Du stehst in deiner nagelneuen, aber komplett leeren Wohnung und fragst dich: Wie soll ich das hier nur einrichten? Keine Panik, damit bist du nicht allein. Wenn das Geld knapp ist, gibt es eine Lösung: Du kannst einen Antrag auf Erstausstattung für deine Wohnung beim Jobcenter stellen und so finanzielle Hilfe für Möbel und Haushaltsgeräte bekommen.

Was die erstausstattung vom Jobcenter wirklich bedeutet

Ein Neuanfang in den eigenen vier Wänden ist ein riesiger Schritt. Aber ganz ehrlich, die Kosten für Bett, Schrank, Herd und Kühlschrank können sich schnell wie ein unüberwindbarer Berg anfühlen. Genau an diesem Punkt springt das Jobcenter ein.

Die Erstausstattung ist kein Luxus-Zuschuss, sondern eine grundlegende Hilfe, die dir ein menschenwürdiges Wohnen ermöglichen soll. Sie sorgt dafür, dass du wirklich alles Nötige hast, um dir einen echten Startpunkt zu schaffen und dein Leben neu zu ordnen.

Wenn du Bürgergeld beziehst, kennst du die finanziellen Hürden beim Einzug in eine neue Wohnung nur zu gut. Im Gesetz, genauer gesagt im § 24 Abs. 3 SGB II, ist klar geregelt, dass Bedürftige eine einmalige Leistung für die Erstausstattung beantragen können. Das gilt vor allem, wenn du zum ersten Mal eine eigene Bleibe beziehst oder nach einer Zeit ohne festen Wohnsitz wieder Fuß fasst. Selbst in angespannten Wohnungsmärkten, wie zum Beispiel in Leipzig, bieten die Jobcenter vor Ort gezielt solche Hilfen an, um den Übergang zu erleichtern.

In diesen situationen hast du gute chancen

Klar, nicht jeder Umzug berechtigt automatisch zu dieser Unterstützung. Das Jobcenter schaut sich deine Situation schon genau an, um zu prüfen, ob wirklich ein besonderer Bedarf vorliegt.

Diese Tabelle zeigt dir typische Lebenssituationen, in denen du gute Chancen auf eine Bewilligung der Erstausstattung durch das Jobcenter hast.

Situation Anspruchsberechtigt (Ja/Nein) Wichtiger Hinweis
Erster Auszug von zu Hause Ja Oft nur, wenn der Auszug notwendig ist (z.B. Ausbildung, Job, unzumutbare Wohnverhältnisse).
Nach Trennung/Scheidung Ja Wenn du aus der gemeinsamen Wohnung ausziehst und keine Möbel mitnehmen konntest.
Nach Haftentlassung Ja Wenn du nach einer längeren Haftstrafe einen komplett neuen Haushalt gründen musst.
Nach Wohnungslosigkeit Ja Wenn du aus einer Notunterkunft oder von der Straße wieder eine feste Wohnung beziehst.
Verlust durch Brand/Hochwasser Ja Wenn dein gesamter Hausrat durch ein unvorhergesehenes Ereignis zerstört wurde.

Es gibt also einige ganz klassische Fälle, in denen ein Antrag fast immer durchgeht. Wichtig ist, dass du deine Lage gut begründen kannst.

Wichtiger Hinweis: Der Knackpunkt ist immer, dass du beweisen musst, dass du keine eigenen, brauchbaren Möbel hast und auch nicht das Geld, um dir die Grundausstattung selbst zu kaufen. Dein Antrag muss diese Notlage klar und deutlich machen.

Bevor du dich aber in den Papierkram stürzt, solltest du wissen, was bei der Wohnungssuche generell zu beachten ist. In unserem Leitfaden zur ersten eigenen Wohnung und was zu beachten ist, haben wir alles Wichtige für dich zusammengefasst. Denn diese finanzielle Starthilfe ist ein entscheidender Baustein, um nach dem erfolgreichen Wohnung mieten auch wirklich gut ankommen zu können.

Den Antrag auf Erstausstattung richtig stellen – so geht's

Puh, Anträge beim Jobcenter… allein der Gedanke kann einen schon ins Schwitzen bringen. Aber keine Panik, das kriegen wir zusammen hin. Wenn du weißt, worauf du achten musst, ist der Antrag auf Erstausstattung für deine Wohnung eigentlich gar nicht so kompliziert. Das A und O ist eine gute Vorbereitung und dass du alle Papiere beisammen hast.

Und hier kommt direkt der wichtigste Tipp, den du dir unbedingt merken solltest: Stell den Antrag, bevor du auch nur einen einzigen Cent ausgibst oder den Mietvertrag unterschreibst. Das Jobcenter zahlt nämlich so gut wie nie rückwirkend. Du brauchst also erst die Zusage in der Tasche, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.

Deine Checkliste für den Antrag

Je vollständiger dein Antrag ist, desto schneller geht die Bearbeitung und du ersparst dir lästige Nachfragen. Nimm dir also kurz Zeit und sammle alles, was du brauchst.

Diese Unterlagen gehören auf jeden Fall dazu:

  • Ein formloser Antrag, also ein einfaches Schreiben, in dem du die Erstausstattung beantragst.
  • Eine detaillierte Liste, was du alles brauchst. Schreib wirklich alles auf, am besten pro Zimmer (z.B. Küche: Kühlschrank, Herd, Spüle; Schlafzimmer: Bett, Matratze, Kleiderschrank).
  • Eine kurze, aber klare Begründung, warum du die Sachen brauchst. Das kann der Auszug bei deinen Eltern sein, eine Trennung oder ein anderer Neuanfang.
  • Die Kopie deines aktuellen Bürgergeld-Bescheids. Damit zeigst du, dass du überhaupt anspruchsberechtigt bist.
  • Das Mietangebot oder schon der Mietvertrag deiner neuen Bleibe. Wichtig sind hier Infos zur Wohnungsgröße und zur Miete.

Dieses Schaubild zeigt dir den Ablauf nochmal ganz einfach – vom Auszug bis zum fertigen Antrag.

Flussdiagramm zum Prozess eines Anspruchs auf Erstausstattung. Es zeigt die Schritte Auszug, leere Wohnung und Antrag.

Man sieht gut, dass der Antrag logischerweise erst am Ende steht, wenn klar ist, dass du ausziehst und in einer leeren Wohnung stehst.

So formulierst du dein Anschreiben – ein Muster

Dein Anschreiben muss kein Roman sein. Hauptsache, alle wichtigen Infos sind drin und der Sachbearbeiter versteht sofort, was du willst. Klar und auf den Punkt gebracht, das ist die Devise.

Hier mal ein Beispiel, an dem du dich orientieren kannst:

Betreff: Antrag auf Erstausstattung für meine Wohnung gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Beihilfe für die Erstausstattung meiner zukünftigen Wohnung in der [Deine neue Adresse]. Da ich [hier deine Situation kurz beschreiben, z. B. aus dem Elternhaus ausziehe], besitze ich keinerlei Möbel oder Haushaltsgegenstände.

Eine genaue Liste mit allem, was ich benötige, sowie das Mietangebot für die Wohnung finden Sie im Anhang. Bitte geben Sie mir eine schriftliche Zusage, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe oder etwas kaufe.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

Das ist natürlich nur eine Vorlage. Pass sie einfach an deine Situation an. Mein Tipp: Gib den Antrag am besten persönlich beim Jobcenter ab und lass dir den Empfang auf einer Kopie quittieren. Alternativ geht auch ein Einschreiben. So hast du immer einen Nachweis in der Hand. Mit der richtigen Vorbereitung ist dieser Schritt wirklich kein Hexenwerk und du legst den Grundstein für einen super Start in deinem neuen Zuhause.

Was gehört zur Erstausstattung – und mit wie viel Geld kannst du rechnen?

Wenn du einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter stellst, brennen dir sicher zwei Fragen unter den Nägeln: Was genau darf ich eigentlich beantragen? Und wie viel Geld springt dabei am Ende raus?

Die gute Nachricht zuerst: Das ist ziemlich klar geregelt. Es geht darum, dir einen bewohnbaren Start in deiner neuen Wohnung zu ermöglichen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Liste der Dinge, die du beantragen kannst, ist überraschend lang und deckt alles ab, was du zum Schlafen, Kochen, Waschen und einfach nur Leben brauchst.

Was zählt denn nun alles zur Grundausstattung?

Damit du dir ein besseres Bild machen und nichts Wichtiges vergisst, habe ich mal die typischen Gegenstände nach Zimmern sortiert. Das ist eine super Grundlage für deinen eigenen Antrag.

  • Fürs Schlafzimmer: Ein Bett, ganz klar, mit Matratze und Lattenrost ist das A und O. Dazu ein Kleiderschrank, damit deine Sachen nicht im Koffer bleiben müssen. Bettwäsche und Vorhänge zum Verdunkeln gehören ebenfalls dazu.
  • Für die Küche: Hier wird die Liste etwas länger, denn die Küche ist ja oft das Herz der Wohnung. Denk an einen Kühlschrank, einen Herd mit Backofen, eine Spüle, Töpfe, Pfannen, Geschirr, Besteck und die wichtigsten Kochutensilien.
  • Für den Wohnbereich: Ein Tisch und Stühle sind unverzichtbar, um vernünftig essen zu können. Meistens wird auch eine einfache Sitzgelegenheit wie ein Sofa oder Sessel und ein kleines Regal oder Schränkchen bewilligt.
  • Fürs Badezimmer: Eine Waschmaschine ist fast immer drin, denn saubere Wäsche ist einfach eine Frage der Grundhygiene. Handtücher und ein Spiegel können auch beantragt werden.
  • Allgemeines für die Wohnung: Was oft vergessen wird: Lampen! Ohne Licht geht es nicht. Auch ein Staubsauger oder zumindest Besen, Eimer und ein paar Putzmittel gehören zur Haushaltsführung dazu.

Diese Art der Unterstützung hat eine lange Geschichte und wurde von der Hartz-IV-Ära ins heutige Bürgergeld (seit 2023) übernommen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 24 SGB II, der solche Einmalhilfen für den Neustart absichert. Ein konkretes Beispiel: Wenn jemand aus der Obdachlosigkeit endlich eine eigene Wohnung findet, kann das Jobcenter bis zu 3.500 € für die absolut notwendigen Dinge wie Bett, Tisch und Geschirr bewilligen. Wenn dich die Zahlen dahinter interessieren, findest du auf statista.com mehr Hintergründe zu den Ausgaben für das Bürgergeld.

Checkliste für deine Erstausstattung

Diese detaillierte Liste mit Gegenständen, die du für die verschiedenen Wohnbereiche beantragen kannst, kannst du als praktische Vorlage für deinen Antrag nutzen.

Raum Notwendige Gegenstände Geschätzte Kosten (Beispiel)
Schlafzimmer Bett, Matratze, Lattenrost, Kleiderschrank, Bettwäsche (2x), Vorhänge 250 – 400 €
Küche Herd, Kühlschrank, Spüle, Töpfe/Pfannen, Geschirr/Besteck (4 Pers.), Wasserkocher 400 – 600 €
Wohnbereich Esstisch, 2-4 Stühle, Sofa/Sessel, Regal, Deckenlampe 200 – 350 €
Badezimmer Waschmaschine, Spiegel, Handtücher (4x), Duschvorhang 250 – 350 €
Allgemein Staubsauger, Putzeimer, Wischmopp, Besen, Deckenlampen (restl. Zimmer) 80 – 150 €

Wichtig: Diese Liste ist nur ein Anhaltspunkt. Je nach deiner persönlichen Situation (z. B. wenn Kinder mit einziehen) kann der Bedarf natürlich höher sein und muss entsprechend begründet werden.

Geld- oder Sachleistungen – was erwartet dich?

Wie du die Hilfe bekommst, ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. Manche zahlen dir einfach eine Geldpauschale aus. Dann liegt es an dir, das Geld klug einzusetzen und die Sachen zu besorgen. Andere Jobcenter setzen auf Sachleistungen, meist in Form von Gutscheinen, die du dann in bestimmten Sozialkaufhäusern oder Möbelgeschäften einlösen kannst.

Mein Tipp aus Erfahrung: Geldleistungen sind meistens praktischer, weil du viel flexibler bist. Du kannst auf Kleinanzeigen nach Schnäppchen jagen oder Angebote vergleichen. Mit Gutscheinen bist du an bestimmte Läden gebunden, was die Auswahl oft einschränkt.

Die Höhe der Pauschalen ist übrigens nicht in ganz Deutschland gleich, sondern wird von jeder Stadt oder Gemeinde selbst festgelegt. In einer teuren Großstadt wie München oder Hamburg gibt es tendenziell etwas mehr als in einer kleinen Gemeinde auf dem Land.

Als grobe Hausnummer kannst du für eine einzelne Person mit etwa 1.000 bis 1.500 Euro für die komplette Grundausstattung rechnen. Das klingt vielleicht nicht nach viel, aber der Betrag ist dafür gedacht, alles Notwendige gebraucht oder sehr günstig neu zu kaufen.

Ein Sonderfall tritt oft auf, wenn du eine Küche vom Vormieter übernehmen sollst. Hier ist es extrem wichtig, den Preis realistisch anzusetzen. Informiere dich am besten vorher genau, wie die Berechnung für die Ablöse einer Küche funktioniert, damit das Jobcenter die Kosten auch übernimmt.

Dein Antrag wurde abgelehnt – was jetzt?

Der Brief vom Jobcenter liegt auf dem Tisch und dein Herz rutscht dir in die Hose: Antrag auf Erstausstattung abgelehnt. Ein Schlag ins Gesicht, klar. Aber bevor du den Kopf in den Sand steckst, atme einmal tief durch. Das ist jetzt super frustrierend, aber ein Ablehnungsbescheid ist oft nicht das letzte Wort.

Ganz im Gegenteil: Sieh es als Startschuss für die nächste Runde. Du hast nämlich das Recht, dich zu wehren. Ein gut begründeter Widerspruch hat schon so manchen Bescheid gekippt. Wichtig ist nur, dass du verstehst, woran es gelegen hat, und schnell reagierst.

Warum Anträge oft scheitern: die typischen Gründe

Um erfolgreich dagegen vorzugehen, musst du den wunden Punkt finden. Warum wurde dein Antrag abgelehnt? Meistens sind es ganz konkrete Dinge, die du aus dem Weg räumen kannst.

Die häufigsten Stolperfallen sind meiner Erfahrung nach:

  • Fehlende Papiere: Der absolute Klassiker. Vielleicht fehlt die Kopie vom Mietvertrag, der aktuelle Bürgergeld-Bescheid oder die detaillierte Liste, was du genau brauchst.
  • Begründung zu schwammig: Wenn du nicht glasklar erklärst, warum du die Sachen brauchst (z.B. weil du nach einer Trennung bei Null anfängst oder von zu Hause ausziehst), kann der Sachbearbeiter deinen Bedarf nicht richtig einschätzen.
  • Falsche Annahmen: Manchmal geht das Jobcenter einfach davon aus, du hättest doch noch irgendwo Möbel oder könntest dir was von Freunden leihen – auch wenn das überhaupt nicht stimmt.
  • Der falsche Zeitpunkt: Das ist ein K.o.-Kriterium. Du musst den Antrag immer stellen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst oder auch nur ein einziges Teil kaufst. Nachträglich gibt's so gut wie nie Geld.

Nimm dir den Ablehnungsbescheid also ganz genau vor. Die Begründung, die da drinsteht, ist dein Hebel.

So legst du erfolgreich Widerspruch ein

Sobald du den Grund kennst, kannst du gezielt argumentieren. Ein Widerspruch ist ein offizielles Schreiben, für das es eine knallharte Frist gibt.

Extrem wichtig: Ab dem Tag, an dem du den Bescheid bekommen hast, läuft die Uhr. Du hast genau einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Diese Frist ist heilig – verpasst du sie, ist der Zug abgefahren und der Bescheid wird gültig.

Dein Widerspruch muss kein juristischer Roman sein. Wichtig ist, dass er klar, sachlich und vollständig ist.

Was muss also rein in das Schreiben?

  1. Deine Daten: Name, Adresse und deine BG-Nummer (Nummer der Bedarfsgemeinschaft).
  2. Bezug zum Bescheid: Gib das Aktenzeichen und das Datum des Ablehnungsbescheids an, damit jeder sofort weiß, worum es geht.
  3. Die klare Ansage: Ein einfacher Satz reicht. Zum Beispiel: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.“
  4. Deine Begründung: Das ist das Herzstück. Erkläre ruhig und sachlich, warum die Ablehnung deiner Meinung nach falsch ist. Reiche fehlende Unterlagen nach oder bring neue Argumente vor. Wenn das Jobcenter zum Beispiel meint, du hättest Möbel, kannst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass das nicht der Fall ist.

Schick den Widerspruch am besten per Einschreiben oder gib ihn persönlich beim Jobcenter ab und lass dir auf einer Kopie den Empfang bestätigen. So bist du immer auf der sicheren Seite. Ein guter Widerspruch zeigt, dass du es ernst meinst. Also, nicht aufgeben – der Einsatz für dein neues Zuhause lohnt sich!

Gib deiner Wohnungssuche einen Turbo – so klappt’s mit dem Einzug

Bevor du dich überhaupt um den Antrag für die Erstausstattung kümmern kannst, steht die eigentliche Hürde an: Du brauchst eine Wohnung. Und nicht irgendeine, sondern eine, für die das Jobcenter auch grünes Licht gibt, sprich: deren Miete als angemessen gilt. Gerade in den Städten ist das leichter gesagt als getan, denn der Wohnungsmarkt ist ein echtes Haifischbecken. Hier gewinnt oft, wer am schnellsten ist.

Eine flotte, erfolgreiche Wohnungssuche ist also das Fundament für alles, was danach kommt. Du musst nicht nur ein Zuhause finden, das dir gefällt, sondern auch eines, das in den engen Rahmen des Jobcenters passt. Das heißt, du solltest dich schlaumachen, wo die Mietobergrenzen in deiner Stadt oder Gemeinde liegen, und deine Suche gezielt darauf ausrichten.

Sei mit cleveren Tools einfach schneller als die Konkurrenz

Wer kennt es nicht? Manuelles Durchforsten von Immobilienportalen raubt einem den letzten Nerv. Und bis du ein vielversprechendes Angebot entdeckst, ist es meist schon wieder weg. Genau hier kannst du dir mit ein paar digitalen Helferlein einen riesigen Vorteil verschaffen.

Stell dir vor, ein Tool wie der Immobilien Bot hält für dich rund um die Uhr die Augen offen. Er scannt Portale wie Immobilienscout24 und Immowelt und schickt dir sofort eine Push-Nachricht aufs Handy, sobald eine passende Wohnung auftaucht.

Damit gehörst du oft zu den Allerersten, die auf ein neues Inserat reagieren. Und genau dieser Vorsprung kann in einem überhitzten Markt den entscheidenden Unterschied machen – zwischen Zusage und der nächsten Enttäuschung.

Vergiss auch nicht, mit dem Jobcenter im Austausch zu bleiben. Informiere deinen Sachbearbeiter über deine Fortschritte und reiche vielversprechende Mietangebote so schnell wie möglich zur Prüfung ein. Je besser du hier vorbereitet bist, desto flüssiger läuft der ganze Genehmigungsprozess. Wenn du noch mehr Tricks auf Lager haben willst, wie du generell am besten eine Wohnung findest, haben wir da ein paar detaillierte Tipps für dich gesammelt.

Für einen wirklich entspannten Start in die eigenen vier Wände ist aber nicht nur die Erstausstattung entscheidend, sondern auch der Umzug selbst. Eine praktische Umzugs-Checkliste hilft dir dabei, den Überblick zu behalten und nichts Wichtiges zu vergessen. Mit einer schnellen Wohnungszusage in der Tasche und einer guten Planung legst du so die perfekte Grundlage für deinen erfolgreichen Antrag.

Die brennendsten Fragen zur Erstausstattung

Klar, wenn du dich in das Thema einarbeitest, stolperst du schnell über ganz konkrete Fragen. Was ist, wenn…? Zählt das auch dazu? Kein Problem, hier kommen die Antworten auf die häufigsten Fragen – direkt aus der Praxis, damit du genau weißt, woran du bist.

Zählt eine Renovierung auch zur Erstausstattung?

Kurz und knapp: Nein, normalerweise nicht. Bei der Erstausstattung geht es um bewegliche Dinge, also Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte – alles, was du bei einem Umzug mitnehmen könntest.

Kosten für Malerarbeiten, einen neuen Teppich oder andere Schönheitsreparaturen sind in der Regel dein eigenes Bier. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn die Wohnung ohne diese Arbeiten absolut unbewohnbar wäre. Stell dir vor, die Wände sind voller Schimmel und müssen saniert werden, bevor du überhaupt einziehen kannst. Das ist aber ein echter Sonderfall, den du separat beantragen und knallhart begründen musst, am besten mit einem Gutachten oder einer eindeutigen Bestätigung vom Vermieter.

Was passiert, wenn ich in eine andere Stadt umziehe?

Ein Umzug in eine andere Stadt bedeutet immer ein bisschen mehr Papierkram, weil plötzlich zwei Jobcenter involviert sind. Die Zuständigkeiten sind aber eigentlich ziemlich klar geregelt:

  • Dein altes Jobcenter ist für die reinen Umzugskosten zuständig – also für den Transporter, Umzugshelfer oder was auch immer du für den Transport brauchst.
  • Das neue Jobcenter an deinem zukünftigen Wohnort ist für alles Weitere verantwortlich. Es prüft die neue Miete, kümmert sich um die Kaution und entscheidet auch über deinen Antrag auf Erstausstattung.

Du reichst den Antrag für die Möbel und Geräte also direkt bei deinem neuen Jobcenter ein. Mein Tipp: Nimm so früh wie möglich Kontakt auf, damit der Übergang sauber klappt und du nicht zwischen den Stühlen sitzt.

Kann ich Erstausstattung auch für ein Baby beantragen?

Ja, absolut! Die Geburt eines Kindes ist der klassische Fall für einen Sonderbedarf. Wenn du dein erstes Kind erwartest, steht dir eine Baby-Erstausstattung zu. Das ist dein gutes Recht.

Was gehört da so rein? Typischerweise Dinge wie:

  • Ein Babybett mit Matratze
  • Eine Wickelkommode
  • Ein Kinderwagen
  • Die erste Garnitur an Kleidung
  • Eine Pauschale für Windeln und Pflegeartikel

Dieser Antrag läuft separat von der Wohnungserstausstattung. Stell ihn am besten so zwei bis drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und leg eine Kopie deines Mutterpasses bei.

Kleiner Profi-Tipp: Selbst wenn es nicht dein erstes Kind ist, kann nach einigen Jahren wieder ein Anspruch entstehen. Wenn die alten Sachen vom größeren Geschwisterkind nicht mehr da oder einfach unbrauchbar sind, kannst du oft erneut Unterstützung beantragen.

Was, wenn ich nur einzelne Möbelstücke brauche?

Es muss ja nicht immer gleich der komplette Hausstand sein. Manchmal gibt auch einfach ein überlebenswichtiges Gerät den Geist auf – die Waschmaschine raucht ab oder der Kühlschrank wird plötzlich zur Heizung. Vom Bürgergeld lässt sich so etwas nicht mal eben ersetzen.

Für solche Fälle gibt es den Antrag auf eine einmalige Beihilfe für Ersatzbeschaffung. Das ist zwar streng genommen keine Erstausstattung, funktioniert aber ganz ähnlich. Wichtig ist auch hier: Du musst belegen können, dass das alte Gerät wirklich kaputt und eine Reparatur sinnlos ist. Und natürlich darfst du keine Ersparnisse haben, um es selbst zu kaufen.


Ob du nun eine leere Wohnung füllen musst oder nur ganz gezielte Hilfe brauchst – am Anfang von allem steht die passende Wohnung. Und auf dem heutigen Immobilienmarkt verliert man schnell den Anschluss, wenn man nicht die richtigen Werkzeuge hat. Der Immobilien Bot scannt für dich alle großen Portale und schickt dir neue Angebote in Echtzeit aufs Handy. So findest du dein neues Zuhause viel schneller und hast den Kopf frei für den Papierkram. Probier's aus und sei der Erste, der sich bewirbt!

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