Glückwunsch, die Zusage für deine neue Wohnung ist da! Bevor du die Schlüssel in die Hand bekommst, liegt noch ein wichtiger Schritt vor dir: der deutsche Mietvertrag. Das ist quasi die Verfassung für dein neues Zuhause. Keine Panik, auch wenn das auf den ersten Blick wie ein Berg von Papierkram aussieht – im Grunde sorgt der Vertrag einfach nur dafür, dass zwischen dir und deinem Vermieter alles klar geregelt ist.

Was du vor der Unterschrift wissen musst

Einen Mietvertrag zu unterschreiben, ist der letzte große Haken auf der Liste, bevor du einziehen kannst. Und genau weil dieses Dokument so entscheidend ist, solltest du wirklich verstehen, worauf du dich einlässt. Es geht ja um weit mehr als nur die Miethöhe. Der Vertrag bestimmt viele kleine und große Dinge deines zukünftigen Alltags – von den Nebenkosten über die Hausordnung bis hin zu den Kündigungsfristen.

Wusstest du, dass Deutschland das Mieterland Nummer eins in Europa ist? Mehr als 44 Millionen Menschen, also über die Hälfte der Bevölkerung, wohnen hier zur Miete. Gerade in Städten wie Berlin, wo die Mietquote bei satten 84 Prozent liegt, ist der Wohnungsmarkt deshalb extrem umkämpft. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte kennst und mit einem guten Gefühl in dein neues Mietverhältnis startest.

Warum dieser Guide Gold wert für dich ist

Dieser Ratgeber ist dein Kompass durch den Paragrafen-Dschungel. Ich nehme dich an die Hand und erkläre dir alles Schritt für Schritt – und zwar ohne kompliziertes Juristendeutsch.

  • Ich zeige dir, welche Arten von Mietverträgen es gibt und was das für dich ganz konkret bedeutet.
  • Du erfährst, wie sich deine Miete und die Nebenkosten zusammensetzen.
  • Ich erkläre, worauf du bei fiesen Klauseln zu Schönheitsreparaturen oder Haustierhaltung achten musst.
  • Du lernst, wie du unfaire oder sogar ungültige Klauseln auf den ersten Blick entlarvst.

Mein Ziel ist einfach: Du sollst den Vertrag nicht nur unterschreiben, sondern ihn auch wirklich verstehen. Das gibt dir die Sicherheit, die du für einen entspannten Start brauchst. Bevor du dich aber selbst in die Details stürzt, ist ein professioneller Blick oft eine gute Idee. In unserem Artikel erfährst du mehr darüber, wie du deinen Mietvertrag prüfen lassen kannst – oft sogar kostenlos.

Mit diesem Wissen im Gepäck kannst du die typischen Stolperfallen elegant umgehen und sicherstellen, dass dein Einzug ins neue Zuhause so glatt wie möglich läuft.


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Die vier häufigsten Mietvertragsarten erklärt

Bevor du deine Unterschrift unter den Mietvertrag setzt, solltest du ganz genau wissen, worauf du dich einlässt. Es gibt nämlich nicht nur den einen, klassischen Mietvertrag. In Deutschland tummeln sich vor allem vier verschiedene Arten, die sich in wichtigen Punkten wie Kündigungsschutz oder Mieterhöhungen ziemlich stark unterscheiden – und das hat direkten Einfluss auf deinen Alltag.

Den richtigen Vertragstyp zu kennen, ist Gold wert. Es gibt dir Sicherheit und bewahrt dich vor bösen Überraschungen. Stell dir vor, du willst dich langfristig in einer Stadt niederlassen – dann ist ein stabiler Vertrag perfekt für dich. Musst du aber beruflich flexibel bleiben, könnte ein anderer Typ viel besser zu deinem Leben passen.

Ganz egal, um welchen Vertrag es am Ende geht, das finanzielle Grundgerüst ist immer gleich: Kaltmiete, Nebenkosten und die Kaution.

Diagramm zum Aufbau eines Mietvertrags mit den Elementen Vertrag, Miete, Nebenkosten und Kaution.

Diese drei Posten sind die Basis und in jedem der folgenden Verträge klar geregelt. Schauen wir uns die vier Typen mal genauer an.

Der unbefristete Mietvertrag: Die klassische Wahl

Der unbefristete Mietvertrag ist sozusagen der Standardfall in Deutschland und für die meisten die sicherste Bank. Wie der Name schon sagt, hat er kein festes Enddatum. Das gibt dir als Mieter eine enorme Sicherheit. Du kannst in der Wohnung bleiben, solange du möchtest, vorausgesetzt, du hältst dich an die Spielregeln.

Die Kündigung ist dabei ganz klar geregelt: Für dich als Mieter gilt immer eine gesetzliche Frist von drei Monaten, egal wie lange du schon dort wohnst. Dein Vermieter hat es da deutlich schwerer. Er kann dir nur aus einem wirklich triftigen Grund kündigen, klassischerweise wegen Eigenbedarf. Und selbst dann muss er je nach Mietdauer oft viel längere Kündigungsfristen einhalten.

Der befristete Mietvertrag: Nur mit gutem Grund

Ein befristeter Mietvertrag hat ein festes Ablaufdatum. Das klingt erstmal nach Unsicherheit, aber der Gesetzgeber schiebt dem Ganzen einen Riegel vor. Ein Vermieter darf einen Vertrag nämlich nur dann befristen, wenn er einen handfesten, gesetzlich anerkannten Grund dafür hat.

Was wären solche Gründe?

  • Eigenbedarf: Der Vermieter oder ein enger Familienangehöriger plant, nach deinem Auszug selbst einzuziehen.
  • Umbau oder Abriss: Nach deinem Mietende stehen so massive Baumaßnahmen an, dass die Wohnung unbewohnbar wäre.
  • Werkswohnung: Die Wohnung ist fest an ein Arbeitsverhältnis gebunden.

Der Clou dabei: Steht kein solcher Grund im Vertrag, ist die Befristung ungültig. Dein Vertrag wandelt sich dann automatisch in einen unbefristeten um – mit allen Vorteilen für dich!

Die Staffelmiete: Planbare Mieterhöhungen

Bei einer Staffelmiete ist von vornherein glasklar, wann und um wie viel deine Miete steigt. Im Vertrag sind die genauen Zeitpunkte und die neuen Mietbeträge festgeschrieben. Einzige Regel: Zwischen zwei Erhöhungen muss immer mindestens ein Jahr liegen.

Der große Vorteil für dich: Du hast absolute Planungssicherheit. Überraschende Mieterhöhungen sind ausgeschlossen, weil ja schon alles für die nächsten Jahre feststeht. Selbst nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Miete nicht extra anheben.

Die Kehrseite ist aber: Oft ist die Anfangsmiete schon etwas höher, und die Staffeln greifen auch dann, wenn die ortsüblichen Mieten vielleicht gerade sinken.

Die Indexmiete: An die Inflation gekoppelt

Die Indexmiete ist ein etwas anderer Schnack. Hier wird die Miete an die allgemeine Teuerungsrate gekoppelt, also an den offiziellen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Heißt im Klartext: Steigen die Lebenshaltungskosten, darf auch deine Miete erhöht werden. Fallen sie, müsste sie theoretisch sogar sinken.

Der Knackpunkt ist die fehlende Planbarkeit. Niemand kann seriös vorhersagen, wie sich die Inflation entwickelt. In den letzten Jahren sind die Mieten hier teils kräftig gestiegen. Zusätzliche Mieterhöhungen sind aber, von bestimmten Modernisierungen abgesehen, auch hier tabu.

Damit du den Überblick behältst, haben wir die vier Typen hier mal direkt gegenübergestellt.

Die Mietvertragsarten im direkten Vergleich

Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den vier häufigsten Mietvertragsarten in Deutschland, um dir bei der Entscheidung zu helfen.

Vertragsart Hauptmerkmal Vorteil für dich Worauf du achten musst
Unbefristet Kein Enddatum, Kündigung nur nach Gesetz. Maximale Sicherheit und Stabilität. Du musst selbst kündigen, wenn du umziehen willst.
Befristet Endet automatisch zum vereinbarten Datum. Gut für temporäre Lösungen, kein Kündigungsstress. Kündigung vorher kaum möglich, Befristungsgrund prüfen!
Staffelmiete Mieterhöhungen sind im Voraus fix festgelegt. Volle Kostenkontrolle, keine Überraschungen. Steigt auch, wenn der Markt stagniert.
Indexmiete Miete ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Kann bei niedriger Inflation stabil bleiben. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten schwer kalkulierbar.

Jeder Vertrag hat also seine Eigenheiten. Überleg dir gut, was zu deiner aktuellen Lebensplanung am besten passt, bevor du unterschreibst.


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Die wichtigsten Klauseln im Mietvertrag – endlich verständlich

Ein deutscher Mietvertrag kann einen auf den ersten Blick ganz schön erschlagen. Fachchinesisch, Paragrafen, Kleingedrucktes – da verlierst du schnell den Überblick. Aber keine Panik! Im Grunde sind es immer die gleichen Bausteine, die den Kern ausmachen. Wenn du die einmal kennst, weißt du genau, worauf du dich einlässt. Lass uns das Ganze mal auseinandernehmen.

Eine Person prüft ein Dokument mit einer Lupe und einem Textmarker. Der Titel ist 'Klauseln Prüfen'.

Miete und Nebenkosten: Was du wirklich zahlst

Das Herzstück deines Vertrags ist natürlich die Miete. Die setzt sich in der Regel aus der Kaltmiete (der reine Preis für die Wohnung) und den Nebenkosten zusammen. Beides zusammen ergibt die Warmmiete – das ist der Betrag, der am Ende monatlich von deinem Konto abgeht.

Bei den Nebenkosten zahlst du meistens eine monatliche Vorauszahlung. Einmal im Jahr kommt dann die große Abrechnung, bei der dein tatsächlicher Verbrauch mit den Vorauszahlungen verrechnet wird. Entweder bekommst du was zurück oder musst nachzahlen.

Aber was darf der Vermieter da überhaupt abrechnen? Ganz klar: nicht alles! Die Betriebskostenverordnung zieht hier eine klare Linie.

Typische Kosten, die auf dich umgelegt werden dürfen, sind:

  • Heizung und Warmwasser: Meistens der dickste Brocken.
  • Wasser und Abwasser: Dein Verbrauch an Frischwasser und die Kosten für die Entsorgung.
  • Grundsteuer: Die zahlt der Eigentümer an die Gemeinde und legt sie auf die Mieter um.
  • Versicherungen: Gebäude- und Haftpflichtversicherungen für das Haus.
  • Müllabfuhr & Co.: Alles, was die Stadt für Müll und Straßenreinigung berechnet.
  • Hausmeister: Falls es einen gibt, werden seine Kosten auf alle Parteien verteilt.
  • Gartenpflege und Aufzug: Logisch, wenn du diese Dinge auch mitnutzt.

Wichtig ist, dass im Vertrag genau aufgelistet wird, wofür du zahlst. Kosten für Reparaturen am Haus oder die Hausverwaltung haben in deiner Nebenkostenabrechnung nichts verloren. Die muss der Vermieter aus eigener Tasche zahlen.

Die Mietkaution: Deine Sicherheit für den Vermieter

So gut wie jeder Vermieter verlangt eine Mietkaution. Das ist eine Sicherheit für ihn, falls du mal die Miete nicht zahlst oder beim Auszug Schäden hinterlässt. Aber auch hier gibt es ganz klare Spielregeln, die dich schützen.

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du musst diesen Betrag auch nicht auf einen Schlag hinlegen, sondern darfst ihn in drei Monatsraten zahlen. Die erste Rate wird fällig, wenn dein Mietverhältnis beginnt.

Ein ganz wichtiger Punkt: Der Vermieter muss deine Kaution getrennt von seinem Privatvermögen auf einem speziellen Kautionskonto anlegen. Die Zinsen, die dabei anfallen, gehören dir!

Nach deinem Auszug hat der Vermieter dann eine Weile Zeit – meist so drei bis sechs Monate – um zu prüfen, ob noch alles in Ordnung ist. Wenn es keine offenen Forderungen gibt, muss er dir die komplette Kaution plus Zinsen zurückzahlen. Wenn du tiefer in das Thema einsteigen willst, schau dir unseren Artikel zur Mietkaution in Deutschland an. Da ist alles im Detail erklärt.

Schönheitsreparaturen: Der ewige Zankapfel

Kaum ein Thema sorgt für so viel Ärger wie die Schönheitsreparaturen. Der Mythos, dass man beim Auszug immer die Wände streichen muss, hält sich hartnäckig. Aber das stimmt so pauschal einfach nicht! Viele Klauseln dazu sind nämlich unwirksam.

Die Faustregel ist: Du musst eigentlich nur dann renovieren, wenn du die Wohnung schon renoviert übernommen hast und die Klausel im Vertrag wasserdicht ist.

Pass bei diesen typischen Formulierungen auf – sie machen eine Klausel oft ungültig:

  • Starre Fristen: Sätze wie „Küche alle drei Jahre streichen“ sind verboten. Renoviert wird, wenn es wirklich abgenutzt ist, nicht nach Kalender.
  • Feste Farbwahl: Dein Vermieter kann dir nicht vorschreiben, welche Wandfarbe du während der Mietzeit zu verwenden hast. Nur beim Auszug kann er verlangen, dass du die Wohnung in neutralen, dezenten Farben zurückgibst.
  • Pauschale Endrenovierung: Eine Klausel, die dich zwingt, bei jedem Auszug zu renovieren – egal, wie lange du dort gewohnt hast oder wie die Wohnung aussieht – ist ebenfalls unwirksam.

Steht so eine ungültige Klausel in deinem Vertrag, hast du Glück gehabt. Dann gilt das Gesetz, und das besagt: Instandhaltung ist Sache des Vermieters.

Haustiere, Untermiete und Kleinreparaturen

Zum Schluss noch drei Themen, die im Alltag schnell relevant werden können.

Haustierhaltung: Ein komplettes Verbot von Haustieren ist nicht erlaubt. Kleintiere wie Fische oder Hamster kannst du immer halten, da braucht es keine Erlaubnis. Bei Hund und Katze sieht es anders aus. Hier musst du deinen Vermieter um Erlaubnis fragen, die er aber nicht ohne triftigen Grund verweigern darf.

Untervermietung: Du willst ein Zimmer untervermieten, weil du zum Beispiel für ein paar Monate ins Ausland gehst? Dann brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Hast du aber einen guten Grund (z. B. finanzielle Entlastung), muss er dem in der Regel zustimmen.

Kleinreparaturen: Oft steht im Vertrag, dass du kleine Reparaturen bis zu einer gewissen Summe (z. B. 100 Euro) selbst tragen musst. Das ist nur dann gültig, wenn es sich um Dinge handelt, die du oft anfasst (Wasserhahn, Lichtschalter, Fenstergriffe) und wenn es eine klare Obergrenze für die jährlichen Gesamtkosten gibt.


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So erkennst du unfaire und ungültige Klauseln im Mietvertrag

Ein unterschriebener Mietvertrag wirkt wie in Stein gemeißelt, aber das ist er zum Glück nicht immer. Nur weil etwas schwarz auf weiß im Vertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass es vor Gericht auch Bestand hat. Viele Klauseln, die auf den ersten Blick ganz normal aussehen, sind in Wahrheit unwirksam und sollen dich als Mieter über den Tisch ziehen.

Es ist also super wichtig, dass du diese "roten Flaggen" erkennst. Wenn du weißt, worauf du achten musst, schützt du dich nicht nur vor unfairen Forderungen, sondern sparst dir am Ende auch bares Geld und eine Menge Nerven.

Starre Renovierungsfristen sind so gut wie immer ungültig

Ein absoluter Klassiker unter den unwirksamen Klauseln sind starre Renovierungsfristen für Schönheitsreparaturen. Bestimmt hast du schon mal Sätze gelesen wie: „Die Küche muss alle drei Jahre, Bad und WC alle fünf Jahre und die Wohnräume alle acht Jahre gestrichen werden.“ Das klingt zwar super präzise, ist aber rechtlich gesehen Quatsch.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu klar entschieden: Renoviert werden muss nur dann, wenn wirklich Bedarf besteht – also wenn die Wohnung sichtbar abgenutzt ist. Ein starrer Zeitplan, der den tatsächlichen Zustand ignoriert, ist ungültig. Du wärst sonst gezwungen zu renovieren, obwohl die Wände noch top aussehen. Halte also die Augen offen nach festen Zeitangaben oder pauschalen Endrenovierungspflichten. Findest du so etwas, kannst du es in der Regel getrost ignorieren.

Pauschale Verbote? Oft nicht haltbar

Ein weiterer Punkt, bei dem Vermieter gerne mal über das Ziel hinausschießen, sind pauschale Verbote. Eine Klausel, die dir grundsätzlich die Haltung von Haustieren verbietet, ist zum Beispiel unwirksam. Kleintiere wie Fische im Aquarium, Hamster oder Wellensittiche kann dir niemand verbieten. Bei Hunden und Katzen sieht es etwas anders aus: Hier muss der Vermieter im Einzelfall abwägen und darf die Haltung nur mit einem guten Grund ablehnen – etwa, wenn das Tier eine Gefahr für die Nachbarn darstellt oder die Wohnung einfach ungeeignet ist.

Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Musizieren. Ein generelles Verbot, in deiner Wohnung ein Instrument zu spielen, geht nicht. Du hast natürlich das Recht zu üben, musst dich aber an die gängigen Ruhezeiten halten. In der Regel sind das rund zwei Stunden pro Tag, natürlich nicht mitten in der Nacht oder während der Mittagsruhe.

Wichtig zu wissen: Eine Klausel, die dich für alle Schäden in der Wohnung haftbar macht, selbst wenn du keine Schuld trägst, ist ebenfalls ungültig. Du haftest nur für das, was du oder deine Gäste fahrlässig oder absichtlich kaputtmachen – aber niemals für normale Abnutzung.

Die Mietpreisbremse und der Nebenkosten-Dschungel

Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist die Mietpreisbremse dein Freund und Helfer. Sie besagt ganz einfach, dass die Miete bei einem neuen Vertrag die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen darf. Schau am besten online nach, ob deine Stadt oder Gemeinde unter diese Regelung fällt. Ist deine Miete zu hoch, kannst du die zu viel gezahlten Beträge sogar zurückfordern.

Wirf auch einen genauen Blick auf die Regelungen zu den Betriebskosten. Steht im Vertrag nur eine schwammige Formulierung wie „Der Mieter trägt die Betriebskosten“, ist das zu ungenau und damit oft unwirksam. Entweder muss der Vertrag konkret auf die gesetzliche Betriebskostenverordnung verweisen oder die einzelnen Kostenpunkte sauber auflisten. Sonst wird es für den Vermieter schwierig, das Geld von dir zu verlangen.

Leider sind es genau diese Themen, die immer wieder zu Streit führen. Tatsächlich nimmt die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten in Deutschland stetig zu. Die häufigsten Zankäpfel sind Vertragsverletzungen, Mieterhöhungen und eben fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen. Das zeigt, wie angespannt die Lage ist. Du kannst mehr über die aktuelle Prozess-Statistik erfahren, um zu sehen, wo die größten Konflikte lauern. Ein wachsames Auge bei der Vertragsunterzeichnung ist und bleibt also dein bester Schutz.


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Deine Checkliste für die Vertragsunterzeichnung

Endlich ist es so weit: Der Mietvertrag liegt vor dir auf dem Tisch und wartet nur noch auf deine Unterschrift. Aber bevor du jetzt voreilig zum Stift greifst – atme noch mal tief durch. Dieser letzte, genaue Blick ist super wichtig, damit du ohne Bauchschmerzen und mit einem richtig guten Gefühl in dein neues Leben starten kannst.

Schlüssel, Stift und Unterschrifts-Checkliste auf Klemmbrett vor einer Haustür und einem Haus im Hintergrund.

Damit du in der Aufregung nichts übersiehst, habe ich eine kleine Checkliste für dich zusammengestellt. Geh die Punkte einfach einen nach dem anderen durch. So gehst du auf Nummer sicher, dass alles passt und es später keine unschönen Überraschungen gibt.

Zuerst die Grundlagen prüfen

Klar, das sind die Basics, aber genau hier schleichen sich oft Fehler ein. Schon ein kleiner Zahlendreher oder ein falsch geschriebener Name kann später für unnötigen Papierkram sorgen.

  • Personen & Daten: Stimmen dein Name, deine Adresse und die Angaben vom Vermieter? Check das wirklich für jede Person, die im Vertrag steht.
  • Wohnungsdetails: Passen Adresse, Stockwerk und Wohnungsnummer? Und ganz wichtig: Entspricht die angegebene Quadratmeterzahl dem, was du besichtigt und besprochen hast?
  • Ausstattung & Co.: Ist alles, was zur Wohnung gehört, auch wirklich aufgelistet? Denk an die Einbauküche, das Kellerabteil oder den Tiefgaragenstellplatz. Das ist entscheidend, falls mal was kaputtgeht.

Finanzen und Kosten im Blick behalten

So, jetzt geht's ans Geld. Hier muss wirklich alles glasklar sein, um Missverständnisse von vornherein auszuschließen.

  • Mietaufschlüsselung: Sind die Kaltmiete und die Nebenkostenvorauszahlung sauber getrennt aufgeführt? Stimmt die Summe, also die Warmmiete, die du am Ende überweisen musst?
  • Kautionshöhe: Denk dran, die Kaution darf gesetzlich maximal drei Nettokaltmieten betragen. Überprüfe den Betrag und schau, ob die Zahlungsweise (z. B. Ratenzahlung ist möglich!) korrekt vermerkt ist.
  • Bankverbindung: Sind die Kontodaten für die Miete und die Kaution richtig? Die Kaution muss übrigens auf ein separates Kautionskonto fließen, nicht auf das Privatkonto des Vermieters.

Ein Punkt, der hier oft eine Rolle spielt, ist die Bonitätsprüfung. Viele Vermieter holen sich eine Auskunft über dich ein. Falls du dir unsicher bist, wie du dastehst, kannst du dich hier schlaumachen: Bonitätsprüfung und Creditreform Score verbessern.

Absprachen und Protokolle festhalten

Mündliche Versprechen sind nett, aber leider schnell vergessen. Am Ende zählt nur, was schwarz auf weiß steht.

Lass dir jede mündliche Zusage – egal ob es um eine neue Duschkabine oder die Erlaubnis für die Katzenklappe geht – immer schriftlich als Zusatz zum Mietvertrag bestätigen. Nur so bist du auf der sicheren Seite.

Ganz besonders wichtig ist das Übergabeprotokoll. Bestehe unbedingt darauf, eins zu machen, wenn du die Schlüssel in die Hand bekommst. Haltet darin jeden kleinen Mangel fest, vom Kratzer im Parkett bis zum Sprung in der Badezimmerfliese. Mach am besten zusätzlich Fotos mit deinem Handy. Dieses Protokoll ist deine Absicherung, damit du beim Auszug nicht für Schäden geradestehen musst, die schon vorher da waren.

Und der wichtigste Tipp zum Schluss: Lass dich niemals unter Druck setzen. Ein seriöser Vermieter wird dir immer die Zeit geben, den Vertrag in Ruhe zu prüfen.


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Häufige Fragen zum Mietvertrag – kurz und knapp beantwortet

Ein deutscher Mietvertrag kann auf den ersten Blick ganz schön einschüchternd wirken, vor allem, wenn du noch nicht so viel Erfahrung damit hast. Aber keine Sorge! Ich habe die häufigsten Fragen und Unsicherheiten gesammelt, die Mieter wie dich umtreiben, und gebe dir klare, verständliche Antworten. So bist du bestens vorbereitet.

Darf mein Vermieter die Miete einfach so erhöhen?

Nein, zum Glück geht das nicht einfach nach Lust und Laune. Eine Mieterhöhung muss immer handfest begründet sein und sich an klare Regeln halten. Die häufigsten Gründe sind die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, eine Erhöhung nach einer Modernisierung oder eben, wenn ihr von vornherein eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart habt.

Selbst bei einer Anpassung an die Vergleichsmiete gibt es strenge Deckelungen: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um nicht mehr als 20 % steigen. In vielen Städten mit knappem Wohnraum liegt diese sogenannte Kappungsgrenze sogar nur bei 15 %. Wichtig ist auch: Außer bei Staffel- oder Indexmieten musst du jeder Erhöhung schriftlich zustimmen.

Was passiert mit meiner Kaution nach dem Auszug?

Wenn du ausgezogen bist, hat dein Vermieter eine angemessene Zeit – man rechnet hier in der Regel mit drei bis sechs Monaten –, um zu prüfen, ob es noch offene Forderungen gegen dich gibt. Er kann einen Teil der Kaution einbehalten, aber nur für berechtigte Ansprüche. Das können zum Beispiel nicht bezahlte Nebenkosten sein oder Schäden in der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen.

Er muss dir aber ganz genau aufschlüsseln, wofür er wie viel Geld einbehält. Den Rest deiner Kaution – plus die Zinsen, die sie in der Zwischenzeit verdient hat – muss er dir natürlich zurückzahlen.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?

Eine Kündigung muss immer schriftlich sein, das ist das A und O. Außerdem müssen alle Hauptmieter, die im Vertrag stehen, unterschreiben. Für dich als Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, ganz egal, wie lange du schon in der Wohnung wohnst.

Kleiner Tipp: Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter im Briefkasten landen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt. Um auf Nummer sicher zu gehen, schick sie am besten als Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen handfesten Beweis.

Falls du dir bei der Berechnung unsicher bist, haben wir einen praktischen Ratgeber für dich, der dir Schritt für Schritt zeigt, wie du die Kündigungsfrist für deine Mietwohnung berechnen kannst.

Was kann ich tun, wenn meine Wohnung Mängel hat?

Egal ob Schimmel, eine defekte Heizung oder ein undichtes Fenster – sobald du einen Mangel entdeckst, musst du ihn sofort deinem Vermieter melden. Mach das am besten schriftlich und setze ihm eine realistische Frist, um den Schaden zu beheben.

Dokumentiere alles ganz genau mit Fotos und Notizen, das kann später Gold wert sein. Wenn der Vermieter nicht reagiert, hast du unter Umständen das Recht, die Miete zu mindern. Bevor du das tust, solltest du dir aber unbedingt rechtlichen Rat holen, zum Beispiel bei einem Mieterverein, um keine Fehler zu machen.


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