Gute Nachrichten: Ja, Du kannst Deine Umzugskosten von der Steuer absetzen und Dir so einen netten Batzen Geld vom Finanzamt zurückholen. Ob das klappt und wie viel dabei rumkommt, hängt vor allem von einer Frage ab: Ist Dein Umzug beruflich oder privat bedingt? Davon leitet sich nämlich ab, ob Du die Kosten als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abrechnen kannst.

So holst Du Dir Geld vom Finanzamt zurück

Ein Umzug ist immer ein teurer Spaß, egal ob Du endlich Deine Traumwohnung zur Miete gefunden oder ein Haus gekauft hast. Die gute Nachricht ist aber, dass Du viele dieser Kosten nicht komplett allein stemmen musst. Wenn Du die Spielregeln kennst, beteiligt sich das Finanzamt nämlich an Deiner Rechnung. Der Schlüssel zum Erfolg ist ganz einfach: Ordne den Grund Deines Umzugs richtig ein und sammle von der ersten Minute an jeden einzelnen Beleg.

Eine Person am Schreibtisch überprüft Dokumente und einen Laptop für die Steuerrückerstattung vom Finanzamt.

Warum Du umziehst, ist für das Finanzamt entscheidend

Fürs Finanzamt zählt vor allem das Warum. Diese Frage entscheidet darüber, wie viel Geld Du am Ende wiedersiehst und welche Nachweise Du dafür auf den Tisch legen musst.

  • Beruflich bedingter Umzug: Das ist der Jackpot. Hier zeigt sich das Finanzamt von seiner großzügigen Seite. Du kannst eine ganze Reihe von Kosten als Werbungskosten absetzen – oft sogar eine praktische Pauschale, für die Du nicht mal Einzelnachweise brauchst.
  • Privat veranlasster Umzug: Auch hier lässt sich was machen, aber der Rahmen ist enger gesteckt. In diesem Fall kannst Du die reinen Lohnkosten für Umzugshelfer oder Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzen.

Ein Umzug gilt als beruflich notwendig, wenn einer dieser Punkte für Dich zutrifft:

  • Du fängst einen neuen Job in einer anderen Stadt an.
  • Dein Chef versetzt Dich an einen anderen Standort.
  • Dein täglicher Weg zur Arbeit (Hin- und Rückfahrt) verkürzt sich durch den Umzug um insgesamt mindestens eine Stunde.
  • Du ziehst in eine Dienstwohnung oder verlässt eine solche wieder.

Ein Umzug ist nicht nur eine logistische, sondern auch eine finanzielle Belastung. Wer weiß, wie man die Kosten clever von der Steuer absetzt, schont sein Budget erheblich und bleibt flüssig.

Planung ist die halbe Miete (im wahrsten Sinne des Wortes)

Bevor Du auch nur einen einzigen Karton packst, mach Dir einen Plan. Ist Dein Umzug beruflich bedingt? Dann leg Dir sofort einen Ordner an und sammle jede Rechnung und jeden Beleg – vom Angebot des Umzugsunternehmens bis zur Quittung für die Ummeldegebühr. Wenn das Finanzamt Dir die Umzugskosten erstattet, ist das eine riesige Hilfe bei der Verbesserung der Liquidität. So hast Du direkt mehr finanziellen Spielraum, um Dein neues Zuhause schön einzurichten.

Die folgende Tabelle gibt Dir einen schnellen Überblick, was je nach Situation möglich ist.

Überblick: Umzugskosten je nach Anlass absetzen

Diese Tabelle zeigt Dir auf einen Blick, wie Du Deine Umzugskosten je nach Grund absetzen kannst und welche Ausgaben typischerweise anerkannt werden.

Umzugsgrund Absetzbar als Typische Kosten
Beruflicher Anlass Werbungskosten (Anlage N) Speditionskosten, doppelte Miete, Reisekosten, Maklergebühren (Miete), Renovierung (alte Wohnung), Umzugspauschale
Privater Anlass Haushaltsnahe Dienstleistungen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten von Umzugsunternehmen oder Handwerkern (20 % von max. 20.000 €/Jahr)
Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen Umzugskosten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Katastrophen (z.B. Hochwasser), abzüglich zumutbarer Belastung

Wie Du siehst, gibt es verschiedene Wege, um die finanzielle Last zu verringern. Wichtig ist, dass Du den für Dich passenden Weg kennst und nutzt.

In den nächsten Abschnitten zerlegen wir das Ganze noch genauer. Wir zeigen Dir Schritt für Schritt, wie Du je nach Umzugsgrund vorgehst, welche Kosten das Finanzamt akzeptiert und wo genau Du alles in der Steuererklärung einträgst.

Du siehst: Mit dem richtigen Wissen kannst Du eine ordentliche Summe sparen. Genauso wichtig ist es aber, schnell die passende Wohnung zu finden, damit Du nicht ewig doppelte Miete zahlen musst. Ein cleverer digitaler Helfer kann hier wirklich den Unterschied machen.

Dein Umzug steht vor der Tür, aber die perfekte Bleibe fehlt noch? Mit dem Immobilien Bot findest Du schneller Deine Traumwohnung. Er durchsucht alle Portale gleichzeitig und schickt Dir sofort eine Nachricht, wenn ein passendes Angebot online geht.

Beruflich umziehen und Steuern sparen? Aber hallo! Das sind Werbungskosten.

Wenn Dein Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, hast Du den steuerlichen Jackpot geknackt. Das Finanzamt ist hier ziemlich großzügig und erkennt eine ganze Menge Deiner Ausgaben als sogenannte Werbungskosten an. Im Klartext heißt das: Du kannst diese Kosten direkt von Deinen Einnahmen abziehen und Deine Steuerlast spürbar drücken.

Dabei geht es um viel mehr als nur die Rechnung vom Umzugsunternehmen. Jeder einzelne Euro, den Du für den Job-bedingten Wohnortwechsel auf den Tisch legst, kann sich am Ende auszahlen. Es lohnt sich also definitiv, genau hinzuschauen und alle Hebel in Bewegung zu setzen.

Junger Mann im Anzug trägt Paket vor Gebäude; gelbes Banner mit 'WERBUNGSKOSTEN ABSETZEN'.

Was genau zählt beim Umzug als Werbungskosten?

Ganz einfach: Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Dir entstehen, um Deinen Job zu machen oder einen neuen anzutreten. Bezogen auf den Umzug fallen darunter alle Kosten, die direkt mit dem Wohnungswechsel zusammenhängen. Und das sind nicht nur die dicken Brocken, sondern auch viele kleine Ausgaben, die sich erstaunlich schnell summieren.

Denk zum Beispiel an diese Posten:

  • Transportkosten: Klar, die Rechnung der Spedition oder die Miete für den Sprinter, falls Du alles selbst wuppst. Aber auch das ganze Verpackungsmaterial wie Kartons, Klebeband und Luftpolsterfolie gehört dazu.
  • Reisekosten: Du musstest zur Wohnungssuche an den neuen Ort fahren? Perfekt. Die Fahrten dorthin, Übernachtungen und sogar Verpflegungspauschalen kannst Du geltend machen.
  • Doppelte Miete: Du zahlst für eine Übergangszeit Miete für die alte und die neue Wohnung? Diese Doppelbelastung kannst Du für bis zu sechs Monate von der Steuer absetzen. Eine echte Erleichterung!
  • Maklergebühren: Die Provision für den Makler, der Dir die neue Mietwohnung besorgt hat, ist ebenfalls absetzbar. Aber Achtung, kleiner Haken: Das gilt nur für Mietobjekte. Beim Haus kaufen winkt das Finanzamt ab.

Dein bester Freund: die Umzugskostenpauschale

Mal ehrlich, wer hat schon Lust, jeden Kassenbon für Kleinkram aufzuheben? Für die vielen kleinen Ausgaben hat der Fiskus zum Glück eine geniale Abkürzung parat: die Umzugskostenpauschale. Damit deckst Du die sogenannten „sonstigen Umzugskosten“ ab, ohne auch nur einen einzigen Beleg vorlegen zu müssen.

Diese Pauschale ist Dein Joker für all die Kleinigkeiten, die so anfallen:

  • Gebühren für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder für Dein Auto.
  • Trinkgelder und die Pizza für Deine fleißigen Umzugshelfer.
  • Kosten für kleine Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung (Dübellöcher zuspachteln, Du kennst das).
  • Das Geld für neue Vorhänge oder den Elektriker, der Deine Lampen anbringt.

Die Höhe der Pauschale wird übrigens immer mal wieder angepasst. Aktuell liegt die Umzugskostenpauschale für Singles bei 964 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt – also Partner oder Kinder – kommen noch einmal 643 Euro obendrauf. Ein Paar mit zwei Kindern kann also easy 2.853 Euro pauschal ansetzen. Und falls Du vorher noch keine eigene Wohnung hattest, wie etwa Studis, die aus dem Elternhaus ausziehen, gibt’s zusätzlich 193 Euro.

Die tatsächlichen Kosten, zum Beispiel für einen Umzugsservice, kannst Du natürlich trotzdem voll absetzen. Für Eltern gibt's sogar noch einen Bonus: bis zu 1.286 Euro pro Kind für Nachhilfe, wenn der Schulwechsel Probleme bereitet. Mehr zu diesen Kniffen findest Du in diesem umfassenden Steuer-Guide zu Umzügen.

Ganz wichtig: Die Umzugskostenpauschale kannst Du ZUSÄTZLICH zu den großen, nachweisbaren Kosten wie Spedition oder doppelter Miete ansetzen. Es ist kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch. Du nimmst beides mit!

Aus der Praxis: So holst Du das Maximum raus

Um das alles mal greifbarer zu machen, schauen wir uns zwei typische Fälle an.

Szenario 1: Der Berufseinsteiger
Stell Dir vor, Du hast frisch Dein Studium beendet und ziehst für den ersten richtigen Job aus Deiner Studenten-WG in eine neue Stadt. Dein Umzug ist glasklar beruflich bedingt.

  • Du mietest Dir einen Transporter für 350 Euro.
  • Für die Wohnungssuche fährst Du zweimal in die neue Stadt (Fahrtkosten: 200 Euro).
  • Du nutzt die Umzugskostenpauschale für Singles von 964 Euro.
  • Da Du direkt aus einer WG kommst und keine eigene Wohnung hattest, bekommst Du noch den Zuschlag von 193 Euro.
  • Macht unterm Strich 1.707 Euro, die Du als Werbungskosten geltend machst.

Szenario 2: Der Familienumzug
Eine vierköpfige Familie zieht um, weil die Mutter eine neue Stelle in einer anderen Stadt angenommen hat. Der Arbeitsweg verkürzt sich dadurch massiv – ein klassischer Fall.

  • Das Umzugsunternehmen stellt eine Rechnung über 3.500 Euro.
  • Für die neue Mietwohnung fällt eine Maklerprovision von 2.500 Euro an.
  • Die Familie muss einen Monat lang doppelt Miete zahlen, was mit 1.200 Euro zu Buche schlägt.
  • Die Umzugskostenpauschale für die Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) beträgt satte 2.853 Euro.
  • Weil die Kinder die Schule wechseln und anfangs in Mathe etwas hinterherhinken, gibt die Familie 1.000 Euro für Nachhilfe aus.
  • In Summe kann die Familie also unglaubliche 11.053 Euro von der Steuer absetzen.

Checkliste beruflicher Umzugskosten

Damit Du bei Deiner Steuererklärung auch wirklich an alles denkst, haben wir hier eine übersichtliche Tabelle für Dich zusammengestellt. Sie zeigt Dir auf einen Blick, was Du alles bei einem beruflich bedingten Umzug absetzen kannst.

Kostenart Absetzbar? Wichtige Hinweise
Transportkosten Ja Unbedingt Rechnungen vom Umzugsunternehmen, Mietwagen und Verpackungsmaterial aufheben.
Reisekosten Ja Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und bis zu zwei Übernachtungen für die Wohnungssuche sind drin.
Doppelte Miete Ja Gilt für bis zu 6 Monate für die alte Wohnung und bis zu 3 Monate für die neue (vor dem Umzug).
Maklergebühren Ja Wichtig: Gilt nur für Mietwohnungen, nicht für den Kauf einer Immobilie.
Nachhilfeunterricht Ja Bis zu einem Höchstbetrag absetzbar, wenn der Schulwechsel zu Lernproblemen führt.
Sonstige Kosten Ja Hierfür ist die Umzugskostenpauschale da. Spart Dir das lästige Sammeln von Kleinstbelegen.

Du siehst also: Ein beruflicher Umzug hat enormes Sparpotenzial. Der Trick ist, von Anfang an alle Belege zu sammeln und genau zu wissen, welche Pauschalen Du für Dich nutzen kannst. Eine schnellere Wohnungssuche, zum Beispiel durch gebündelte Angebote, hilft Dir zusätzlich, Kosten wie doppelte Mieten von vornherein zu minimieren.

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Der private Umzug und Deine Sparmöglichkeiten

Nicht jeder Umzug hat was mit dem Job zu tun. Manchmal packst Du die Kisten, weil Du mit Deinem Partner zusammenziehst, die Familie wächst und ein Haus her muss oder Du einfach mal Lust auf einen Tapetenwechsel hast. Aber nur weil die Gründe privat sind, musst Du nicht auf alle Steuervorteile verzichten. Es gibt einen cleveren Weg, wie Du Dir trotzdem einen Batzen Geld vom Finanzamt zurückholen kannst.

Der Zauberbegriff lautet hier: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Klingt erstmal nach Beamtendeutsch, ist aber eigentlich ganz simpel. Du kannst nämlich einen Teil der Arbeitskosten für Profis, die Du für Deinen Umzug engagierst, direkt von Deiner Steuerschuld abziehen.

So funktioniert's bei einem privaten Umzug

Anders als bei einem beruflichen Umzug, wo Du alles als Werbungskosten absetzt, läuft das hier ein bisschen anders. Bei einem privaten Umzug kannst Du 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für Dienstleistungen rund um Deinen Haushalt absetzen. Das gilt sowohl für Deine alte als auch für Deine neue Wohnung.

Heißt im Klartext: Die Rechnung vom Umzugsunternehmen oder vom Maler, der die alte Wohnung streicht, musst Du nicht komplett allein stemmen. Der Staat gibt Dir indirekt einen Zuschuss, indem er Deine Steuerlast senkt.

Hier ist, was Du wissen musst:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das sind die klassischen Umzugsjobs wie Kisten packen, Möbel schleppen und der Transport durch eine Spedition. Pro Jahr kannst Du hierfür Rechnungen bis zu 20.000 Euro einreichen. Davon zieht Dir das Finanzamt 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro, direkt von Deiner Steuerschuld ab.
  • Handwerkerleistungen: Stehen in der alten oder neuen Wohnung Renovierungsarbeiten an? Die Kosten für Maler, Elektriker oder den neuen Fußboden kannst Du ebenfalls geltend machen. Hier liegt die Obergrenze bei 6.000 Euro pro Jahr, wovon Du wieder 20 Prozent, also bis zu 1.200 Euro, absetzen kannst.

Der Clou an der Sache: Du kannst beide Töpfe parallel nutzen! Wenn Du also eine Spedition für den Transport und einen Maler für die Renovierung beauftragst, bedienst Du Dich aus beiden Budgets und holst das Maximum für Dich raus.

Die goldenen Regeln für die Anerkennung vom Finanzamt

Damit das Finanzamt Deine Kosten ohne zu murren durchwinkt, musst Du zwei knallharte Regeln beachten. Die sind nicht verhandelbar und absolute Pflicht, wenn Du Dein Geld wiedersehen willst.

  1. Immer eine offizielle Rechnung verlangen: Bar auf die Hand geht gar nicht. Du brauchst eine saubere Rechnung, auf der die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt vom Material ausgewiesen sind. Nur diese Posten sind absetzbar – die Kosten für Farbe, Tapeten oder Umzugskartons leider nicht.
  2. Nur per Überweisung zahlen: Das Finanzamt will einen Beweis sehen, dass das Geld auch wirklich geflossen ist. Also: Rechnung immer per Banküberweisung begleichen. Der Kontoauszug ist Dein unanfechtbarer Beleg. Barquittungen landen direkt im Papierkorb des Sachbearbeiters!

Praxisbeispiel: Zusammenziehen

Stell Dir vor, Du und Dein Partner ziehen in die erste gemeinsame Wohnung. Ihr heuert ein kleines Umzugsunternehmen an, das Euch unter die Arme greift. Die Rechnung sieht so aus:

  • Lohnkosten für 2 Helfer (4 Stunden): 480 €
  • Fahrt- und Transportkosten (Pauschale): 120 €
  • Verpackungsmaterial: 50 €
  • Gesamtrechnung: 650 €

Ihr überweist den Betrag natürlich brav. Für die Steuererklärung sind jetzt die Lohn- und Fahrtkosten relevant, also zusammen 600 Euro. Davon könnt Ihr 20 Prozent geltend machen.

Eure Steuerersparnis: 600 € x 20 % = 120 Euro. Das ist doch ein netter Zuschuss für die erste Essenseinladung in der neuen Bude.

Eine gute Organisation ist bei jedem Umzug die halbe Miete. Wenn Du noch mitten im Chaos steckst, wirf doch mal einen Blick auf unsere praktische Umzugs-Checkliste. Die hilft Dir, an alles Wichtige zu denken.

Wohin damit in der Steuererklärung?

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gehören in den Mantelbogen Deiner Einkommensteuererklärung. Dort gibt es einen eigenen Abschnitt dafür. Du trägst einfach die Summe der abzugsfähigen Arbeits- und Fahrtkosten ein, und das Finanzamt berechnet dann automatisch die Steuerermäßigung von 20 Prozent.

Auch wenn ein privater Umzug steuerlich nicht ganz so viel hergibt wie ein beruflicher, lohnt es sich auf jeden Fall, diese Möglichkeiten mitzunehmen. Jeder Euro, den Du sparst, kannst Du besser in die Einrichtung Deines neuen Zuhauses stecken.

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Was bei Studenten und Familien gilt: Die Spezialfälle

Das Leben hält sich selten an starre Pläne, und Umzüge erst recht nicht. Manchmal ist es eben nicht der neue Job in einer anderen Stadt, der einen die Kisten packen lässt. Was, wenn besondere Lebensumstände dahinterstecken? Auch dann hat das Finanzamt oft ein offenes Ohr – man muss nur wissen, wie man es richtig angeht.

Gerade für Studierende oder Familien gibt es ein paar interessante Kniffe, um Umzugskosten steuerlich abzusetzen, auch wenn der klassische berufliche Grund fehlt. Schauen wir uns diese Sonderfälle mal genauer an.

Raus aus dem Hotel Mama: Der Umzug zum Studium

Endlich die erste eigene Bude, der Start ins Studium – ein riesiger Schritt. Wenn Du für Dein Erststudium von zu Hause ausziehst, ist das zwar kein klassischer, berufsbedingter Umzug. Absetzen kannst Du die Kosten aber trotzdem.

Der Trick liegt woanders: Die Ausgaben für Deine erste Berufsausbildung, und dazu zählt auch das Erststudium, gelten als Sonderausgaben. Das heißt für Dich: Du kannst bis zu 6.000 Euro pro Jahr an studienbezogenen Kosten geltend machen. Und ja, dazu zählt auch der Umzug in Dein erstes WG-Zimmer.

Was kannst Du da alles reinpacken?

  • Transportkosten: Die Miete für den Sprinter vom Kumpel, die Spritkosten oder sogar die Rechnung von Papas Umzugshelfern.
  • Reisekosten: Jede Fahrt zur Wohnungssuche am neuen Studienort.
  • Doppelte Miete: Überschneiden sich die Zahlungen für Dein neues Zimmer mit der Miete, die Du noch zu Hause abdrücken musstest? Rein damit.

Wichtig ist nur: Sammle wirklich jeden einzelnen Beleg. Anders als bei beruflichen Umzügen gibt es hier keine Pauschale. Aber jeder Cent, den Du nachweisen kannst, drückt Deine Steuerlast für das jeweilige Jahr.

Kleiner, aber wichtiger Hinweis: Sonderausgaben bringen Dir nur dann etwas, wenn Du im selben Jahr auch steuerpflichtige Einnahmen hast. Jobbst Du also nicht neben dem Studium, verpufft der Steuervorteil leider.

Wenn die Gesundheit einen Umzug erzwingt

Manchmal ist es keine freie Entscheidung, sondern die Gesundheit zwingt einen zum Umzug. Eine plötzliche Krankheit, eine Behinderung oder einfach das Alter können eine barrierefreie Wohnung nötig machen. In so einem Fall kannst Du die kompletten Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Damit das Finanzamt das auch so sieht, muss der Umzug medizinisch unumgänglich sein. Ein einfaches „Ich fühle mich hier nicht mehr wohl“ zählt da leider nicht. Du brauchst ein amtsärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit klipp und klar bescheinigt – und zwar, bevor Du den Mietvertrag unterschreibst.

Diese Kosten werden dann von Deinen Einkünften abgezogen, aber erst, nachdem die sogenannte „zumutbare Belastung“ abgezogen wurde. Wie hoch die ist, hängt von Deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Deiner Kinder ab.

Umzug für die Kids: Bessere Schule, kürzerer Weg

Und was ist, wenn die Familie umzieht, damit die Kinder eine bessere Schule besuchen können oder weil der tägliche Schulweg einfach zur Tortur geworden ist? Solche Umzüge wertet das Finanzamt in der Regel als privat motiviert, weshalb sie nicht als Werbungskosten durchgehen.

Aber auch hier gibt es Sparpotenzial. Wenn Du für den Umzug eine Firma oder Handwerker beauftragst, kannst Du 20 % der Lohn- und Fahrtkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Das klappt übrigens auch, wenn ihr aus privaten Gründen ein Haus kauft, damit die Kinder endlich mehr Platz zum Toben haben.

Clevere Planung ist hier alles. Wenn Du zum Beispiel weißt, dass in der neuen Wohnung eine Ablöse für die Küche fällig wird, ist es Gold wert, die genaue Berechnung einer Küchenablöse zu kennen. So behältst Du Dein Budget besser im Griff.

Tipps, die in jedem Sonderfall Gold wert sind

Egal, was der Grund für Deinen Umzug ist: Eine gute Organisation spart Dir am Ende bares Geld und Nerven. Doppelte Mietzahlungen sind ein echter Kostenfresser. Je schneller Du also eine neue Bleibe findest, desto kürzer ist diese teure Übergangszeit.

Ein Tool wie der Immobilien Bot kann hier den entscheidenden Unterschied machen. Er scannt für Dich alle relevanten Portale und schickt Dir sofort eine Nachricht, wenn eine passende Wohnung online geht. Damit bist Du oft der Erste, der sich meldet und erhöhst Deine Chancen enorm.

Es schadet auch nicht, die Entwicklung der Umzugspauschalen im Blick zu behalten, auch wenn sie nicht für jeden Sonderfall greifen. Diese Pauschalen werden nämlich regelmäßig an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst. So ist die Pauschale für Ledige in den letzten zehn Jahren von 715 Euro auf 964 Euro gestiegen – eine direkte Folge der Inflation, die sich im Bundesumzugskostengesetz widerspiegelt.

Bist Du bereit, den Umzugsstress hinter Dir zu lassen? Der Immobilien Bot findet für Dich schneller das perfekte Zuhause. Er ist Deine All-in-One-Lösung für die Immobiliensuche und sorgt dafür, dass Du keine Chance mehr verpasst.

So trägst Du alles korrekt in die Steuererklärung ein

Jetzt geht's ans Eingemachte: Du weißt, welche Kosten Du geltend machen kannst, aber die große Frage ist – wohin damit in der Steuererklärung? Keine Sorge, das ist wirklich einfacher, als es klingt. Ich führe Dich mal durch den Papierkram, damit Du jeden Cent zurückbekommst, der Dir auch zusteht.

Ob Du jetzt die Kosten für Deinen beruflichen Umzug als Werbungskosten oder die Ausgaben für den privaten Umzug als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen willst, entscheidet am Ende nur das richtige Formular und die korrekte Zeile.

Dieser kurze Entscheidungsbaum hilft Dir, schnell den richtigen Weg für Deine Situation zu finden – egal, ob Du als Student, Familie oder aus gesundheitlichen Gründen umziehst.

Ein Entscheidungsbaum zur Abdeckung von Umzugskosten für Studenten, Familien und aus gesundheitlichen Gründen.

Wie die Grafik zeigt, gibt es für verschiedene Lebenssituationen auch verschiedene steuerliche Wege, um sich die Umzugskosten zurückzuholen.

Der berufliche Umzug gehört in die Anlage N

Wenn Dein Umzug ganz klar beruflich bedingt war – zum Beispiel wegen eines neuen Jobs oder weil Du Deinen Arbeitsweg massiv verkürzt hast – dann sind Deine Kosten Werbungskosten. Die gehören schnurstracks in die Anlage N Deiner Einkommensteuererklärung.

  • Tatsächliche Kosten: Alle Ausgaben, die Du mit Belegen nachweisen kannst (also Speditionsrechnung, doppelte Miete, Maklergebühren), trägst Du in der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ ein. Meistens gibt es dafür eine recht allgemein gehaltene Zeile wie „sonstige Werbungskosten“ oder eben „beruflich veranlasste Umzugskosten“.
  • Umzugskostenpauschale: Wenn Du lieber die praktische Pauschale für sonstige Umzugskosten nutzen willst, trägst Du den entsprechenden Betrag (zum Beispiel 964 Euro für Singles) ebenfalls genau hier ein. Der große Vorteil: Du brauchst dafür keine einzelnen Belege einzureichen.

Wichtig aus der Praxis: Hebe unbedingt alle Belege und Nachweise auf, also den neuen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung Deines Arbeitgebers. Das Finanzamt kann diese bis zu vier Jahre nach Abgabe der Steuererklärung noch anfordern. Also ab in einen Ordner damit!

Private Umzüge landen im Hauptvordruck

War Dein Umzug rein privat motiviert? Auch dann ist nicht alles verloren. Die Lohn- und Fahrtkosten für das Umzugsunternehmen oder die Handwerker kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen angeben.

Diese Kosten gehören in den Hauptvordruck (ESt 1 A) Deiner Steuererklärung. Dort musst Du nach dem Abschnitt für haushaltsnahe Aufwendungen Ausschau halten.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier schreibst Du die Arbeitskosten des Umzugsunternehmens rein. Du kannst 20 % von maximal 20.000 Euro (also bis zu 4.000 Euro) direkt von Deiner Steuerschuld abziehen.
  • Handwerkerleistungen: Die Lohnkosten für Maler, Elektriker oder den Bodenleger gehören hierher. Der absetzbare Höchstbetrag liegt bei 20 % von 6.000 Euro, was immerhin maximal 1.200 Euro ausmacht.

Aber Achtung: Die eiserne Regel lautet hier immer: ordentliche Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, da kannst Du noch so sehr diskutieren.

Eine kleine Checkliste für Deine Belege

Damit Du bei einer eventuellen Nachfrage vom Finanzamt nicht ins Schwitzen kommst, solltest Du diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Rechnungen vom Umzugsunternehmen oder dem Mietwagen
  • Kontoauszüge als Beweis für die Zahlung
  • Maklervertrag und die zugehörige Rechnung (nur bei Mietwohnungen!)
  • Belege für doppelte Mietzahlungen (Mietverträge, Kontoauszüge)
  • Tankquittungen für Fahrten zur Wohnungssuche
  • Rechnungen für Renovierungsarbeiten in der neuen Bude
  • Bei einem Job-Umzug: Arbeitsvertrag oder eine formlose Bestätigung vom Chef

Mit diesem Überblick bist Du bestens vorbereitet, um Deine Umzugskosten steuerlich abzusetzen und das Maximum für Dich herauszuholen.

Du suchst noch nach der perfekten Wohnung, um den Umzug endlich planen zu können? Der Immobilien Bot ist der schnellste Weg zu Deinem neuen Zuhause. Er durchsucht alle Portale gleichzeitig und benachrichtigt Dich sofort, wenn etwas Passendes für Dich dabei ist.

Deine brennendsten Fragen zu den Umzugskosten – kurz & knackig beantwortet

So, jetzt hast Du den Durchblick, was Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und all die Sonderfälle angeht. Aber ein paar Fragen schwirren Dir sicher noch im Kopf herum. Kein Problem, hier kommen die Antworten, damit bei Deiner Steuererklärung auch wirklich gar nichts mehr anbrennen kann.

Kann ich die Renovierungskosten für die alte Wohnung absetzen?

Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Das klappt nur, wenn Dein Umzug beruflich bedingt war. Dann kannst Du die Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Bude – also Wände streichen, Bohrlöcher zumachen und so weiter – als Werbungskosten geltend machen.

Bei einem privaten Umzug sieht die Sache anders aus. Hier kannst Du immerhin die reinen Lohnkosten der Handwerker absetzen, aber eben nicht das Material.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt?

Ganz wichtig: Wenn Dein Chef Dir einen Zuschuss zahlt oder sogar den ganzen Umzug schmeißt, musst Du das in der Steuererklärung angeben. Du darfst dann logischerweise nur noch die Kosten absetzen, auf denen Du selbst sitzen geblieben bist.

Ein schnelles Beispiel: Dein Umzug hat 3.000 Euro gekostet. Dein Arbeitgeber erstattet Dir davon 2.000 Euro steuerfrei. Dann kannst Du in Deiner Steuererklärung nur noch die restlichen 1.000 Euro als Werbungskosten ansetzen.

Wie lange muss ich die ganzen Belege eigentlich aufheben?

Auch wenn Du die Zettelwirtschaft nicht mehr direkt mit der Steuererklärung mitschicken musst, wegwerfen ist keine gute Idee. Das Finanzamt kann die Nachweise bis zu vier Jahre nach Erhalt Deines Steuerbescheids noch anfordern. Mein Tipp aus Erfahrung: Pack einfach alle Rechnungen und Überweisungsbelege in einen Ordner und hefte ihn ab. Sicher ist sicher.

Ohje, ich hab den Umzug letztes Jahr vergessen. Kann ich das noch nachholen?

Ja, absolut! Du hast bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Wenn Du also vor zwei Jahren aus beruflichen Gründen umgezogen bist und total verpennt hast, die Kosten abzusetzen, ist der Zug noch nicht abgefahren. Kram die alten Belege raus und hol Dir das Geld zurück, das Dir zusteht!

Ein typischer Fehler bei privaten Umzügen, der immer wieder passiert: Umzugshelfern das Geld bar in die Hand zu drücken. Das erkennt das Finanzamt nicht an! Bestehe immer auf eine Rechnung und zahle per Überweisung. Nur so kannst Du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Welche Fehler sollte ich auf jeden Fall vermeiden?

Es gibt so ein paar klassische Stolperfallen, die schnell zu nervigen Nachfragen vom Finanzamt führen. Die kannst Du aber ganz leicht umgehen:

  • Alles in einen Topf werfen: Mische niemals private und berufliche Umzugskosten. Das gibt nur Chaos.
  • Barzahlung an Handwerker: Wie gesagt, bei Handwerkerleistungen ist Bares nicht Wahres. Immer überweisen!
  • Keine Nachweise: Ohne Beleg, keine Kohle. Klingt hart, ist aber so. Das gilt vor allem bei größeren Beträgen.
  • Doppelt gemoppelt: Du kannst nicht die Pauschale für sonstige Kosten kassieren UND gleichzeitig Einzelbelege für dieselben Ausgaben (wie die Ummeldegebühren) einreichen. Entscheide Dich für eins von beiden.

Mit diesem Wissen bist Du jetzt echt gut aufgestellt. Ein Punkt, der beim Umzug auch oft für Kopfzerbrechen sorgt, ist die Kaution. In unserem Artikel zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du Deine Kaution vollständig zurückbekommen kannst – ein weiterer wichtiger finanzieller Baustein, den Du nicht vergessen solltest.


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