Ein Umzug steht an? Super! Aber bevor du die Kartons packst, kommt erst mal der Papierkram – allen voran die Kündigung deiner alten Wohnung. Die wichtigste Faustregel für dich als Mieter ist zum Glück ganz einfach: drei Monate zum Monatsende.

Der Knackpunkt dabei ist aber ein Detail, das oft übersehen wird: Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats im Briefkasten deines Vermieters landen. Nur dann zählt dieser Monat noch zur Frist dazu.

Die 3-Monats-Regel: Was genau dahintersteckt

Egal, ob du dein Traum-Zuhause gefunden hast oder einfach nur die Tapeten wechseln willst – an der Kündigung führt kein Weg vorbei. Und hier greift eine der wichtigsten Spielregeln im deutschen Mietrecht.

Für dich als Mieter ist die Lage erfreulich übersichtlich. Deine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt immer drei Monate zum Monatsende. Dabei ist es völlig egal, ob du erst seit einem Jahr oder schon seit zehn Jahren in der Wohnung lebst. Diese klare und mieterfreundliche Regelung findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 573c. Sie gibt dir eine verlässliche Grundlage für deine Umzugsplanung. Wenn du tiefer in die gesetzlichen Grundlagen eintauchen möchtest, findest du bei Smart-Rechner.de weitere Infos.

Der Stichtag: Ein Datum, das du dir merken musst

Das A und O für eine fristgerechte Kündigung ist der richtige Zeitpunkt. Dein Schreiben muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei deinem Vermieter ankommen. Und "ankommen" heißt hier wirklich: Es muss in seinem Machtbereich sein, also zum Beispiel im Briefkasten liegen. Das Datum des Poststempels ist dabei irrelevant.

Was zählt eigentlich als Werktag?

  • Alle Tage von Montag bis Samstag.
  • Sonntage und gesetzliche Feiertage sind natürlich ausgenommen.

Kleiner, aber wichtiger Praxistipp: Der Samstag ist im Mietrecht ein ganz normaler Werktag. Das gilt auch, wenn an diesem Tag keine Post ausgetragen wird oder dein Vermieter im Wochenende ist. Verlasse dich also nicht darauf, dass sich die Frist auf den Montag verschiebt, wenn der dritte Werktag ein Samstag ist. Plane lieber immer einen Puffer ein und schick die Kündigung ein paar Tage früher los.

Mal ein konkretes Beispiel aus der Praxis

Stellen wir uns vor, du willst zum 31. Juli aus deiner Wohnung raus. Damit das klappt, muss deine Kündigung spätestens am dritten Werktag im Mai bei deinem Vermieter eintreffen.

So rechnet sich die Frist:

  1. Mai: Kündigungsmonat 1
  2. Juni: Kündigungsmonat 2
  3. Juli: Kündigungsmonat 3

Landet dein Brief auch nur einen Tag zu spät im Kasten – sagen wir am vierten Werktag im Mai –, verschiebt sich alles um einen kompletten Monat. Dein Mietvertrag würde dann erst zum 31. August enden. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine doppelte Miete und wirft deinen ganzen Zeitplan über den Haufen.

Diese simple Regel zu kennen und einzuhalten, ist also Gold wert. Es erspart dir nicht nur bares Geld, sondern auch eine Menge unnötigen Stress und Diskussionen mit dem Vermieter.

So berechnest du deine Kündigungsfrist auf den Tag genau

Okay, nachdem wir die Theorie geklärt haben, geht's jetzt ans Eingemachte. Deine Kündigungsfrist auszurechnen, ist wirklich kein Hexenwerk, aber du musst absolut penibel sein. Ein winziger Fehler, ein einziger Tag zu spät, und schon hängst du einen ganzen Monat länger im Vertrag und zahlst unnötig Miete.

Stell dir einfach mal ein ganz klassisches Szenario vor: Du willst, dass dein Mietvertrag am 31. Mai endet. Damit das klappt, muss deine Kündigung allerspätestens am dritten Werktag im März bei deinem Vermieter auf dem Tisch liegen. Der März zählt dann als erster Monat der Frist, gefolgt von April und Mai. Verpasst du diesen Stichtag auch nur knapp, verschiebt sich alles um einen Monat – und dein Vertrag endet erst am 30. Juni.

Den Stichtag ermitteln: Hier lauern die Fallen

Das A und O ist, diesen berühmten „dritten Werktag“ eines Monats korrekt zu bestimmen. Genau hier passieren die meisten Fehler, vor allem, wenn Wochenenden und Feiertage die Sache kompliziert machen.

Also, nochmal zur Erinnerung:

  • Als Werktage gelten die Tage von Montag bis Samstag.
  • Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Werktage.

Und Achtung bei den Feiertagen! Die sind in Deutschland ja von Bundesland zu Bundesland verschieden. Denk nur an den Buß- und Bettag in Sachsen oder Fronleichnam in Teilen von NRW. Entscheidend sind immer die Feiertage am Wohnort deines Vermieters, denn dort muss die Kündigung ja ankommen. Also kurz mal googeln, bevor du den Kalender zückst.

Dieser ganze Ablauf vom Schreiben der Kündigung bis zum tatsächlichen Mietende lässt sich eigentlich ganz simpel darstellen.

Ein Flussdiagramm zeigt den Prozess der Kündigungsfrist in drei Schritten: Kündigung, Zugang, Mietende.

Was die Grafik super zeigt: Es kommt nicht darauf an, wann du den Brief einwirfst. Der Knackpunkt ist der Zugang – der Moment, in dem dein Vermieter das Schreiben theoretisch zur Kenntnis nehmen kann.

Was passiert, wenn du die Frist um einen Tag verpasst?

Nehmen wir mal an, der 3. März ist ein Donnerstag. An diesem Tag muss deine Kündigung spätestens im Briefkasten deines Vermieters landen. Rutscht sie erst am Freitag, dem 4. März, rein, ist der Zug für eine Kündigung zum Ende Mai leider abgefahren. Das Mietverhältnis läuft dann automatisch bis Ende Juni weiter.

Mein absoluter Praxistipp: Verschick die Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein. Das kostet ein paar Euro mehr, aber du hast einen wasserdichten, rechtssicheren Beweis dafür, wann dein Schreiben angekommen ist. Das erspart dir im Zweifel unendlich viel Stress und unnötige Diskussionen.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, wirf deine Kündigung zusätzlich persönlich mit einem Zeugen in den Briefkasten. Aber das Einschreiben ist meist die sauberste Lösung.

Vergiss nicht, dass die Kündigungsfrist nur ein Teil des Puzzles ist. Bevor du den Stift zückst, schadet es nie, den gesamten Mietvertrag nochmal hervorzuholen. Oft verbergen sich dort noch andere wichtige Klauseln. In unserem Ratgeber zeigen wir dir, worauf du achten solltest, wenn du deinen Mietvertrag prüfen lassen willst, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wenn du diese Schritte befolgst, kannst du ganz entspannt die Kündigungsfrist für deine Wohnung berechnen und dich voll und ganz auf deinen Umzug konzentrieren.

Warum für deinen Vermieter andere Fristen gelten

Während du als Mieter in der Regel ganz entspannt mit der simplen Drei-Monats-Frist planen kannst, sieht die Welt für deinen Vermieter komplett anders aus. Seine Kündigungsfristen sind deutlich länger, und das aus einem ganz einfachen Grund: Es dient deinem Schutz als Mieter. Niemand soll von heute auf morgen auf der Straße stehen. Der Gesetzgeber sorgt so dafür, dass du genug Puffer hast, um dir in Ruhe eine neue Bleibe zu suchen.

Diese Regelung schafft eine wichtige Stabilität im Mietverhältnis. Für dich bedeutet das Flexibilität, wenn du umziehen möchtest. Dein Vermieter hingegen muss sich an viel strengere Spielregeln halten – ein klares Zeichen dafür, dass das deutsche Mietrecht stark auf der Seite der Mieter steht.

Je länger du bleibst, desto sicherer sitzt du

Die Kündigungsfrist für deinen Vermieter ist kein fester Wert. Sie wächst mit der Zeit, die du in der Wohnung lebst. Man nennt das gestaffelte Fristen. Im Klartext heißt das: Je länger du dort wohnst, desto mehr Sicherheit hast du und desto schwieriger wird es für den Vermieter, den Vertrag zu beenden.

Dieses Prinzip belohnt deine Mietertreue. Es ist ein Kernstück des deutschen Mieterschutzes und verhindert, dass langjährige Mieter kalt erwischt werden.

So staffeln sich die Fristen für den Vermieter, je nachdem, wie lange du schon Mieter bist:

  • Bis zu 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Nach mehr als 5 Jahren Mietdauer: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Nach mehr als 8 Jahren Mietdauer: satte 9 Monate Kündigungsfrist

Diese Regelung findest du im § 573c BGB und sie gilt so schon seit 2001. Wenn du es ganz genau wissen willst, kannst du die Fristen auch mit einem Online-Rechner für Mietverträge nachprüfen.

Ganz wichtig und oft missverstanden: Diese verlängerten Fristen gelten ausschließlich für den Vermieter. Deine eigene Kündigungsfrist als Mieter bleibt fast immer bei den üblichen drei Monaten – egal, ob du seit einem oder seit zwanzig Jahren in der Wohnung lebst (außer, im Mietvertrag wurde etwas anderes, für dich Günstigeres, vereinbart).

Ohne guten Grund geht gar nichts

Und noch ein entscheidender Unterschied: Anders als du kann dein Vermieter nicht einfach aus einer Laune heraus kündigen. Er braucht dafür immer einen triftigen, vom Gesetz anerkannten Grund. Man spricht hier vom sogenannten „berechtigten Interesse“. Liegt das nicht vor, ist die Kündigung von vornherein unwirksam.

Die häufigsten Gründe, die ein Vermieter anführen kann, sind:

  • Eigenbedarf: Das ist der Klassiker. Der Vermieter oder enge Familienangehörige wollen selbst in die Wohnung einziehen. Aber Achtung, hier gelten sehr strenge Regeln, und der Bedarf muss nachweisbar sein.
  • Wirtschaftliche Verwertung: Ein komplizierter Fall. Das passiert, wenn das Mietverhältnis den Vermieter an einer sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks hindert, zum Beispiel bei einem geplanten Abriss für einen Neubau.
  • Erhebliche Pflichtverletzung: Hier musst du als Mieter schon grob gegen den Vertrag verstoßen haben, etwa durch wiederholt ausbleibende Mietzahlungen oder massive Störungen des Hausfriedens.

Dieses Wissen ist Gold wert und stärkt deine Position ungemein. Solltest du also mal eine Kündigung vom Vermieter im Briefkasten haben, ist dein erster Schritt immer, zu prüfen: Gibt es einen zulässigen Grund und wurde die richtige, verlängerte Kündigungsfrist eingehalten?

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Kündigung

Die Drei-Monats-Frist ist der absolute Standard, aber das deutsche Mietrecht wäre nicht so berühmt-berüchtigt, wenn es nicht auch ein paar knifflige Sonderfälle gäbe. Dein Mietvertrag könnte Klauseln enthalten, die von dieser Regel abweichen. Genau deshalb ist es so wichtig, dass du nicht nur die Gesetze kennst, sondern auch deinen eigenen Vertrag ganz genau unter die Lupe nimmst.

Manchmal passt die starre Kündigungsfrist einfach nicht zur aktuellen Lebenssituation, oder der Vertrag selbst tickt nach anderen Regeln. Für diese Fälle gibt es spezielle Regelungen, die du kennen solltest, um nicht in eine Falle zu tappen und deine Optionen voll auszuschöpfen.

Zwei Personen prüfen Mietvertragsdokumente an einem Tisch, im Hintergrund ein Schild mit „Sonderfälle Kündigung“.

Wenn der Vertrag die Regeln ändert

Nicht jeder Mietvertrag ist ein 08/15-Dokument von der Stange. Es gibt ein paar spezielle Vertragsformen, die eine normale Kündigung deutlich erschweren oder für eine gewisse Zeit sogar komplett ausschließen.

  • Befristete Mietverträge (Zeitmietverträge): Hier ist das Ende des Mietverhältnisses von Anfang an in Stein gemeißelt. Eine normale, ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit weder für dich noch für den Vermieter möglich. Aus dem Vertrag kommst du nur vorzeitig raus, wenn ein triftiger Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung vorliegt oder ihr euch auf einen Aufhebungsvertrag einigt.
  • Kündigungsausschluss (Kündigungsverzicht): Manche Verträge enthalten eine Klausel, in der beide Seiten für eine bestimmte Zeit auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. Das ist für maximal vier Jahre zulässig und muss fairerweise für Mieter und Vermieter gleichermaßen gelten. Während dieser Zeit bist du an den Vertrag gebunden.

Dein Sonderkündigungsrecht als Notausgang

Es gibt zum Glück auch Situationen, in denen du nicht die vollen drei Monate absitzen musst. Das Gesetz räumt dir in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht ein, das dir einen schnelleren Ausstieg aus dem Mietvertrag ermöglicht.

Dieses Recht kann zum Beispiel in diesen Fällen greifen:

  • Nach einer Mieterhöhung: Kündigt dein Vermieter eine Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete an, hast du ein Ass im Ärmel. Du kannst bis zum Ablauf des zweiten Monats, nachdem du das Schreiben erhalten hast, außerordentlich kündigen. Dein Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats.
  • Nach einer Modernisierungsankündigung: Das exakt gleiche Spiel gilt, wenn eine Modernisierung angekündigt wird, die zu einer Mieterhöhung führt.
  • Bei erheblichen Mängeln: Wenn die Wohnung wirklich gravierende Mängel hat, die das Wohnen stark beeinträchtigen (z. B. massiver Schimmelbefall), und der Vermieter diese trotz Fristsetzung nicht beseitigt, kann das sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Im Todesfall: Stirbt der Mieter, haben die Erben, die in den Vertrag eintreten, ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Ein Sonderkündigungsrecht ist dein Joker, wenn sich die Vertragsgrundlage entscheidend ändert oder die Wohnung unbewohnbar wird. Prüfe aber immer ganz genau, ob die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind, und halte die speziellen Fristen penibel ein.

Die flexible Lösung: Der Mietaufhebungsvertrag

Was aber, wenn du einfach nur schneller aus dem Vertrag rauswillst, weil du deine Traumwohnung gefunden hast, aber keiner der Sonderfälle zutrifft? Hier kommt der Mietaufhebungsvertrag ins Spiel.

Das ist nichts anderes als eine freundliche, einvernehmliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Vermieter, das Mietverhältnis früher zu beenden. Ein solcher Vertrag ist oft die beste und sauberste Lösung, um eine lange Kündigungsfrist zu umgehen.

Häufig ist die Bedingung des Vermieters, dass du einen passenden Nachmieter stellst. In so einem Vertrag könnt ihr auch gleich alles andere klären, etwa Schönheitsreparaturen oder die Übernahme von Möbeln. Wie du dabei eine saubere finanzielle Regelung triffst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Ablösevereinbarung für Nachmieter. So sicherst du dich und den Nachmieter rechtlich ab.

Auf Nummer sicher gehen: Deine Checkliste für die wirksame Kündigung

Okay, die Frist ist berechnet und der Tag X steht im Kalender – top! Aber jetzt kommt der wirklich knifflige Teil: Du musst die Kündigung so schreiben und zustellen, dass sie auch hieb- und stichfest ist. Ein kleiner Formfehler kann dich nämlich schnell einen ganzen Monat Miete extra kosten, und das will ja keiner.

Eine Hand füllt eine Kündigungs-Checkliste mit einem Stift aus, auf dem „Vermieter“ steht. Ein gelber Umschlag liegt daneben.

Ganz wichtig vorweg: Vergiss E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder Anrufe. Das ist alles rechtlich absolut unwirksam. Eine Mietkündigung braucht immer die Schriftform. Das heißt ganz klassisch: auf Papier und mit deiner echten Unterschrift.

Die formalen Eckpfeiler deiner Kündigung

Damit dein Kündigungsschreiben wirklich wasserdicht ist, gibt es ein paar Punkte, die du unbedingt abhaken solltest. Stell es dir wie eine Checkliste vor, die dir am Ende Sicherheit gibt.

  • Der richtige Empfänger: Das Schreiben muss an alle Vermieter adressiert sein, die im Mietvertrag stehen. Das können auch mal mehrere Leute oder eine Hausverwaltung sein.
  • Vollständige Absender: Genauso wichtig ist, dass alle Hauptmieter aus dem Vertrag als Absender genannt werden.
  • Klare Wohnungsbezeichnung: Gib die exakte Anschrift der Wohnung an, am besten mit Stockwerk. So kann es keine Verwechslungen geben.
  • Eindeutige Absicht: Formuliere glasklar, dass du kündigst. Kein Konjunktiv, kein „Ich würde gerne…“. Ein schlichtes „Hiermit kündige ich“ ist perfekt.
  • Das entscheidende Datum: Nenne das Datum, zu dem das Mietverhältnis enden soll (also zum Beispiel „fristgerecht zum 31.05.2025“).
  • Die Unterschriften – alle davon! Das ist der häufigste Fehler: Jeder einzelne Hauptmieter, der damals den Vertrag unterschrieben hat, muss das Kündigungsschreiben auch eigenhändig unterschreiben. Fehlt nur eine Unterschrift, ist die ganze Kündigung ungültig.

Wie du es formulieren kannst

Du musst hier keinen Roman verfassen. Klar, sachlich und kurz – das ist der beste Weg. Hier ist ein einfaches Muster, das du als Grundlage nehmen kannst:

Betreff: Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Etage]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vermieters],

hiermit kündige ich/kündigen wir den bestehenden Mietvertrag für die oben genannte Wohnung fristgerecht zum [Datum des Mietendes].

Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Für die Vereinbarung eines Termins zur Wohnungsübergabe stehe ich/stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Eigenhändige Unterschriften aller Hauptmieter]

Die Kündigung ist natürlich nur der Startschuss. Danach geht die eigentliche Planung für den Umzug erst richtig los. Um da nichts zu übersehen, schau doch mal in unsere Anleitung, wie du am besten deinen Umzug planen und eine Checkliste nutzen kannst. Neben der Kündigung gibt es noch viele weitere Schritte zu beachten; eine umfassende Umzugs-Checkliste für die Schweiz kann hierbei sehr hilfreich sein.

Wenn du diese Punkte im Kopf behältst, steht einem reibungslosen Auszug nichts mehr im Weg und du kannst dich voll und ganz auf dein neues Zuhause freuen.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsfrist deiner Wohnung

Bei der Kündigung der Mietwohnung tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf. Das ist auch kein Wunder, schließlich geht es oft um knappe Fristen, eine Menge Geld und ziemlichen Organisationsstress. Damit du dich nicht ewig durchs Netz wühlen musst, habe ich hier die Antworten auf die häufigsten Fragen für dich parat.

So siehst du auf einen Blick, ob du an alles gedacht hast, und vermeidest die typischen Stolperfallen, die dich am Ende nur Zeit, Geld und Nerven kosten.

Kann mein Vermieter eine längere Kündigungsfrist von mir verlangen?

Nein, auf keinen Fall. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten ist für dich als Mieter in Stein gemeißelt und soll dich schützen. Sollte in deinem Mietvertrag eine Klausel stehen, die dich zu einer längeren Frist verpflichtet, ist diese normalerweise unwirksam. Du kannst dich dann trotzdem auf die gesetzlichen drei Monate berufen.

Andersherum geht’s aber: Wenn im Vertrag eine für dich kürzere Kündigungsfrist steht (zum Beispiel nur ein Monat), dann ist das zu deinen Gunsten und somit gültig. Das gilt aber wirklich nur für dich. Dein Vermieter muss sich trotzdem an seine gesetzlichen Fristen halten, die ja mit der Mietdauer sogar noch länger werden.

Muss ich meine Kündigung irgendwie begründen?

Ein klares und erfreuliches Nein. Das ist einer der großen Vorteile, die du als Mieter hast. Du kannst deinen Mietvertrag jederzeit ordentlich kündigen, ohne auch nur ein Wort über deine Gründe verlieren zu müssen. Ob du eine schönere Wohnung gefunden hast, für den Job in eine andere Stadt ziehst oder einfach mal was Neues willst – das ist allein deine Sache.

Du brauchst für deine Kündigung keinen Grund. Ein einfaches, formgerechtes Schreiben, in dem du den Vertrag fristgerecht beendest, ist alles, was es braucht. Das hält den ganzen Prozess für dich schön unkompliziert.

Was ist, wenn ich die Wohnung schon früher zurückgebe?

Auch wenn du die Schlüssel schon einen Monat vor dem offiziellen Vertragsende an den Vermieter übergibst, befreit dich das nicht von der Mietzahlung. Dein Mietvertrag und damit auch deine Pflicht zur Zahlung der Miete laufen bis zum allerletzten Tag der Kündigungsfrist weiter.

Es gibt aber eine mögliche Ausnahme: Wenn du die Wohnung früher abgibst und dein Vermieter – mit deiner Zustimmung – direkt einen Nachmieter einziehen lässt. Dann musst du ab dem Einzug des Neuen natürlich keine Miete mehr zahlen. Kläre das aber unbedingt im Vorfeld ab und halte diese Abmachung am besten schriftlich fest, zum Beispiel im Übergabeprotokoll.

Zählt der Monat, in dem ich kündige, schon mit?

Ja, das tut er – aber nur, wenn du eine ganz wichtige Deadline einhältst. Der Monat, in dem du kündigst, zählt nur dann als erster Monat der dreimonatigen Frist, wenn dein Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag dieses Monats beim Vermieter im Briefkasten liegt.

Machen wir es an einem Beispiel fest:

  • Deine Kündigung kommt am 3. Mai an: Super, die Frist startet im Mai. Dein Mietvertrag endet dann am 31. Juli.
  • Deine Kündigung kommt erst am 4. Mai an: Pech gehabt, Stichtag verpasst. Die Frist beginnt erst im nächsten Monat, also im Juni. Dein Vertrag läuft damit noch bis zum 31. August.

Dieser Stichtag ist wirklich die allerwichtigste Regel, die du kennen musst, wenn du die Kündigungsfrist deiner Wohnung berechnest.


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