Post vom Vermieter im Kasten – und dein Puls schlägt direkt schneller? Kennen wir. Aber keine Panik! Die Frage „Wie viel Mieterhöhung ist überhaupt erlaubt?“ lässt sich zum Glück ganz klar beantworten. Dein Vermieter kann da nicht einfach nach Lust und Laune den Preis hochschrauben. Das deutsche Mietrecht zieht hier nämlich zwei ganz klare Linien in den Sand.

Die erste ist die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete. Die zweite ist die Kappungsgrenze, die dafür sorgt, dass deine Miete nicht plötzlich durch die Decke geht.

Mieterhöhung im Briefkasten? Das musst du jetzt wissen

Hände ziehen einen gelben Brief aus einem Briefschlitz an einer Tür mit dem Text 'Mieterhöhung prüfen'.

Wenn so ein Brief eintrudelt, ist das Allerwichtigste: Erst mal tief durchatmen und auf keinen Fall vorschnell irgendetwas unterschreiben. Das Gesetz ist hier ganz klar auf deiner Seite und schützt dich vor überzogenen Forderungen. Dein Vermieter muss sich an ein paar ziemlich strenge Spielregeln halten.

Im Grunde gibt es zwei Deckel, die verhindern sollen, dass deine Wohnkosten explodieren. Und die schauen wir uns jetzt mal genauer an.

Die 2 wichtigsten Grenzen, die dein Vermieter nicht überschreiten darf

  • Die ortsübliche Vergleichsmiete: Stell dir vor, du schaust, was Wohnungen in deiner Straße kosten, die ähnlich groß sind und eine ähnliche Ausstattung haben. Genau das ist die Idee hier. Deine neue Miete darf nicht höher sein als der Durchschnittspreis für vergleichbare Wohnungen in deiner Gegend. Das ist die absolute Obergrenze.
  • Die Kappungsgrenze: Zusätzlich gibt es eine Art Notbremse. Innerhalb von drei Jahren darf deine Miete um maximal 20 % steigen. Diese Regel verhindert zu krasse Sprünge, selbst wenn die Vergleichsmiete theoretisch noch mehr hergeben würde.

Gerade in Städten, in denen das Thema Wohnung mieten ohnehin schon schwierig ist, hat der Gesetzgeber die Zügel sogar noch fester angezogen.

Die Kappungsgrenze ist dein Schutzschild. In vielen Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt wurde sie sogar noch verschärft. Hier können die Bundesländer die Grenze von 20 % auf nur noch 15 % absenken. Das ist ein extrem wichtiger Schutz für dich als Mieter.

Gilt in deiner Stadt vielleicht sogar die strengere 15-%-Grenze?

Gute Frage! Tatsächlich haben 13 Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das bedeutet: In fast 500 Städten und Gemeinden – darunter Metropolen wie Berlin, München, Hamburg oder Köln – darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 % steigen.

Ob deine Stadt auch auf dieser Liste steht, ist eine der ersten und wichtigsten Sachen, die du checken solltest. Das kann einen Riesenunterschied machen.

Mit diesem ersten Überblick kannst du die Forderung deines Vermieters schon viel besser einschätzen. In den nächsten Abschnitten zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du diese Grenzen konkret überprüfst und was jetzt zu tun ist.

Die wichtigsten Grenzen für Mieterhöhungen auf einen Blick

Diese Tabelle fasst die beiden entscheidenden Obergrenzen zusammen, die bei einer Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gelten.

Grenze Was bedeutet das für dich? Beispiel
Ortsübliche Vergleichsmiete Deine neue Miete darf den Durchschnittspreis für ähnliche Wohnungen in deiner direkten Umgebung nicht überschreiten. Liegt die Vergleichsmiete in deiner Gegend bei 10 €/m², darf deine Miete nach der Erhöhung nicht 11 €/m² betragen.
Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 %) Unabhängig von der Vergleichsmiete darf deine Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % (in vielen Städten nur 15 %) steigen. Deine Miete betrug vor 3 Jahren 500 €. Sie darf heute auf maximal 600 € (20 %) oder 575 € (15 %) erhöht werden, selbst wenn die Vergleichsmiete 700 € wäre.

Beide Grenzen müssen immer eingehalten werden. Es gilt immer der niedrigere der beiden möglichen Werte als Obergrenze für die Erhöhung.

Die ortsübliche Vergleichsmiete: Die absolute Obergrenze für deine Miete

Person prüft Vergleichsmiete auf Tablet vor modernen Wohngebäuden, um Mietpreise zu vergleichen.

Stell dir vor, es gäbe einen offiziellen Preisanker für deine Miete – genau das ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie ist der wichtigste Maßstab, wenn dein Vermieter die Miete anheben will. Im Grunde ist sie nichts anderes als der Durchschnittspreis für Wohnungen in deiner Gegend, die deiner eigenen in den entscheidenden Punkten ähneln.

Das ist die absolute Schallmauer, die rote Linie für jede Mieterhöhung. Dein Vermieter kann noch so viele Argumente vorbringen – über diesen Wert darf die neue Miete auf keinen Fall steigen. Aber wie findest du diesen entscheidenden Betrag heraus?

Was steckt genau hinter der Vergleichsmiete?

Die Vergleichsmiete ist keine aus der Luft gegriffene Zahl. Sie wird ganz konkret aus den Mieten ermittelt, die in deiner Stadt oder Gemeinde in den letzten sechs Jahren für vergleichbare Wohnungen neu vereinbart oder angepasst wurden.

Um deine Wohnung richtig einzuordnen, spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle:

  • Lage: Liegt die Wohnung in einer ruhigen Seitenstraße oder direkt an einer lauten Hauptverkehrsader? Das macht einen Riesenunterschied.
  • Größe: Klar, die Quadratmeterzahl ist ein zentraler Faktor.
  • Ausstattung: Hat die Wohnung einen Balkon, einen Aufzug, eine schicke Einbauküche oder hochwertiges Parkett? Jedes Extra zählt.
  • Beschaffenheit: Hier geht es um Dinge wie den Schnitt der Wohnung, wie hell die Räume sind oder ob sie gut isoliert ist.
  • Baujahr & energetischer Zustand: Ein frisch sanierter Altbau ist natürlich mehr wert als ein unsanierter 70er-Jahre-Klotz mit zugigen Fenstern.

Anhand dieser Merkmale wird deine Wohnung mit anderen verglichen, um einen fairen Mietpreis zu finden. Wenn du tiefer einsteigen willst, wie sich das alles auf die durchschnittliche Miete pro qm auswirkt, findest du hier weitere Infos.

So findest du die Vergleichsmiete für deine Wohnung

Der einfachste und sicherste Weg ist der Blick in den Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde. Vor allem größere Kommunen (seit 2022 sind alle ab 50.000 Einwohnern dazu verpflichtet) erstellen solche Mietspiegel. Das sind wissenschaftlich fundierte Übersichten über das lokale Mietniveau.

Meistens kannst du den Mietspiegel ganz einfach online auf der Webseite deiner Stadtverwaltung finden und herunterladen. Dort findest du Tabellen, in die du die Daten deiner Wohnung (Baujahr, Größe, Ausstattung usw.) einträgst und so den exakten Wert für deine vier Wände berechnen kannst.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist vor Gericht das stärkste Argument. Beruft sich dein Vermieter darauf und hat alles korrekt berechnet, hat seine Forderung Hand und Fuß.

Was, wenn es keinen Mietspiegel gibt?

Keine Sorge, nicht jede kleine Gemeinde hat einen Mietspiegel. In so einem Fall muss dein Vermieter auf andere Mittel zurückgreifen, um die ortsübliche Vergleichsmiete nachzuweisen:

  • Drei Vergleichswohnungen benennen: Er muss dir drei ganz konkrete Wohnungen nennen (mit Adresse, Stockwerk und am besten sogar dem Namen des Mieters), deren Miete seine Forderung stützt. Wichtig: Diese Wohnungen müssen deiner in Art, Größe und Ausstattung wirklich sehr ähnlich sein.
  • Ein Sachverständigengutachten: Ein Gutachter kann den Wert deiner Wohnung professionell ermitteln. Die Kosten dafür muss übrigens der Vermieter tragen.

Mit diesem Wissen im Gepäck kannst du die wichtigste Begründung deines Vermieters souverän auf den Prüfstand stellen. Du weißt jetzt, wie der Preisdeckel für deine Miete funktioniert und wo du die Infos findest, um alles nachzurechnen.

Die Kappungsgrenze: Deine Schutzmauer gegen Mietsprünge

Stell dir vor, deine Miete liegt weit unter dem, was in deiner Gegend üblich ist. Ein gefundenes Fressen für den Vermieter, um kräftig zu erhöhen? Nicht so schnell. Denn hier kommt eine zweite wichtige Schutzmauer ins Spiel: die Kappungsgrenze. Sie ist so etwas wie die Notbremse im Mietrecht und verhindert, dass dein Vermieter die Miete auf einen Schlag durch die Decke gehen lässt.

Diese Regelung sorgt dafür, dass deine Kaltmiete kalkulierbar bleibt. Sie schiebt plötzlichen Preissprüngen einen Riegel vor und schützt dich davor, finanziell überrumpelt zu werden. Das Gesetz setzt hier eine klare prozentuale Obergrenze, die in einem bestimmten Zeitraum nicht überschritten werden darf.

Die 20-Prozent-Regel – was heißt das für dich?

Die Grundregel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 558 Abs. 3 BGB) ist eigentlich ganz simpel: Innerhalb von drei Jahren darf deine Miete insgesamt nicht um mehr als 20 % steigen. Wichtig: Betriebskosten zählen hier nicht mit rein. Als Stichtag gilt immer der Betrag, den du exakt drei Jahre vor dem geplanten Wirksamwerden der neuen Erhöhung gezahlt hast.

Die Kappungsgrenze ist dein persönliches Schutzschild gegen zu schnelle Mietsteigerungen. Sie greift völlig unabhängig davon, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete tatsächlich ist. Selbst wenn die Miete theoretisch noch viel weiter steigen könnte, bremst die Kappungsgrenze den Anstieg aus.

Aber Achtung, in vielen Städten und Gemeinden ist dieser Schutz sogar noch stärker.

In angespannten Wohnungsmärkten gilt oft die 15-Prozent-Grenze

Gerade dort, wo es schwierig ist, eine neue Wohnung zu finden, können die Bundesländer die Bremse noch fester anziehen. Sie haben die Möglichkeit, die Kappungsgrenze per Verordnung auf 15 % innerhalb von drei Jahren zu senken. Davon haben viele Gebrauch gemacht, vor allem in Metropolen wie Berlin, München, Hamburg oder Köln.

Es ist also superwichtig, dass du prüfst, was an deinem Wohnort gilt. Eine schnelle Google-Suche nach „Kappungsgrenze“ und dem Namen deiner Stadt bringt in der Regel sofort Klarheit.

Machen wir das mal an einem Beispiel fest:

  • Deine Kaltmiete vor drei Jahren: 600 €
  • Reguläre Kappungsgrenze (20 %): Deine Miete darf in den drei Jahren auf maximal 720 € klettern (600 € + 120 €).
  • Abgesenkte Kappungsgrenze (15 %): Deine Miete darf nur auf maximal 690 € steigen (600 € + 90 €).

Der Unterschied von 30 € im Monat klingt vielleicht nicht nach viel, summiert sich aber aufs Jahr gerechnet auf 360 € – Geld, das du definitiv besser gebrauchen kannst.

Beachte aber, dass diese Deckelung nicht für alle Mietverträge gilt. Bei einer Indexmiete zum Beispiel läuft die Anpassung ganz anders. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklären wir dir in unserem Beitrag zu den Vor- und Nachteilen der Indexmiete.

Mieterhöhung nach einer Modernisierung: Was du wirklich zahlen musst

Ein nagelneuer Balkon, eine topmoderne Dämmung oder schicke neue Fenster – klar, wenn der Vermieter die Wohnung aufwertet, kann das auch die Miete nach oben treiben. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Baumaßnahme rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung. Es gibt einen riesigen Unterschied zwischen einer simplen Reparatur und einer echten Modernisierung.

Ganz einfach gesagt: Wenn der Vermieter nur etwas repariert, das kaputt oder einfach alt ist, ist das sein Job. Das nennt man Instandhaltung. Tauscht er also ein undichtes Fenster gegen ein neues, aber gleichwertiges aus, ist das sein Bier. Die Kosten dafür kann er nicht auf dich abwälzen.

Wann ist es eine echte Modernisierung?

Von einer Modernisierung spricht man erst, wenn die Baumaßnahme den Wert deiner Wohnung spürbar und auf Dauer verbessert. Das Gesetz hat da ziemlich genaue Vorstellungen.

Auf die Miete umgelegt werden dürfen nur Maßnahmen, die:

  • Nachhaltig Energie einsparen: Der Klassiker schlechthin. Eine neue, effizientere Heizungsanlage oder die Wärmedämmung der Fassade sind typische Beispiele.
  • Den Wohnwert verbessern: Ein angebauter Balkon, der Einbau eines Fahrstuhls oder der erstmalige Anschluss ans schnelle Glasfasernetz machen das Wohnen einfach komfortabler.
  • Den Wasserverbrauch senken: Werden zum Beispiel moderne Spülkästen oder wassersparende Duschköpfe eingebaut.
  • Die allgemeinen Wohnverhältnisse aufwerten: Ein neu gestalteter Innenhof mit einem Spielplatz ist ein klares Plus für alle Mieter im Haus.

Die 8-Prozent-Regel und ihre Tücken

Handelt es sich um eine anerkannte Modernisierung, darf dein Vermieter die Kosten auf die Mieter verteilen. An dieser Stelle kommt die berühmte 8-Prozent-Regel ins Spiel. Pro Jahr darf er 8 % der Modernisierungskosten dauerhaft auf deine Kaltmiete draufschlagen.

Aber keine Sorge, es gibt einen Schutzmechanismus für dich. Innerhalb von sechs Jahren darf die Monatsmiete durch die Modernisierung um maximal 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Lag deine Miete vor der Erhöhung sogar unter 7 Euro pro Quadratmeter, ist die Grenze mit 2 Euro pro Quadratmeter noch strenger.

Ganz wichtig: Dein Vermieter muss immer den Anteil für die reine Instandhaltung von den Kosten abziehen. Werden also alte Holzfenster durch moderne, dreifach verglaste Fenster ersetzt, darf er nur die Mehrkosten für die bessere Qualität umlegen – nicht die Kosten für den simplen Austausch.

Statistiken zeigen, dass Modernisierungen oft der Grund für kräftige Mietsprünge sind. Während die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete meistens noch im Rahmen bleibt, können die umgelegten 8 % der Kosten die Miete ordentlich in die Höhe treiben. Dieser Mechanismus soll zwar Investitionen in den Wohnungsbestand anregen, aber eben ohne die Mieter finanziell zu überfordern. Wenn du tiefer einsteigen willst, findest du bei sanverdi24.de Infos darüber, wie stark Vermieter die Mieten tatsächlich anheben.

Dein Fahrplan, wenn das Mieterhöhungsschreiben da ist

Der Umschlag liegt auf dem Tisch – und dein Puls geht hoch. Eine Mieterhöhung. Jetzt bloß nicht in Panik verfallen. Das Wichtigste ist: Durchatmen, einen kühlen Kopf bewahren und nichts überstürzen. Deine erste Reaktion sollte niemals eine schnelle Unterschrift sein.

Das Gesetz gibt dir ganz bewusst Zeit, alles in Ruhe zu prüfen. Und genau das solltest du auch tun. Mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Anleitung gehst du die Sache souverän an und schützt deine Rechte. Lass uns das Schreiben mal gemeinsam auseinandernehmen, damit du am Ende sicher sein kannst, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Schritt 1: Der Form-Check – Passt hier überhaupt der Rahmen?

Bevor wir uns überhaupt mit Zahlen und Paragraphen beschäftigen, schauen wir uns das Schreiben selbst an. Dein Vermieter muss sich an ziemlich strenge Spielregeln halten. Schon kleine Formfehler können die ganze Sache kippen und die Mieterhöhung unwirksam machen.

Schnapp dir also den Brief und geh diese Checkliste Punkt für Punkt durch:

  • Alles schriftlich? Eine Mieterhöhung muss schwarz auf weiß kommen – per Brief oder, falls im Mietvertrag so vereinbart, auch per E-Mail. Eine Ansage im Treppenhaus zählt nicht.
  • Wer schreibt an wen? Steht dein Vermieter korrekt als Absender drin? Und bist du, zusammen mit allen anderen Mietern der Wohnung, namentlich als Adressat genannt? Das ist ein Muss.
  • Gibt es eine handfeste Begründung? Dein Vermieter kann nicht einfach schreiben „alles wird teurer“. Er muss seine Forderung klar begründen, zum Beispiel mit dem aktuellen Mietspiegel, dem Verweis auf drei konkrete Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten.
  • Stimmen die Fristen? Die neue, höhere Miete darf frühestens ab dem dritten Kalendermonat gelten, der auf den Erhalt des Schreibens folgt. Ein Brief im Januar bedeutet also: Die neue Miete ist frühestens ab April fällig.

Gerade bei einer Mieterhöhung nach einer Modernisierung wird es oft kompliziert. Die folgende Grafik hilft dir, die Begründung deines Vermieters besser einzuordnen.

Ein Entscheidungsbaum zur Modernisierung mit Schritten wie Baumaßnahme, Wertsteigerung und der 8%-Regel.

Wie du siehst: Nur Maßnahmen, die den Wert der Wohnung wirklich steigern, rechtfertigen eine Erhöhung nach der 8-Prozent-Regel. Reine Reparaturen oder Instandhaltungen zählen hier nicht dazu.

Schritt 2: Der Inhalts-Check – Jetzt geht's ans Eingemachte

Okay, formal scheint alles zu passen. Jetzt knöpfen wir uns die Zahlen vor. Die entscheidende Frage lautet: Ist die geforderte Summe überhaupt zulässig?

Lass dich nicht hetzen! Das Gesetz schenkt dir eine Überlegungsfrist. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats Zeit, der auf den Monat folgt, in dem du das Schreiben bekommen hast. Heißt konkret: Kommt der Brief im März an, läuft deine Frist erst am 31. Mai ab.

Nimm dir diese Zeit und prüfe die zwei wichtigsten Obergrenzen:

  1. Ortsübliche Vergleichsmiete: Liegt die neue Miete im Rahmen dessen, was für vergleichbare Wohnungen in deiner Gegend üblich ist? Check das mit dem offiziellen Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde.
  2. Kappungsgrenze: Rechne genau nach: Um wie viel Prozent ist deine Kaltmiete in den letzten drei Jahren insgesamt gestiegen? Mehr als 20 % sind nicht erlaubt. In vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt die Grenze sogar bei nur 15 %.

Schritt 3: Deine Reaktion – zustimmen, verhandeln oder ablehnen?

Nachdem du alles geprüft hast, hast du im Grunde drei Optionen. Wäge gut ab, welcher Weg für dich der richtige ist.

  • Volle Zustimmung: Die Erhöhung ist formal korrekt und die Höhe ist gerechtfertigt? Dann kannst du zustimmen. Das geht entweder schriftlich oder ganz einfach, indem du ab dem genannten Zeitpunkt die neue Miete überweist.
  • Teilzustimmung: Dein Vermieter will zu viel, aber eine kleinere Erhöhung wäre in Ordnung? Dann teile ihm das schriftlich mit. Erkläre, dass du nur dem Teil der Erhöhung zustimmst, der rechtens ist, und begründe kurz, warum.
  • Widerspruch/Ablehnung: Ist die Mieterhöhung formal fehlerhaft oder die Forderung inhaltlich komplett daneben? Dann legst du schriftlich Widerspruch ein. Formuliere klar und sachlich, warum du die Erhöhung ablehnst und beziehe dich auf deine Prüfungspunkte.

Deine Fragen zur Mieterhöhung – kurz und knackig beantwortet

Du hast noch ein paar konkrete Fragen? Super! Hier klären wir die typischen Fallstricke und Unklarheiten, damit du schnell den Durchblick hast. Sieh es einfach als dein persönliches FAQ für die wichtigsten Punkte.

Muss ich jeder Mieterhöhung blind zustimmen?

Ganz klares Nein. Du musst einer Erhöhung nicht automatisch zustimmen. Der Gesetzgeber gibt dir ganz bewusst eine Bedenkzeit, damit du das Schreiben deines Vermieters in aller Ruhe prüfen kannst.

Wenn die Mieterhöhung formale Fehler hat – zum Beispiel, weil keine Begründung drinsteht – oder inhaltlich einfach falsch ist, weil die Kappungsgrenze gesprengt wird, dann musst du auch nicht zustimmen.

Du hast sogar die Möglichkeit, nur dem Teil der Erhöhung zuzustimmen, der rechtlich sauber ist. Aber Vorsicht: Wenn du die neue, höhere Miete einfach ohne Kommentar überweist, wird das rechtlich als stillschweigende Zustimmung gewertet.

Und was passiert, wenn ich das Schreiben einfach ignoriere?

Den Kopf in den Sand zu stecken, ist meistens die schlechteste Idee. Lässt du die Frist verstreichen, ohne zuzustimmen oder zu widersprechen, kann dein Vermieter dich auf Zustimmung verklagen. Das heißt, am Ende entscheidet ein Gericht, ob seine Forderung okay war.

Um dir diesen ganzen Stress und mögliche Gerichtskosten zu sparen, solltest du immer aktiv werden. Antworte auf jeden Fall schriftlich – egal, ob du zustimmst, nur teilweise zustimmst oder die Forderung komplett ablehnst.

Kleiner Merksatz: Die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete sind deine wichtigsten Schutzschilde bei einer „normalen“ Mieterhöhung. Aber sie gelten nicht bei allen Mietverträgen!

Gilt die Kappungsgrenze auch bei einer Index- oder Staffelmiete?

Nein, bei diesen beiden Vertragsarten sieht die Welt anders aus. Sie sind quasi die Ausnahmen von der Regel und haben ihre eigenen Spielregeln für die Mietanpassung.

  • Staffelmiete: Hier steht schon bei Vertragsabschluss fest, wann die Miete um welchen Betrag steigt. Die Erhöhungen sind in festen Staffeln (meist jährlich) fixiert. Zusätzliche Erhöhungen, um die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen, sind während der Laufzeit der Staffeln komplett ausgeschlossen. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber, der erklärt, was bei einer Staffelmiete erlaubt ist.

  • Indexmiete: Bei dieser Variante ist deine Miete an die offizielle Inflationsrate gekoppelt (Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes). Steigen die Lebenshaltungskosten, darf auch deine Miete angepasst werden, aber höchstens einmal im Jahr. Die Kappungsgrenze spielt hier ebenfalls keine Rolle.

Fazit: So gehst du souverän mit der nächsten Mieterhöhung um

Klar, eine Mieterhöhung im Briefkasten ist erstmal ein Schreckmoment. Aber Panik? Absolut unbegründet. Denn wie du jetzt weißt, ist die Frage „Wie viel mehr Miete ist eigentlich erlaubt?“ keine reine Verhandlungssache, sondern hat ganz klare gesetzliche Spielregeln. Du bist dem Ganzen also keineswegs hilflos ausgeliefert.

Mit der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Kappungsgrenze hast du die zwei wichtigsten Werkzeuge an der Hand, um jede Forderung zu überprüfen. Die eine setzt das absolute Limit, die andere bremst zu schnelle Anstiege aus. Damit kannst du das Schreiben deines Vermieters ganz entspannt und Punkt für Punkt durchgehen.

Der Schlüssel liegt wirklich darin, genau hinzusehen. Passt die Begründung? Stimmen die Fristen? Du kennst jetzt deine Rechte und die Zeit, die dir zum Handeln bleibt. Nutze sie. Dieses Wissen gibt dir die Kontrolle zurück, ganz egal, ob du am Ende zustimmst, widersprichst oder dir vielleicht sogar überlegst, etwas Neues zu suchen. Gut informiert zu sein, ist dein bester Schutz.

Ob du also für dein Recht in deiner jetzigen Wohnung einstehst oder dich nach einem neuen, fairen Zuhause umschaust – du bist jetzt bestens gewappnet.


Bist du bereit, eine neue Wohnung zu finden, in der du dich langfristig wohlfühlst, ohne ständig über die nächste Mieterhöhung nachzudenken? Der Immobilien Bot bündelt alle Angebote für dich an einem Ort und hilft dir, schneller dein neues Zuhause zu finden. Probier es aus: https://www.immobilien-bot.de.

Empfohlene Beiträge