
Du bist also auf Wohnungssuche und stolperst immer wieder über den Begriff kalte Betriebskosten? Fragst Du Dich, was das eigentlich genau ist? Ganz einfach: Stell sie Dir wie die Grundgebühren für Dein Wohnhaus vor. Das sind die Kosten, die sowieso anfallen, ganz egal, wie viel Du persönlich heizt oder Wasser verbrauchst.
Diese fixen Kosten sind ein fester Brocken Deiner monatlichen Ausgaben und werden nicht umsonst oft als die „zweite Miete“ bezeichnet.
Der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete
Wenn Du durch Wohnungsanzeigen scrollst, fliegen Dir Begriffe wie Kaltmiete, Nebenkosten und Warmmiete um die Ohren. Das wirkt erstmal kompliziert, ist aber eigentlich ganz logisch aufgebaut. Die Kaltmiete ist der reine Preis dafür, dass Du die Wohnung nutzen darfst – quasi die Miete nur für Deine vier Wände.
Aber dabei bleibt es natürlich nicht. Oben drauf kommen noch die Betriebskosten, die man in zwei Töpfe wirft: die kalten und die warmen.

Was genau sind kalte Betriebskosten?
Kalte Betriebskosten sind all die laufenden Ausgaben, die Dein Vermieter für den Betrieb und die Pflege des gesamten Gebäudes hat. Und die darf er auf alle Mieter umlegen. Der springende Punkt ist: Diese Kosten sind komplett unabhängig von Deinem persönlichen Verbrauch. Sie fallen an, egal ob Du gerade im Urlaub bist oder zu Hause eine Party feierst.
Man könnte es auch als eine Art Abo für die Gemeinschaftsdienste des Hauses sehen. Typische Beispiele sind:
- Grundsteuer: Die zahlt der Eigentümer an die Stadt oder Gemeinde.
- Müllabfuhr: Die regelmäßige Leerung der Mülltonnen kostet Geld.
- Hausmeisterdienste: Der Lohn für den Hausmeister, der nach dem Rechten schaut.
- Gebäudeversicherung: Wichtige Versicherungen, z. B. gegen Feuer- oder Wasserschäden.
- Gartenpflege: Wenn jemand den Rasen mäht oder die Hecken schneidet.
Merke: Du zahlst hier einen Anteil für Leistungen, die dem ganzen Haus zugutekommen. Wie hoch Dein Anteil ist, richtet sich meistens nach der Quadratmeterzahl Deiner Wohnung.
Abgrenzung zu warmen Betriebskosten
Das genaue Gegenteil sind die warmen Betriebskosten. Die hängen direkt an Deinem persönlichen Lebensstil. Hier geht es fast immer um Heizung und Warmwasser. Je wärmer Du es magst oder je länger Du unter der Dusche stehst, desto höher fallen diese Kosten aus.
Diese Tabelle zeigt Dir auf einen Blick, woraus sich Deine Gesamtmiete zusammensetzt und hilft Dir, die Kosten schnell einzuordnen.
Kalte und warme Betriebskosten im direkten Vergleich
| Merkmal | Kalte Betriebskosten (Fixkosten der Immobilie) | Warme Betriebskosten (Verbrauchsabhängige Kosten) |
|---|---|---|
| Was ist das? | Laufende Kosten für den Betrieb des Gebäudes | Kosten für Heizung und Warmwasser |
| Abhängigkeit | Unabhängig vom individuellen Verbrauch | Direkt abhängig vom persönlichen Verbrauch |
| Beispiele | Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausmeister, Versicherungen, Gartenpflege, Straßenreinigung | Heizkosten, Kosten für die Warmwasserbereitung |
| Berechnung | Umlage meist nach Wohnfläche (z. B. qm) | Messung über Zähler (Heizkostenverteiler, Wasseruhren) |
Wenn man nun alles zusammenrechnet – also Kaltmiete, kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten –, erhält man die Warmmiete. Das ist der Betrag, den Du am Ende jeden Monat an Deinen Vermieter überweist.
Möchtest Du noch tiefer in das Thema einsteigen? Dann schau Dir unseren Artikel darüber an, was alles zu den Betriebskosten einer Wohnung zählt. Diesen Unterschied zu verstehen, ist Gold wert, damit Du bei der Wohnungssuche Deine Gesamtkosten realistisch einschätzen kannst und keine bösen Überraschungen erlebst.
Diese Posten gehören zu den kalten Betriebskosten
Okay, Butter bei die Fische: Welche Kosten darf Dein Vermieter denn nun genau auf Dich abwälzen? Was am Ende auf Deiner Abrechnung landet, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ziemlich klar geregelt und oft mehr, als man beim Einzug so auf dem Schirm hat. Lass uns mal die typischen Posten durchgehen, damit Du bei Deiner nächsten Abrechnung den vollen Durchblick hast.
Die gute Nachricht vorweg: Vermieter können sich nicht einfach irgendetwas aus den Fingern saugen. Nur was im Gesetz steht und – ganz wichtig – auch im Mietvertrag vereinbart wurde, darf am Ende bei Dir landen.
Die Klassiker auf Deiner Abrechnung
Einige Kostenpunkte sind echte Dauerbrenner und tauchen in so gut wie jeder Abrechnung auf. Sie sind quasi das Fundament der kalten Betriebskosten und halten den Laden, also das Haus, am Laufen.
Dazu gehören vor allem:
- Grundsteuer: Die schnappt sich die Gemeinde für jedes Grundstück. Dein Vermieter zahlt sie erstmal und legt sie dann anteilig auf alle Mietparteien um.
- Wasserversorgung und Entwässerung: Hier geht’s nicht um Dein Duschwasser, sondern um die Grundgebühren und die Kosten für Abwasser – also für alles, was im Abfluss verschwindet, inklusive Regenwasser. Dein Kaltwasserverbrauch ist eine andere Geschichte und wird extra abgerechnet.
- Müllabfuhr und Straßenreinigung: Klar, die Mülltonnen leeren sich nicht von selbst und auch der Gehweg vor dem Haus muss sauber gehalten werden. Diese Kosten teilt ihr Euch.
- Gebäudeversicherungen: Dein Vermieter sichert das Haus natürlich ab, zum Beispiel gegen Feuer, Sturm oder fiese Leitungswasserschäden. Die Beiträge für diese Sach- und Haftpflichtversicherungen gehören zu den umlegbaren Kosten.
Kosten für alles, was gemeinsam genutzt wird
Neben diesen Basics gibt es eine ganze Reihe von Kosten, die anfallen, weil Du im Haus ja nicht allein lebst. Viele dieser Dinge nutzt Du jeden Tag, ohne groß darüber nachzudenken.
Wichtig zu wissen: Die Inflation macht auch vor den Nebenkosten nicht halt. Gerade bei Dienstleistungen wie dem Hausmeisterservice oder der Müllabfuhr sind die Preise in den letzten Jahren spürbar angezogen.
Ein aktueller Bericht zeigt zum Beispiel, dass die kalten Betriebskosten in Deutschland 2023 im Schnitt um rund 3 Prozent gestiegen sind. In Großstädten wie Berlin sind die Kosten für Hausmeister, Grundsteuer und Müllentsorgung seit 2019 sogar um satte 5,7 Prozent nach oben geklettert. Wenn Du die genauen Zahlen für die Hauptstadt sehen willst, schau mal in die aktuelle Berliner Betriebskostenübersicht.
Weitere typische Posten aus dieser Kategorie sind:
- Aufzug: Der Strom für den Betrieb, die regelmäßige Wartung und Prüfung – all das wird auf die Mieter umgelegt. Und ja, oft müssen auch die Erdgeschoss-Bewohner mitzahlen.
- Hausmeister: Sein Lohn und die Sozialabgaben sind umlagefähig, solange er die typischen Hausmeisterjobs macht: Treppenhaus putzen, Garten pflegen, kleine Checks. Größere Reparaturen darf er Dir aber nicht in Rechnung stellen!
- Gartenpflege: Wenn jemand den Rasen mäht, die Hecken stutzt oder die Blumenbeete in Schuss hält, werden diese Kosten auf alle aufgeteilt.
- Beleuchtung: Der Strom für die Lampen im Treppenhaus, im Keller oder auf den Wegen vor dem Haus.
- Schornsteinreinigung: Die regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Kehrung durch den Schornsteinfeger.
- Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss: Die laufenden Gebühren dafür kann der Vermieter ebenfalls umlegen.
Willst Du noch tiefer in die Materie einsteigen? Unser Leitfaden erklärt Dir ganz genau, was alles zu den Nebenkosten gehört, und schlüsselt die einzelnen Punkte noch detaillierter auf.
Wie Deine Betriebskosten fair aufgeteilt werden
Die Gesamtkosten für das ganze Haus stehen fest – aber wie landet am Ende ein bestimmter Betrag auf Deiner Abrechnung? Genau dafür gibt es den sogenannten Verteilerschlüssel. Stell ihn Dir wie eine Rechenregel vor, die festlegt, wie die gesamten kalten Betriebskosten fair auf alle Mietparteien im Haus umgelegt werden.
Dein Vermieter kann diesen Schlüssel aber nicht einfach nach Lust und Laune festlegen. Er muss ganz klar im Mietvertrag stehen und für Dich als Mieter immer nachvollziehbar sein. Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du die Abrechnung anfechten.
Die gängigsten Verteilerschlüssel erklärt
In der Praxis haben sich ein paar Methoden durchgesetzt, um die Kosten gerecht aufzuteilen. Jede hat ihre Vor- und Nachteile, je nachdem, um welche Kosten es gerade geht.
Am häufigsten – und meistens auch am fairsten – ist die Umlage nach Wohnfläche. Die Logik dahinter ist eigentlich ganz einfach: Wer mehr Platz hat, nutzt auch einen größeren Teil des Gebäudes und beteiligt sich deshalb stärker an den Gemeinschaftskosten. Wenn Du bei diesem Thema tiefer einsteigen willst, schau Dir mal unseren Artikel zur Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung an, da ist alles Wichtige erklärt.
Andere übliche Verteilerschlüssel sind:
- Verteilung nach Personenzahl: Hier geht man davon aus, dass mehr Leute im Haushalt auch mehr Kosten verursachen, zum Beispiel bei der Müllabfuhr. Klingt logisch, ist aber oft ungenau, da der Vermieter ja nicht immer weiß, wer genau wann in welcher Wohnung wohnt.
- Verteilung nach Wohneinheit: Bei diesem Modell zahlt jede Wohnung denselben Anteil, egal wie groß sie ist oder wie viele Leute drin wohnen. Das ist zwar super einfach zu berechnen, aber für Singles in kleinen Wohnungen oft ziemlich unfair.
- Verteilung nach Verbrauch: Dieser Schlüssel kommt immer dann zum Einsatz, wenn sich etwas messen lässt – ganz klassisch beim Kaltwasserverbrauch, der über Deinen eigenen Zähler erfasst wird.
Dein gutes Recht: Der Verteilerschlüssel, der im Mietvertrag steht, ist für Deinen Vermieter bindend. Er darf ihn nicht einfach von einem Jahr zum nächsten ändern. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein wirklich triftiger Grund vorliegt und alle damit einverstanden sind.
Die Infografik hier zeigt Dir nochmal die typischen Posten, die über solche Schlüssel verteilt werden.

Wie Du siehst, sind es vor allem Kosten wie die Grundsteuer, die Müllgebühren oder der Hausmeisterservice, die einen großen Batzen der umlegbaren Kosten ausmachen.
Ein einfaches Rechenbeispiel zur Kontrolle
Okay, wie rechnet man das mit der Wohnfläche jetzt ganz konkret? Stell Dir mal ein Haus vor, das insgesamt 500 m² Wohnfläche hat. Die gesamten kalten Betriebskosten für ein Jahr belaufen sich auf 10.000 €.
Deine Wohnung ist 80 m² groß.
- Kosten pro Quadratmeter ausrechnen:
10.000 € geteilt durch 500 m² ergibt 20 € pro m² im Jahr. - Deinen Anteil berechnen:
20 €/m² mal Deine 80 m² ergibt 1.600 € pro Jahr.
Das wären also umgerechnet 133,33 € im Monat, die Du als Vorauszahlung für die kalten Betriebskosten leisten müsstest. Mit dieser simplen Rechnung kannst Du bei Deiner nächsten Nebenkostenabrechnung blitzschnell prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat.
So prüfst Du Deine Nebenkostenabrechnung richtig
Die jährliche Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus – und damit oft auch eine gehörige Portion Unsicherheit. Aber keine Sorge, Du musst das Ergebnis nicht einfach so hinnehmen. Als Mieter hast Du handfeste Rechte, die Dich vor Fehlern und überzogenen Forderungen schützen. Hier bekommst Du eine praxisnahe Anleitung, mit der Du Deine Abrechnung souverän unter die Lupe nimmst und am Ende nur das zahlst, was auch wirklich anfällt.
Das Wichtigste gleich zu Beginn: die Zeit spielt für Dich. Dein Vermieter kann sich mit der Abrechnung nicht ewig Zeit lassen. Sie muss Dir spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Kommt sie auch nur einen Tag zu spät an, hat der Vermieter in der Regel das Nachsehen – eine Nachzahlung kann er dann nicht mehr einfordern. Ein Guthaben zu Deinen Gunsten muss er Dir aber trotzdem auszahlen, das ist nur fair.
Die Abrechnung Schritt für Schritt prüfen
Bevor Du voreilig eine Nachzahlung überweist, nimm Dir die Abrechnung in Ruhe vor. Es ist wirklich keine Seltenheit, dass sich hier Fehler einschleichen, die Dich unnötig Geld kosten. Mit einem systematischen Check bist Du auf der sicheren Seite.
Diese Punkte solltest Du Dir immer ganz genau anschauen:
- Formelle Richtigkeit: Passt alles? Dein Name, Deine Adresse, der genaue Abrechnungszeitraum? Ist die Aufstellung logisch und verständlich oder wirkt sie wie ein unleserliches Zahlenchaos?
- Der Verteilerschlüssel: Im Mietvertrag steht, wie die Kosten umgelegt werden – meistens nach Wohnfläche. Wurde dieser Schlüssel korrekt angewendet? Stimmen die angegebene Gesamtfläche des Hauses und die Quadratmeterzahl Deiner Wohnung?
- Die Kostenpunkte: Sind hier wirklich nur umlagefähige Betriebskosten gelandet? Kosten für Reparaturen oder die reine Hausverwaltung gehören hier absolut nicht rein.
- Abzug Deiner Vorauszahlungen: Ein Klassiker! Wurden alle Deine monatlich gezahlten Abschläge vollständig und korrekt von der Gesamtsumme abgezogen?
Dein Recht auf Belegeinsicht: Du musst den Zahlen Deines Vermieters nicht blind vertrauen. Das Gesetz gibt Dir das Recht, die Originalrechnungen und Belege einzusehen, auf denen die Abrechnung basiert. Ruf einfach Deinen Vermieter oder die Verwaltung an und vereinbare einen Termin dafür.
Typische Fehlerquellen aufdecken
Manche Fehler tauchen in Nebenkostenabrechnungen immer wieder auf. Wenn Du weißt, wo die üblichen Stolperfallen lauern, findest Du sie viel schneller. Manchmal sind es nur kleine Rechenfehler, aber auch die können sich am Ende ganz schön summieren.
Andere typische Patzer sind:
- Einmalige Kosten: Die Reparatur des Aufzugs oder die Anschaffung neuer Mülltonnen sind keine laufenden Kosten. Solche Posten darf der Vermieter nicht auf Dich umlegen.
- Kosten für Leerstand: Wenn eine Wohnung im Haus leer steht, darf der Vermieter die Betriebskosten dafür nicht einfach auf die anderen Mieter umverteilen. Diese Kosten sind sein unternehmerisches Risiko.
- Falsche Posten: Gelegentlich tauchen Kosten auf, die laut Mietvertrag gar nicht vereinbart wurden. Wirf also immer einen Blick in Deinen Vertrag und gleiche ab, welche Nebenkosten Du überhaupt zahlen musst.
Eine genaue Prüfung ist heute wichtiger denn je, denn die Nebenkosten sind in den letzten Jahren ordentlich gestiegen. Im Jahr 2023 zahlten Mieter in Deutschland im Schnitt 2,51 Euro pro Quadratmeter und Monat an Betriebskosten – das ist ein Anstieg von satten 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung kommt da schnell eine Summe von über 3.300 Euro im Jahr zusammen. Um die aktuellen Trends besser einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Entwicklung der Betriebskosten in Deutschland.
Wenn Du einen Fehler entdeckst, hast Du zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Beschreibe den Fehler so genau wie möglich und bitte um eine korrigierte Version der Abrechnung.
Du bist gerade auf Wohnungssuche und möchtest von Anfang an den vollen Durchblick haben? Der Immobilien Bot kann Dir dabei helfen. Er durchforstet alle großen Portale für Dich und schickt Dir passende Angebote sofort zu. So kannst Du schneller Deine Wohnung finden und ersparst Dir den ganzen Stress.
Wie Du bei kalten Betriebskosten wirklich Geld sparen kannst
Klar, manche Posten wie die Grundsteuer kannst Du nicht einfach wegzaubern. Trotzdem gibt es echt clevere Wege, Deine kalten Betriebskosten spürbar zu drücken. Viele Mieter glauben, diese Kosten seien fix und unveränderbar, aber das stimmt so nicht. Mit den richtigen Tricks kannst Du aktiv gegensteuern. Das fängt bei Deinem eigenen Verhalten an und geht bis zur cleveren Wohnungssuche.
Oft sind es die kleinen Dinge im Alltag, die sich am Ende für das ganze Haus auszahlen.

Spartipps für Deinen Alltag
Dein Beitrag zählt – und zwar nicht nur für Deinen Geldbeutel, sondern für die gesamte Hausgemeinschaft. Wenn alle an einem Strang ziehen, sinken die Kosten für jeden Einzelnen.
- Konsequente Mülltrennung: Das ist mit Abstand der größte Hebel, den Du persönlich in der Hand hast. Die Entsorgung von Restmüll ist am teuersten. Je besser Du und Deine Nachbarn trennen, desto kleiner kann die Restmülltonne ausfallen. Und das spart richtig Geld.
- Wasser sparen: Kaltwasser wirkt auf den ersten Blick vielleicht billig, aber die Menge macht's. Ein Sparduschkopf kann den Verbrauch halbieren, ohne dass Du beim Duschen einen Unterschied merkst. Und der ewige Klassiker: Wasserhahn beim Zähneputzen zudrehen!
- Schäden sofort melden: Tropft eine Leitung im Keller oder flackert das Licht im Treppenhaus? Gib sofort dem Hausmeister oder der Verwaltung Bescheid. Ein kleines Problem schnell zu beheben, ist fast immer günstiger, als auf teure Folgeschäden zu warten.
Wichtig: Dein Verhalten hat direkten Einfluss auf die Gemeinschaftskosten. Jede eingesparte Kilowattstunde beim Flurlicht und jeder Liter Wasser, der nicht unnötig durch den Abfluss rauscht, senkt am Ende die Nebenkostenabrechnung für alle im Haus.
Worauf Du schon bei der Wohnungssuche achten solltest
Der beste Weg, um langfristig bei den kalten Betriebskosten zu sparen, ist, schon vor der Unterschrift unter den Mietvertrag die Augen aufzumachen. Manche Ausstattungsmerkmale einer Immobilie sind nämlich echte Kostentreiber.
Stell Dir bei der Besichtigung ganz gezielt ein paar Fragen:
- Brauche ich diesen Luxus wirklich? Ein Aufzug ist bequem, keine Frage. Aber er treibt die Kosten für Wartung, Prüfung und Strom ordentlich in die Höhe. Selbst wenn Du im Erdgeschoss wohnst, zahlst Du in der Regel voll mit.
- Wie aufwendig sind die Grünanlagen? Ein riesiger Gemeinschaftsgarten mit exotischen Pflanzen sieht toll aus, braucht aber auch intensive (und teure) Pflege. Eine einfache Rasenfläche ist im Unterhalt deutlich günstiger.
- Gibt es einen Hausmeister? Ein Full-Service-Hausmeister, der alles erledigt, ist komfortabel. Seine Lohnkosten sind aber oft einer der größten Posten auf der Abrechnung. In manchen Häusern übernehmen die Mieter die Treppenhausreinigung selbst, was die Kosten spürbar senkt.
Wenn Du beim Haus kaufen oder Wohnung mieten auf solche Details achtest, kannst Du die Angebote auf Immobilienportalen viel gezielter durchforsten. So findest Du nicht nur schneller eine Wohnung, sondern auch eine, die langfristig zu Deinem Budget passt.
Häufig gestellte Fragen zu kalten Betriebskosten
Okay, das Grundprinzip der kalten Betriebskosten sitzt jetzt. Aber wie das so ist, der Teufel steckt oft im Detail. Deshalb habe ich hier mal die Fragen gesammelt, die mir im Alltag immer wieder über den Weg laufen – von Mietern, aber auch von Leuten auf Wohnungssuche. Betrachte das hier als Dein persönliches FAQ für die kleinen, aber fiesen Fallstricke.
Darf mein Vermieter die Vorauszahlungen einfach so erhöhen?
Ja, unter bestimmten Umständen darf er das. Stell Dir vor, Deine letzte Nebenkostenabrechnung kam mit einer dicken Nachzahlung. Das ist praktisch das Signal dafür, dass Deine monatlichen Vorauszahlungen einfach zu niedrig waren, um die echten Kosten zu decken.
Genau dann kann Dein Vermieter die Abschläge für die Zukunft anpassen. Das ist auch in Deinem Sinne, denn so vermeidest Du im nächsten Jahr wieder eine böse Überraschung. Wichtig ist aber: Die Erhöhung muss fair und nachvollziehbar sein, nicht aus der Luft gegriffen.
Was passiert mit meinen Vorauszahlungen, wenn ich ausziehe?
Keine Sorge, Du zahlst natürlich nur für die Zeit, in der Du auch wirklich in der Wohnung gewohnt hast. Wenn Du mitten im Abrechnungsjahr kündigst, werden alle Kosten anteilig bis zum Tag Deines Auszugs berechnet.
Nach Ablauf des offiziellen Abrechnungszeitraums erstellt Dein Vermieter eine finale Abrechnung für Dich. Je nachdem, wie viel Du vorausgezahlt hast und was tatsächlich verbraucht wurde, bekommst Du entweder Geld zurück oder musst noch eine Kleinigkeit nachzahlen.
Kleiner, aber wichtiger Tipp: Gib Deinem Vermieter unbedingt Deine neue Adresse. Nur so stellst Du sicher, dass Dich die Endabrechnung auch wirklich erreicht und Du Dein mögliches Guthaben nicht verpasst.
Mit welchen Kosten muss ich im Schnitt rechnen?
Das ist die Gretchenfrage! Die Höhe der kalten Betriebskosten hängt von so vielen Dingen ab: Lage, Alter des Gebäudes, Ausstattung, sogar vom Verhalten der Nachbarn. Ein top-gedämmter Neubau ist logischerweise günstiger im Unterhalt als ein zugiger Altbau.
Der aktuelle Betriebskostenspiegel für 2024 zeigt aber einen klaren Trend nach oben. Im Durchschnitt müssen Mieter in Deutschland mit 2,67 Euro pro Quadratmeter und Monat rechnen – das ist ein satter Anstieg von 6 Prozent zum Vorjahr. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung kann diese „zweite Miete“ so auf bis zu 3.532 Euro im Jahr klettern. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten findest Du direkt beim Deutschen Mieterbund.
Können Reparaturen auf mich umgelegt werden?
Hier ein ganz klares und fettes: Nein! Das ist einer der häufigsten Irrtümer und ein beliebter Streitpunkt. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung sind reine Vermietersache. Wenn das Dach neu gedeckt wird oder die uralte Heizung endlich rausfliegt, muss der Eigentümer dafür zahlen. Punkt.
Was umgelegt werden darf, sind nur die laufenden, sich wiederholenden Betriebskosten – also zum Beispiel die jährliche Wartung vom Aufzug oder die Reinigung des Treppenhauses. Schau bei Deiner Abrechnung ganz genau hin, denn hier schleichen sich oft Posten ein, die da nichts zu suchen haben.
Du merkst schon: Bei den kalten Betriebskosten lohnt es sich, ein bisschen genauer hinzuschauen. Wenn Du gerade auf der Suche nach einem neuen Zuhause bist, ist es schlau, auch diese Kosten im Blick zu haben. Der Immobilien Bot ist Dein All-in-One-Tool, um schneller Deine Traumimmobilie zu finden. Er durchsucht alle wichtigen Portale und benachrichtigt Dich sofort, damit Du keine Chance mehr verpasst. Finde deine Traumwohnung jetzt schneller auf https://www.immobilien-bot.de.