Die Kündigung vom Vermieter im Briefkasten – ein Moment, der dir den Boden unter den Füßen wegziehen kann. Aber keine Sorge, das muss nicht das Ende der Welt bedeuten. In Deutschland bist du als Mieter durch das Gesetz sehr gut geschützt. Dein Vermieter braucht handfeste Gründe für eine Kündigung, um dir einfach so kündigen zu können. Eine Kündigung aus einer Laune heraus ist rechtlich nicht drin, und du hast eine ganze Menge Möglichkeiten, dich zu wehren.

Der erste Schock: Was du jetzt wissen musst

Klar, wenn du so ein Schreiben in den Händen hältst, schießt dir erst mal die Panik in den Kopf. Der Wohnungsmarkt ist angespannt, und der Gedanke, auf die Schnelle etwas Neues finden zu müssen, ist alles andere als beruhigend. Trotzdem ist der allerwichtigste erste Schritt: durchatmen und Ruhe bewahren. Unterschreib auf keinen Fall irgendetwas und mach keine voreiligen Zusagen am Telefon. Gib dir Zeit, das Schreiben in Ruhe zu prüfen.

Eine Hand hält gelben Kündigungszettel vor einem Briefkasten im Flur, mit dem Hinweis 'Ruhig bleiben'.

Erst mal die Formalien checken

Bevor du dich überhaupt mit dem Kündigungsgrund auseinandersetzt, nimm das Schreiben selbst unter die Lupe. Stell es dir wie eine Checkliste vor, die dein Vermieter abarbeiten muss. Macht er hier einen Fehler, kann die ganze Kündigung schon unwirksam sein.

  • Schriftform ist Pflicht: Die Kündigung muss auf Papier bei dir ankommen und vom Vermieter (oder allen im Grundbuch eingetragenen Vermietern) persönlich unterschrieben sein. Eine Mail, SMS oder ein Fax? Zählt nicht.
  • An die richtigen Leute adressiert? Stehen alle Mieter, die auch im Mietvertrag genannt werden, korrekt im Kündigungsschreiben? Wenn nicht, ist das ein Formfehler.
  • Verständliche Begründung: Dein Vermieter kann nicht einfach nur „Ich kündige“ schreiben. Er muss den Grund ganz genau und nachvollziehbar erklären. Pauschale Phrasen wie „wegen Vertragsverletzung“ reichen bei Weitem nicht aus.

Leider nehmen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern zu. Allein im Jahr 2026 wurden in Deutschland 197.092 Wohnraummietsachen vor Gericht verhandelt – das ist ein Anstieg von 7,8 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen zeigen, wie entscheidend es ist, deine eigenen Rechte zu kennen und zu nutzen.

Dein Zuhause ist dein geschützter Raum. Der Gesetzgeber sieht das ganz genauso und hat die Hürden für eine Kündigung durch den Vermieter bewusst hoch angesetzt. Diesen Schutz solltest du kennen und für dich nutzen.

Sobald du die Kündigung erhalten hast, ist es auch wichtig, die Fristen im Blick zu behalten. Während wir uns hier auf die deutschen Regelungen konzentrieren, findest du an dieser Stelle Informationen über die Kündigungsfristen für Wohnungen in der Schweiz, falls du dort lebst. Für deutsche Mietverhältnisse ist die genaue Berechnung das A und O. Wir haben dazu einen ausführlichen Beitrag, der dir zeigt, wie du die Kündigungsfrist für Deine Mietwohnung richtig berechnest.

Ordentliche Kündigung: Die drei wichtigsten Gründe

Okay, du hast das Kündigungsschreiben auf formale Patzer geprüft – super! Jetzt geht es ans Eingemachte: die Begründung. Dein Vermieter kann dir nicht einfach aus einer Laune heraus kündigen. Das Gesetz spricht von einem „berechtigten Interesse“, das er haben muss. Das heißt, er braucht einen triftigen, gesetzlich anerkannten Grund und muss diesen im Kündigungsschreiben glasklar darlegen.

Schreibtisch mit gelbem Buch, Stift und Schild 'ORDENTLICHE GRÜNDE' vor einem Regierungsgebäude.

Schwammige Formulierungen oder vage Andeutungen sind hier absolut tabu. Er muss die Karten auf den Tisch legen, damit du – und im Zweifel später ein Gericht – genau nachvollziehen kannst, warum das Mietverhältnis enden soll. Schauen wir uns die drei häufigsten Gründe für eine ordentliche Kündigung mal ganz genau an.

Grund 1: Eigenbedarf

Der mit Abstand häufigste und wohl auch berüchtigtste Kündigungsgrund ist der Eigenbedarf. Das bedeutet, der Vermieter braucht die Wohnung für sich selbst, für enge Familienangehörige oder für Personen, die zu seinem Haushalt gehören, wie etwa eine Pflegekraft.

Aber Achtung: Er kann nicht einfach für irgendwen Eigenbedarf anmelden. Der Kreis der Personen ist ziemlich eng gesteckt:

  • Der Vermieter selbst: Klingt logisch. Vielleicht will er aus seiner großen Villa in deine gemütliche Zweizimmerwohnung ziehen – alles schon dagewesen.
  • Enge Familienangehörige: Das sind in erster Linie Eltern, Kinder, Enkel und Großeltern. Auch Geschwister gehören zum harten Kern.
  • Entferntere Verwandte: Bei Nichten, Neffen, Cousins oder Schwiegereltern wird es schon kniffliger. Hier muss der Vermieter eine besonders enge persönliche und soziale Bindung nachweisen. Eine Geburtstagskarte pro Jahr reicht da bei Weitem nicht aus.

Im Kündigungsschreiben muss klipp und klar stehen, für wen die Wohnung gebraucht wird und warum genau diese Person sie benötigt. Ein platter Satz wie „Ich kündige wegen Eigenbedarfs“ ist rechtlich unwirksam.

Eigenbedarfskündigungen sind ein riesiges Thema, das viele Mieter zu Recht verunsichert. Im Jahr 2026 machten sie immerhin 6,8 Prozent aller Mietrechtsprozesse aus. Die Beratungsanfragen bei Mietervereinen sind in den letzten Jahren um 30 bis 50 Prozent in die Höhe geschossen – oft mit dem Verdacht, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Genau deshalb hat der Gesetzgeber die Hürden erhöht. Vermieter müssen ihre Gründe heute noch genauer darlegen und beweisen, warum keine andere freie Wohnung für sie infrage kommt. Wenn du dich da tiefer einlesen willst, kannst du hier mehr über die Änderungen im Mietrecht 2025 erfahren.

Grund 2: Hinderung an einer wirtschaftlichen Verwertung

Dieser Grund klingt erstmal furchtbar kompliziert und ist in der Praxis zum Glück ein seltener Gast – weil er kaum durchzusetzen ist. Im Kern geht es darum, dass der Vermieter nachweisen muss, dass ihm durch die Fortsetzung deines Mietvertrags massive wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Stell dir ein Haus vor, das so baufällig ist, dass nur noch die Abrissbirne und ein kompletter Neubau Sinn ergeben. In so einem extremen Fall könnte eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung eine Chance haben.

Die Hürden dafür sind aber gigantisch hoch. Der Vermieter braucht ein knallhartes Gutachten, das belegt, dass eine Sanierung im bewohnten Zustand unzumutbar teuer wäre. Er muss auch zeigen, dass ein Verkauf der vermieteten Wohnung einen riesigen finanziellen Verlust bedeuten würde. Die reine Absicht, nach deinem Auszug durch eine Neuvermietung mehr Miete zu kassieren, ist niemals ein ausreichender Grund.

Grund 3: Erhebliche Verletzung deiner Vertragspflichten

Ein weiterer Grund für eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn du deine Pflichten aus dem Mietvertrag „schuldhaft und erheblich“ verletzt hast. Der Unterschied zur fristlosen Kündigung ist, dass dein Fehlverhalten nicht ganz so gravierend sein muss, dass ein sofortiger Rauswurf gerechtfertigt wäre. Trotzdem muss es sich um mehr als eine Kleinigkeit handeln.

Typische Beispiele dafür sind:

  • Du zahlst deine Miete wiederholt und trotz Mahnung unpünktlich.
  • Du störst permanent den Hausfrieden, obwohl man dich schon mehrfach ermahnt hat.
  • Du vermietest die gesamte Wohnung unerlaubt unter.

Der entscheidende Punkt hierbei: In den allermeisten Fällen muss dein Vermieter dich vorher schriftlich abmahnen. Das ist quasi die gelbe Karte. Er gibt dir damit die Chance, dein Verhalten zu ändern. Erst wenn du trotz Abmahnung weitermachst wie bisher, ist eine ordentliche Kündigung drin.

Ordentliche Kündigungsgründe und Fristen im Überblick

Diese Tabelle fasst die wichtigsten ordentlichen Kündigungsgründe für Vermieter zusammen und zeigt die gesetzlichen Kündigungsfristen basierend auf der Mietdauer.

Kündigungsgrund Kurzbeschreibung Kündigungsfrist für den Vermieter
Eigenbedarf Vermieter oder nahe Angehörige benötigen die Wohnung. 3 Monate (Mietdauer bis 5 Jahre)
6 Monate (Mietdauer über 5 Jahre)
9 Monate (Mietdauer über 8 Jahre)
Wirtschaftliche Verwertung Erhebliche Nachteile für den Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses (z. B. Abriss). 3 Monate (Mietdauer bis 5 Jahre)
6 Monate (Mietdauer über 5 Jahre)
9 Monate (Mietdauer über 8 Jahre)
Vertragsverletzung Erhebliche, schuldhafte Verletzung der Mieterpflichten (nach Abmahnung). 3 Monate (Mietdauer bis 5 Jahre)
6 Monate (Mietdauer über 5 Jahre)
9 Monate (Mietdauer über 8 Jahre)

Egal, welcher dieser Gründe vorgeschoben wird, dein Vermieter muss sich immer an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Die Frist hängt davon ab, wie lange du schon in der Wohnung lebst und soll dir genug Zeit geben, um nach einer neuen Wohnung zu suchen und schneller eine Wohnung zu finden.

Fristlose Kündigung: Das schärfste Schwert des Vermieters

Okay, reden wir Klartext. Während eine normale Kündigung dir immerhin noch Zeit lässt, dich neu zu orientieren, ist die fristlose Kündigung eine ganz andere Hausnummer. Stell sie dir am besten wie die rote Karte beim Fußball vor: Du musst sofort vom Platz. Theoretisch jedenfalls. Die gute Nachricht ist: Die Hürden dafür sind extrem hoch. Dein Vermieter kann dir nicht einfach mal so fristlos kündigen.

Der entscheidende Unterschied zur normalen Kündigung ist, dass hier keine Fristen mehr gelten. Dein Vermieter muss aber einen so schwerwiegenden Grund haben, dass man ihm wirklich nicht mehr zumuten kann, das Mietverhältnis auch nur einen Tag länger mit dir fortzusetzen. Die Messlatte liegt also deutlich höher als bei einer ordentlichen Kündigung.

Ein Entscheidungsbaum zur fristlosen Kündigung, der die Wirksamkeit anhand von Mietrückstand und Pflichtverletzung prüft.

Der Klassiker: Mietrückstand

Der mit Abstand häufigste Grund für eine fristlose Kündigung ist, wenn die Miete nicht pünktlich oder vollständig ankommt. Juristen nennen das Zahlungsverzug. Hier hat der Gesetzgeber ganz klare Regeln aufgestellt, wann es für dich brenzlig wird. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn:

  • du an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand bist.
  • sich deine Mietschulden über einen längeren Zeitraum auf einen Betrag von insgesamt zwei Monatsmieten angehäuft haben.

Aufgepasst, hier kommt dein Rettungsanker: Solltest du eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden im Briefkasten haben, gibt es die sogenannte Schonfrist. Wenn du alle Schulden innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Räumungsklage bei dir eingegangen ist, komplett begleichst, wird die fristlose Kündigung unwirksam.

Aber Achtung, diese Chance bekommst du nur einmal alle zwei Jahre. Und es gibt noch einen Haken: Oft kündigen Vermieter nicht nur fristlos, sondern gleichzeitig auch ordentlich wegen der Vertragsverletzung. Diese ordentliche Kündigung bleibt von deiner Nachzahlung leider unberührt!

Andere gravierende Pflichtverletzungen

Neben Mietschulden gibt es natürlich auch andere Verhaltensweisen, die so schlimm sind, dass sie eine fristlose Kündigung nach sich ziehen können. In den allermeisten dieser Fälle muss dich dein Vermieter aber vorher schriftlich abmahnen. Das ist quasi der letzte Warnschuss, um dir die Chance zu geben, dein Verhalten zu ändern.

Was sind das für Gründe? Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Erhebliche Gefährdung der Wohnung: Du lässt die Wohnung derart verkommen, dass schwere Schäden wie Schimmel drohen, oder du lagerst brennbare, gefährliche Stoffe in deinem Keller.
  • Störung des Hausfriedens: Hier geht es nicht um die eine lautere Party. Gemeint sind massive Beleidigungen, Drohungen oder sogar körperliche Angriffe gegen den Vermieter oder Nachbarn. Auch permanenter, extremer Lärm, der trotz Abmahnung nicht aufhört, kann dazu zählen.
  • Unerlaubte Nutzung: Du betreibst ohne Erlaubnis ein richtiges Gewerbe in deiner Privatwohnung oder vermietest die komplette Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters heimlich an andere unter.

Ob ein Grund am Ende wirklich für eine fristlose Kündigung ausreicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wegen Kleinigkeiten wie einer einmal zu spät gezahlten Miete oder weil du mal wieder die Mülltonne falsch befüllt hast, kann dir niemand fristlos kündigen. Der Vorwurf muss so schwer sein, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Vermieter komplett zerstört ist.

Dein Aktionsplan: So wehrst du dich gegen die Kündigung

Puh, eine Kündigung im Briefkasten ist erstmal ein Schock. Aber atme tief durch – das bedeutet noch lange nicht, dass du sofort deine Koffer packen musst. Du bist der Situation alles andere als machtlos ausgeliefert. Es gibt eine ganze Reihe von Hebeln, die du jetzt in Bewegung setzen kannst, um für dein Zuhause zu kämpfen. Der wichtigste davon: der formelle Widerspruch.

Du musst eine Kündigung nicht einfach schlucken. Besonders bei einer ordentlichen Kündigung, zum Beispiel wegen Eigenbedarfs, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Das machst du schriftlich und schickst es deinem Vermieter. Aber Achtung, hier tickt die Uhr: Dein Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist bei ihm auf dem Tisch liegen. Verpennst du diese Frist, wird es leider deutlich schwieriger.

Nimm die Kündigung auf Herz und Nieren auseinander

Ich kann dir aus Erfahrung sagen: Viele Kündigungen sind allein schon wegen Formfehlern angreifbar. Manchmal sind es Kleinigkeiten, die das ganze Schreiben kippen können. Nimm dir also das Schreiben deines Vermieters vor und geh es Punkt für Punkt durch:

  • Vollständigkeit: Stehen wirklich alle Vermieter als Absender drauf? Und sind auch alle Mieter im Adressfeld genannt?
  • Begründung: Ist der Grund für die Kündigung klar und detailliert erklärt? Eine pauschale Floskel reicht nicht. Bei Eigenbedarf muss zum Beispiel ganz genau drinstehen, wer die Wohnung braucht und warum.
  • Originalunterschrift: Hat der Vermieter (oder alle Vermieter, falls es mehrere sind) das Ding von Hand unterschrieben? Eine eingescannte Unterschrift oder eine simple E-Mail zählt nicht.
  • Kündigungsfrist: Passt die Frist zu deiner Mietdauer? Die ist gesetzlich genau geregelt und wird oft falsch berechnet.

Die Sozialklausel als dein letzter Rettungsanker

Selbst wenn die Kündigung formal astrein ist, ist das Spiel noch nicht verloren. Manchmal ist sie trotzdem unwirksam, und zwar dann, wenn der Auszug für dich oder deine Familie eine besondere Härte bedeuten würde. Genau das musst du in deinem Widerspruch geltend machen.

Eine besondere Härte liegt vor, wenn ein Umzug für dich einfach unzumutbar wäre. Das kann wegen hohen Alters sein, einer schweren Krankheit, fortgeschrittener Schwangerschaft, einer Behinderung oder auch, weil du schon ewig dort wohnst und im Viertel total verwurzelt bist.

Ein Gericht muss dann abwägen, wessen Interessen schwerer wiegen: deine oder die des Vermieters. Auch die Tatsache, dass du einfach keine bezahlbare Ersatzwohnung findest, kann als Härtefall durchgehen. Wichtig ist hier, dass du deine Wohnungssuche lückenlos dokumentierst. Es schadet auch nie, wenn du dein Wohnrecht als Mieter genau kennst – das stärkt deine Position ungemein.

Wie du vorgeschobenen Eigenbedarf entlarvst

Ganz ehrlich: Gerade bei Eigenbedarfskündigungen wird oft geblufft. Wenn du auch nur den leisesten Verdacht hast, dass der Grund nur vorgeschoben ist, solltest du sofort anfangen, Beweise zu sammeln. Halte die Augen nach Anzeigen für deine Wohnung auf Immobilienportalen oder in der Zeitung offen. Sprich mit den Nachbarn – vielleicht hat sich dein Vermieter verplappert? Zieht nach deinem Auszug am Ende niemand aus der Familie ein und die Wohnung wird stattdessen teurer neu vermietet, kannst du sogar Schadensersatz fordern.

Die Wohnungssuche in so einer angespannten Lage ist purer Stress. Ein Tool wie der Immobilien Bot kann dir hier echt eine Last von den Schultern nehmen. Er sucht für dich auf allen wichtigen Portalen und gibt dir sofort Bescheid, wenn was Passendes auftaucht. So kannst du deine Energie voll auf den Kampf um dein Zuhause – oder die Suche nach einer neuen Traumwohnung – konzentrieren.

Wann du dir professionelle Hilfe holen solltest

Eine Kündigung vom Vermieter ist ein echter Schock, keine Frage. Aber bevor du in Panik verfällst: Viele Kämpfe musst und solltest du nicht alleine ausfechten. Auch wenn du manche Fehler in der Kündigung vielleicht selbst erkennst, gibt es einfach Momente, in denen der Rat von einem Profi Gold wert ist.

Dein erster und meistens auch günstigster Weg führt dich zum örtlichen Mieterverein. Für einen wirklich überschaubaren Jahresbeitrag sitzen da Experten, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als sich mit genau solchen Fällen zu beschäftigen. Die schauen sich dein Kündigungsschreiben an, geben dir eine ehrliche Einschätzung deiner Chancen und helfen dir auch direkt dabei, einen Widerspruch zu formulieren.

Wenn der Anwalt wirklich ran muss

Spätestens wenn dein Vermieter auf deinen Widerspruch nicht eingeht und eine Räumungsklage bei Gericht einreicht, ist es Zeit für einen Fachanwalt für Mietrecht. Ab hier wird es juristisch nämlich richtig kompliziert. Ohne einen Anwalt an deiner Seite sinken deine Chancen vor Gericht dramatisch. Ein guter Anwalt kennt die Tricks und Kniffe, kann Akteneinsicht fordern und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die genau auf deinen Fall passt.

Klar, die Kosten für einen Anwalt können erst mal abschrecken. Genau dafür gibt es aber eine Rechtsschutzversicherung. Schau am besten gleich mal in deine Police, ob Mietrecht abgedeckt ist. Oft lohnt es sich, so eine Versicherung schon abzuschließen, bevor es überhaupt brennt, denn viele haben eine Wartezeit von ein paar Monaten.

Man muss es leider so sagen: Die Lage auf dem Wohnungsmarkt wird für Mieter nicht so schnell entspannter. Dass die Mietpreisbremse in 13 Bundesländern 2026 ausläuft, macht die Sache nicht besser und gibt Vermietern wieder mehr Spielraum. Schon heute sind Mieterhöhungen mit 21,8 % der zweithäufigste Grund für einen Rechtsstreit. Professionelle Unterstützung wird also immer wichtiger. Wenn du mehr wissen willst, lies hier über die kommenden Änderungen für Mieter ab 2025 nach.

Sich professionelle Hilfe zu holen, ist kein Zeichen von Schwäche. Es ist eine kluge, strategische Investition in dein Zuhause. So kannst du die Lage realistisch einschätzen und rechtzeitig die richtigen Hebel in Bewegung setzen.

Und während du deine rechtlichen Optionen prüfst, schadet es nicht, schon mal ein Auge auf den Wohnungsmarkt zu werfen. Mit dem Immobilien Bot bist du der Konkurrenz oft einen Schritt voraus und findest schneller eine neue Bleibe, falls es doch darauf hinauslaufen sollte.

FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung durch den Vermieter

Eine Kündigung im Briefkasten – das sorgt erst mal für einen gehörigen Schrecken und jede Menge Fragen. Aber keine Panik! Damit du einen kühlen Kopf bewahren und die richtigen Schritte einleiten kannst, klären wir hier die brennendsten Fragen rund um die Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter.

Kann mein Vermieter mir einfach so grundlos kündigen?

Nein, ein ganz klares Nein. Das ist eine der häufigsten Sorgen, aber zum Glück unbegründet. In Deutschland schützt dich das Mietrecht sehr stark.

Dein Vermieter kann dir nicht aus einer Laune heraus kündigen. Er braucht immer ein „berechtigtes Interesse“, wie es im Juristendeutsch heißt. Das sind gesetzlich anerkannte Gründe, allen voran Eigenbedarf, eine wirklich erhebliche Vertragsverletzung deinerseits oder wenn er das Haus sonst nicht wirtschaftlich verwerten kann. Eine Kündigung ohne stichhaltige Begründung ist unwirksam.

Wie schnell muss ich nach einer fristlosen Kündigung raus?

Der Name „fristlos“ klingt dramatisch, aber in der Realität bedeutet das so gut wie nie, dass du sofort deine Koffer packen musst. Theoretisch sollst du die Wohnung unverzüglich räumen, doch die Praxis sieht anders aus.

Wenn du nicht freiwillig ausziehst – und das solltest du ohne rechtliche Prüfung auch nicht tun – muss dein Vermieter eine Räumungsklage einreichen. So ein Gerichtsverfahren kann sich über viele Monate ziehen. Erst mit einem rechtskräftigen Urteil in der Hand kann ein Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung durchführen.

Wichtig zu wissen: Auch wenn die Kündigung fristlos ist, stehst du nicht von heute auf morgen auf der Straße. Du hast Zeit, dich zu wehren und die Sache vor Gericht klären zu lassen.

Was passiert, wenn ich der Kündigung widerspreche?

Ein Widerspruch ist ein wichtiges Signal an deinen Vermieter. Wenn du einer ordentlichen Kündigung fristgerecht widersprichst, zeigst du damit klar: „Ich akzeptiere das nicht.“ Die Kündigung wird dadurch zwar nicht automatisch aufgehoben, aber der Ball liegt nun wieder beim Vermieter.

Zieht er die Kündigung nicht zurück, bleibt ihm nur der Weg über die Räumungsklage. Im Gerichtsverfahren wird dann ganz genau geprüft, ob die Kündigung überhaupt rechtens war und ob dein Widerspruch, zum Beispiel wegen eines sozialen Härtefalls, stichhaltig ist.

Reicht eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?

Absolut nicht. Eine Kündigung des Mietvertrags unterliegt strengen Formvorschriften. Sie muss immer schriftlich sein. Das bedeutet: auf Papier ausgedruckt und vom Vermieter – oder allen im Mietvertrag stehenden Vermietern – persönlich unterschrieben.

Eine Kündigung, die dich per E-Mail, Fax, WhatsApp oder SMS erreicht, ist formunwirksam und damit komplett ungültig. Du könntest sie theoretisch einfach ignorieren. Zur Sicherheit solltest du dir aber trotzdem kurz rechtlichen Rat holen, um auf Nummer sicher zu gehen.


Eine Kündigung kann, bei aller Verunsicherung, auch der Startschuss für die Suche nach einer neuen, vielleicht sogar besseren Wohnung sein. Egal, ob du eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen möchtest – während du deine rechtlichen Optionen prüfst, lass doch Immobilien Bot die Arbeit für dich machen. Er ist der schnellere, all-in-one Ort, um Inserate von allen großen Portalen zu finden und dir sofort eine Nachricht zu schicken, wenn ein passendes Angebot auftaucht. So findest du schneller dein neues Traumzuhause. Probier es direkt auf https://www.immobilien-bot.de aus.

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