar Garantien für die Geräte gibt. Eine faire Ablöse hängt massiv vom Alter und Zustand ab. Eine zehn Jahre alte Küche mit halb kaputten Geräten ist eben kaum noch was wert.
Passgenaue Möbel und Einbauten
Ein weiterer Klassiker sind Möbel, die extra für die Wohnung gebaut oder angepasst wurden. Die passen in der nächsten Wohnung meistens sowieso nicht.
Typische Beispiele dafür sind:
- Einbauschränke: Oft perfekt in Nischen oder unter Dachschrägen eingepasst – echte Platzwunder. Check hier, wie die Innenaufteilung aussieht und ob Türen und Scharniere noch in Ordnung sind.
- Regalsysteme: Große, fest an der Wand verankerte Regalsysteme im Wohn- oder Arbeitszimmer können ebenfalls zur Debatte stehen.
- Gardinenstangen und Plissees: Maßgefertigter Sicht- und Sonnenschutz ist super praktisch, wenn du nicht sofort selbst die Bohrmaschine auspacken willst.
Hier ist der Wert oft kniffliger zu bestimmen als bei einer Küche. Frag auch hier nach dem Neupreis und dem Kaufdatum. Und sei ehrlich zu dir selbst: Gefallen dir die Sachen wirklich und passen sie zu deinem Stil? Nur dann ist es ein guter Deal.
Vom Vormieter verlegte Böden und andere Investitionen
Manchmal stecken Vormieter richtig Geld und Mühe in eine Wohnung, um sie schöner zu machen. Klar, dass sie diese Investitionen beim Auszug nicht einfach verschenken wollen.
Ein hochwertiger Parkett- oder Laminatboden, den der Vormieter auf eigene Kosten hat verlegen lassen, ist so ein Fall. Der Boden gehört ihm, nicht dem Vermieter. Und deshalb kann er dafür eine Ablöse verlangen.
Achte hier ganz genau auf den Zustand: Gibt es tiefe Macken, Dellen oder Stellen, wo der Boden schon richtig abgenutzt ist? Bei Echtholzparkett ist es gut zu wissen, ob man ihn noch mal abschleifen kann.
Was dir sonst noch begegnen könnte:
- Eine liebevoll angelegte Terrasse oder Gartenfläche bei einer Erdgeschosswohnung.
- Eine eingebaute Sauna im Bad oder Keller.
- Ein schicker Kaminofen, der nachträglich eingebaut wurde.
Gerade bei so großen Posten ist es superwichtig, eine faire Summe auszuhandeln und alles schriftlich festzuhalten. Wie du einen Vertrag zur Übernahme von Möbeln sauber und rechtssicher aufsetzt, haben wir in einem eigenen Artikel für dich erklärt. Mit diesem Wissen im Gepäck gehst du bestens vorbereitet in die nächste Besichtigung.
Eine faire Ablösesumme berechnen und verhandeln
Kommen wir zum Knackpunkt jeder Ablöse: dem Geld. Es ist die eine Frage, die am Ende alles entscheidet: Was ist die fünf Jahre alte Einbauküche oder der maßgefertigte Kleiderschrank denn nun wirklich noch wert? Eine faire Ablöse für eine Wohnung zu finden, ist zum Glück keine Raketenwissenschaft, aber ein bisschen System braucht es schon.
Die gute Nachricht ist: Es gibt eine ziemlich einfache Methode, um den Wert von gebrauchten Sachen realistisch einzuschätzen. Stell es dir am besten wie beim Kauf eines Gebrauchtwagens vor. Der Neupreis ist der Startpunkt, aber das Alter und jeder einzelne Kratzer drücken den Preis nach unten. Mit ein paar Kniffen im Gepäck gehst du selbstbewusst in die Verhandlung und findest eine Summe, die für dich und den Vormieter passt.
So ermittelst du den Zeitwert Schritt für Schritt
Die entscheidende Größe hierbei ist der sogenannte Zeitwert. Dieser Begriff beschreibt einfach, was ein Gegenstand heute, unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, noch wert ist. Eine gängige und auch vom Mieterbund oft empfohlene Methode dafür ist die lineare Abschreibung.
So gehst du ganz einfach vor:
- Neupreis erfragen: Lass dir vom Vormieter den Originalkaufbeleg zeigen. Das ist die ehrlichste und transparenteste Grundlage für jede Berechnung.
- Abschreibungszeitraum festlegen: Die Lebensdauer von Möbeln ist natürlich unterschiedlich. Bei einer Einbauküche rechnet man oft mit einer Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren. Für einfache Möbelstücke sind es eher 10 Jahre.
- Wertverlust pro Jahr berechnen: Teile den Neupreis durch die angenommene Nutzungsdauer. Das Ergebnis ist der Betrag, den der Gegenstand jedes Jahr an Wert verliert.
- Zeitwert ermitteln: Ziehe den jährlichen Wertverlust für jedes bereits vergangene Nutzungsjahr vom Neupreis ab.
Kleines Beispiel gefällig? Eine Küche kostete neu 4.000 €. Du gehst von 10 Jahren Nutzungsdauer aus. Der jährliche Wertverlust liegt also bei 400 € (4.000 € / 10 Jahre). Nach 6 Jahren Nutzung ist die Küche also noch 1.600 € wert (4.000 € – 6 * 400 €).
Dieser errechnete Wert ist eine super solide Basis für eure Verhandlung. Er ist objektiv und für jeden nachvollziehbar, was hitzige Diskussionen oft direkt im Keim erstickt.
Beispielrechnung für den Zeitwert einer Einbauküche
Diese Tabelle zeigt eine vereinfachte Berechnung, um dir ein Gefühl für eine faire Ablösesumme zu geben.
| Parameter | Beispielwert | Berechnungsschritt |
|---|---|---|
| Neupreis der Küche | 5.000 € | Basiswert laut Originalrechnung |
| Angenommene Lebensdauer | 12 Jahre | Üblicher Wert für eine mittelpreisige Küche |
| Jährlicher Wertverlust | 416,67 € | 5.000 € / 12 Jahre |
| Alter der Küche | 5 Jahre | Angabe vom Vormieter |
| Gesamter Wertverlust | 2.083,35 € | 416,67 € * 5 Jahre |
| Aktueller Zeitwert | 2.916,65 € | 5.000 € – 2.083,35 € |
Dieser Zeitwert von rund 2.917 € ist jetzt dein Ausgangspunkt für die Verhandlung. Aber da kommt noch mehr ins Spiel.

Wie du siehst, geht es oft um zentrale Elemente der Wohnung, die den Wohnkomfort direkt beeinflussen. Deshalb ist der Zustand so unglaublich wichtig für den Preis.
Der Zustand ist entscheidend
Der rein rechnerische Zeitwert ist nur die halbe Miete. Jetzt musst du dir den tatsächlichen Zustand ganz genau ansehen. Wie beim Autokauf gilt auch hier: Jede Macke, jeder Kratzer ist ein Grund für einen Preisabschlag.
Nutz die Besichtigung, um alles penibel zu dokumentieren. Eine kleine Checkliste im Kopf (oder auf dem Handy) hilft, nichts zu vergessen:
- Funktionstests: Laufen alle Elektrogeräte rund? Klemmen die Schubladen oder quietschen die Schranktüren?
- Optische Mängel: Gibt es Kratzer, Dellen oder abgeplatzte Ecken an den Fronten oder der Arbeitsplatte?
- Vollständigkeit: Ist das Zubehör komplett? Fehlen vielleicht Einlegeböden, Griffe oder die Abdeckung vom Abfluss?
Jeder einzelne Mangel ist ein völlig legitimes Argument, um den Preis nachzuverhandeln. Mach am besten direkt Fotos von allen Defekten – das untermauert deine Argumente später.
Tipps für eine erfolgreiche Verhandlung
Gerade wenn viele andere Interessenten Schlange stehen, kann die Verhandlung über die Ablöse ganz schön nervenaufreibend sein. Aber keine Sorge, mit der richtigen Vorbereitung bleibst du cool und souverän.
- Positiv einsteigen: Starte das Gespräch, indem du erstmal dein grundsätzliches Interesse zeigst. Das lockert die Atmosphäre auf. Zum Beispiel: „Die Küche gefällt mir grundsätzlich sehr gut und würde mir den Einzug enorm erleichtern.“
- Berechnung offenlegen: Sei transparent und erklär, wie du auf deinen Preisvorschlag kommst. Zeig deine Rechnung zum Zeitwert. Das wirkt fair und schafft Vertrauen.
- Mit Fakten argumentieren, nicht mit Emotionen: Statt einfach nur zu sagen „Das ist mir zu teuer“, begründe es mit den Mängeln, die du gefunden hast. „Der tiefe Kratzer auf der Arbeitsplatte und der wackelige Griff am Kühlschrank sollten im Preis noch berücksichtigt werden.“
- Kompromissbereit bleiben: Eine Verhandlung ist ein Geben und Nehmen. Setz dir vorher eine absolute Schmerzgrenze, aber sei auch bereit, dich irgendwo in der Mitte zu treffen, wenn das Gesamtpaket stimmt.
- Nicht unter Druck setzen lassen: Auf einem angespannten Wohnungsmarkt wird gern mal Druck aufgebaut. Lass dich bloß nicht zu einer schnellen Zusage drängen, wenn du unsicher bist. Eine faire Ablöse ist eine Win-Win-Situation, keine Erpressung.
Behalte immer im Hinterkopf: Du bist zu absolut nichts verpflichtet. Wenn der Preis unfair ist oder du die Möbel eigentlich gar nicht haben willst, hast du jedes Recht, „Nein“ zu sagen. Dieses Wissen gibt dir die nötige Stärke, um ein faires Ergebnis für dich herauszuholen.
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Die Ablösevereinbarung schriftlich festhalten
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – dieses Sprichwort trifft bei der Wohnungsablöse den Nagel auf den Kopf. Eine mündliche Zusage ist schnell gegeben, aber was, wenn der Vormieter am Umzugstag plötzlich mehr Geld verlangt? Oder die versprochene Spülmaschine auf einmal den Geist aufgegeben hat? Um solchen Ärger und nervenaufreibende Diskussionen von Anfang an zu vermeiden, sollte jede Ablösevereinbarung immer schriftlich festgehalten werden.
Dieses Dokument ist dein Sicherheitsnetz. Es schafft für beide Seiten glasklare Verhältnisse und sorgt dafür, dass die Übergabe fair und reibungslos abläuft. Betrachte es als das Skript für einen sauberen Deal, bei dem am Ende alle mit einem guten Gefühl aus der Sache herausgehen.

Diese Punkte gehören unbedingt in den Vertrag
Eine gute Ablösevereinbarung muss kein juristisches Meisterwerk sein, aber die wichtigsten Punkte müssen klar und unmissverständlich geregelt werden. Denk dran: Je genauer, desto besser. So ersparst du dir später Diskussionen à la „Aber wir hatten das doch ganz anders besprochen!“.
Die folgenden Bausteine dürfen auf keinen Fall fehlen:
- Wer macht den Deal? Die vollständigen Namen und Adressen von dir (Nachmieter) und dem Vormieter.
- Um welche Wohnung geht’s? Die genaue Anschrift der Immobilie.
- Was wird übernommen? Eine detaillierte Liste aller Gegenstände. Statt pauschal „Küche“ solltest du präzise auflisten: „Einbauküche von IKEA, Modell Metod, bestehend aus Kühlschrank (Bosch, Modell KGE…), Herd (Siemens, Modell HB…), vier Hängeschränken etc.“.
- Wie ist der Zustand? Notiere bei jedem Teil kurz den aktuellen Zustand, auch bekannte Macken. Zum Beispiel: „Kleiner Kratzer auf der Arbeitsplatte links“ oder „Backofenlicht funktioniert nicht“. Das schafft Klarheit.
- Was kostet der Spaß? Der finale, vereinbarte Gesamtpreis. Eine Aufschlüsselung der Einzelpreise macht die Summe nachvollziehbar und fair.
- Wann und wie fließt das Geld? Haltet fest, wann und wie bezahlt wird. Üblich ist die Zahlung bei der Schlüsselübergabe – bar gegen Quittung oder per Echtzeit-Überweisung vor Ort.
- Wann ist Stichtag? Das Datum, an dem die Möbel und die Wohnung offiziell in deinen Besitz übergehen.
- Unterschriften, bitte! Beide Parteien müssen das Dokument mit Datum unterschreiben. Erst dann ist es gültig.
Eine saubere schriftliche Vereinbarung schützt dich vor bösen Überraschungen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nutze eine professionelle Vorlage. Schau dir unsere Ablösevereinbarung Nachmieter Vorlage an, die bereits alle wichtigen Klauseln enthält und die du nur noch ausfüllen musst.
Deine Checkliste für den Übergabetag
Am Tag der Wohnungsübergabe geht es oft drunter und drüber. Da kann man schnell mal etwas Wichtiges übersehen. Mit einer kleinen Checkliste behältst du den Überblick und sorgst dafür, dass alles so läuft, wie ihr es vereinbart habt.
Geh diese Punkte einfach der Reihe nach durch, bevor du das Geld übergibst:
- Vertrag parat haben: Nimm eine Kopie eurer Ablösevereinbarung mit.
- Inventur machen: Gleiche die Liste im Vertrag mit den Möbeln in der Wohnung ab. Ist wirklich alles da, wofür du bezahlst?
- Funktionstest: Überprüfe den Zustand der Gegenstände noch einmal kritisch. Sieht alles so aus wie besprochen? Funktionieren die Elektrogeräte? Lass dir kurz zeigen, wie alles angeht.
- Zählerstände festhalten: Lies gemeinsam mit dem Vormieter die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung ab. Ein schnelles Handyfoto davon ist Gold wert!
- Schlüsselübergabe protokollieren: Haltet im Übergabeprotokoll fest, wie viele Schlüssel (Wohnung, Keller, Briefkasten) du bekommen hast.
- Zahlung & Quittung: Übergib das Geld und lass dir den Empfang quittieren – ganz wichtig bei Barzahlung! Bei einer Überweisung ist der Kontoauszug dein Nachweis.
Mit dieser gründlichen Vorgehensweise stellst du sicher, dass die Übernahme der Wohnung und der Einrichtung sauber und ohne böses Erwachen über die Bühne geht. Sie ist der letzte, aber entscheidende Schritt, um Streitigkeiten zu vermeiden und entspannt in deinem neuen Zuhause anzukommen.
Und jetzt? So klappt’s mit der neuen Wohnung
Na also, das Thema Ablöse für eine Wohnung ist gar nicht so kompliziert, wie es am Anfang vielleicht klingt, oder? Das Wichtigste, was du dir merken solltest, ist eigentlich ganz einfach: Du bezahlst immer für etwas Echtes, das du anfassen und nutzen kannst – niemals nur für die vage Aussicht, den Mietvertrag zu bekommen.
Ganz ehrlich, eine faire Ablösesumme für eine schicke Einbauküche kann dir am Ende sogar Zeit, Nerven und bares Geld sparen. Wer hat schon Lust, nach dem Umzug wochenlang auf die neue Küche zu warten? Aber eine getarnte Zahlung, nur um den Zuschlag für die Wohnung zu erhalten? Das ist und bleibt ein No-Go.
Wenn du dich an unsere Tipps hältst, alles schriftlich festhältst und bei überzogenen Forderungen einfach mal selbstbewusst nachhakst, bist du auf der sicheren Seite. Dein Wissen ist dein bester Schutzschild auf dem Weg in die Traumwohnung.
Bei der Wohnungssuche geht es oft um Minuten. Damit dir die besten Wohnungen nicht vor der Nase weggeschnappt werden, musst du einfach schneller sein als die anderen. Der Immobilien Bot sammelt für dich alle Inserate von unzähligen Portalen an einem Ort – so kannst du sofort zuschlagen.
Häufig gestellte Fragen zur Ablöse
Das Thema Ablöse für eine Wohnung kann ganz schön verwirrend sein. Wir haben die häufigsten Fragen für dich gesammelt und beantworten sie hier – kurz, knackig und ohne Juristendeutsch, damit du bei der Wohnungssuche genau weißt, woran du bist.
Muss ich die Einbauküche wirklich übernehmen?
Ganz klare Antwort: Nein, musst du nicht. Rechtlich gesehen kann dich absolut niemand dazu zwingen. Eine Ablöse ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen dir und dem Vormieter.
Aber – und das ist der Haken in vielen Städten – oft hat der Vormieter ein Wörtchen bei der Auswahl des Nachmieters mitzureden. Und natürlich schlägt er dem Vermieter am liebsten jemanden vor, der ihm die Küche abkauft.
Mein Tipp: Wäge ab. Ist der Preis fair und die Küche erspart dir wochenlangen Stress mit Planung und Aufbau? Super, dann kann das ein echt guter Deal sein. Fühlt es sich aber eher nach Erpressung an und der Preis ist jenseits von Gut und Böse? Dann sag klar und selbstbewusst „Nein, danke“.
Hilfe, ich glaube, ich habe viel zu viel bezahlt! Was jetzt?
Keine Panik, wenn du im Nachhinein merkst, dass du über den Tisch gezogen wurdest. Das Geld ist nicht zwangsläufig weg. Das Gesetz schützt dich nämlich vor Wucherpreisen. Die Faustregel lautet: Wenn der Preis den tatsächlichen Wert der Möbel um mehr als 50 % übersteigt, wird es kritisch.
Ist das bei dir der Fall, ist die gesamte Ablösevereinbarung nichtig. Das bedeutet, du hast das Recht, dein Geld komplett zurückzufordern.
Der Knackpunkt ist der Beweis. Du brauchst die schriftliche Vereinbarung, Fotos vom Zustand der Möbel und im Idealfall die Originalrechnungen oder eine Schätzung des Zeitwerts von einem Experten. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Der erste Schritt ist immer, den Vormieter schriftlich zur Rückzahlung aufzufordern. Setz ihm eine klare Frist. Reagiert er nicht, sind der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht deine besten Freunde. Sie helfen dir, an dein Geld zu kommen.
Darf auch der Vermieter eine Ablöse verlangen?
Hier musst du ganz genau hinschauen. Wenn ein Vermieter Geld verlangt, nur damit du den Mietvertrag bekommst, ist das eine verbotene Abstandszahlung. Absolut illegal. Finger weg!
Eine Ausnahme gibt's aber: Wenn der Vermieter dir Gegenstände verkauft, die ihm gehören – zum Beispiel eine Einbauküche, die er selbst hat einbauen lassen –, dann ist das im Grunde ein ganz normaler Kaufvertrag. Dafür gelten aber dieselben fairen Spielregeln wie beim Vormieter:
- Der Preis muss stimmen: Er darf den Zeitwert nicht um mehr als 50 % übersteigen.
- Es muss einen echten Gegenwert geben: Du bezahlst für konkrete Dinge, nicht für Luft.
- Alles muss transparent sein: Lass dir genau aufschlüsseln, wofür du bezahlst.
Sei besonders wachsam, wenn die Forderung direkt vom Vermieter kommt. Frag kritisch nach, prüfe den Preis und lass dich bloß nicht unter Druck setzen. Und ganz wichtig: Halte alles schriftlich fest!
Was, wenn der Vormieter Druck macht?
Sätze wie „Wenn Sie die Küche nicht für 3.000 Euro nehmen, schlage ich jemand anderen vor“ hört man in angespannten Wohnungsmärkten leider immer wieder. Das ist natürlich eine miese Situation, aber versuch, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Mach dir klar: Der Vormieter kann zwar Wünsche äußern, aber der Vermieter hat am Ende das Sagen. Reagiere höflich, aber bestimmt. Erkläre sachlich, warum du den Preis für überzogen hältst und mach ein faires Gegenangebot, das auf deiner Berechnung des Zeitwerts basiert. Bleibt der Vormieter stur, musst du abwägen: Ist es mir diese Traumwohnung wert, einen Kompromiss zu finden, oder ziehe ich hier eine Grenze? Dein Wissen über deine Rechte ist dabei dein stärkstes Argument.
Auf hart umkämpften Wohnungsmärkten zählt vor allem eines: Geschwindigkeit. Wer zuerst kommt, mahlt oft zuerst. Der Immobilien Bot scannt für dich unermüdlich alle wichtigen Portale und schickt dir brandneue Angebote sofort aufs Handy. So bist du der Konkurrenz immer einen Schritt voraus. Schau auf https://www.immobilien-bot.de vorbei und starte deine Suche noch heute.